Richtig "abholl", ich gib dir ganz und gar recht.
Diese Versicherungen kenne ich, haben eine Frist von 14 Tagen.
Die haben wir auch immer genutzt und immer fristgerecht abgeschlossen.
Die AGBs gabs bei unserer Bank erst mit der MasterCard.
Am Buchungstag die Karte zu ordern ist zu spät, da der Auftrag da erst anfängt und nicht abgeschlossen ist. Sagt einem der Kundenberater nicht der einem die Versicherung mit MasterCard verkauft.
Zur Info: Wir sind nicht unwissend oder blind ins Unglück gerannt.
Reisebuchung war Mitte März11, Rechnung bereits 10 Tage nach Beantragung der Karte in unserem Briefkasten Ende März. Reise im Januar 2012, Krankheitsbeginn Ende Dezember 2012 14 Tage vor Reisebeginn.
Für alle die es ganz genau wissen,alle AGBs auswendig lernen und im Schadensfall allwissend sind, das Zitat der Verbraucherberatung: Ob Verbraucher wirklich gut versichert sind, stellt sich häufig erst im Schadensfall heraus. Probleme mit der Schadensabwicklung sind wirklich nicht selten.
Der Schaden betrifft einen direkten Familienangehöriger, der mit meiner Karte nicht mitversichert ist und sich deshalb eine bestellt hat. Bis dato fand ich meine MasterCard auch toll mit Superleistungen.
elch7782
Beiträge
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RRV über Mastercard Gold -
RRV über Mastercard GoldEs ist richtig, dass die AGBs mit der Karte ausgeliefert werden. Der Wortlaut heißt hier, die Reise muss im Gültigkeitszeitraum der Karte gebucht sein und die Karte muss noch gültig sein, wenn die Reise angetreten ist. Dass aber die Versicherung nicht greift, obwohl wir zeitnah nach Buchung die Karte wegen der RRV geordert haben ist nicht ganz nachvollziehbar. Die Versichung, die für unsere Bank die RRV anbietet hat keinerlei Inofs im Netz. Die Versicherung ist noch nicht mal bei der Produktliste angegeben. Lediglich über die Suchefunktion konnte man die Formulare zur Schadensmeldung finden. Auf der Homepage der Bank wird für Infos an den Kundenberater verwiesen.
Ich habe lange hier im Netz gesucht um Infos zu finden.
Bei einem Infoportal bin ich auf ähnliche Bestimmungen gestoßen, allerdings war da groß gewarnt, dass man Inhaber der Karte vor Reisebuchung sein muss.
Anscheinend sind wir aber kein Einzelfall. -
RRV über Mastercard GoldWir haben die MasterCard Gold der einer großen ortsansässigen Bank. Ich kann nach unserem Fall nur abraten.
Man MUSS Inhaber der Karte schon sein, um die RRV zu nutzen. Eine Frist von 14 Tage wie bei anderen RRV gibt es nicht. War in den Unterlagen nicht klar ersichtlich, und die Bank hat nicht gewarnt, obwohl direkt angesprochen war, für was die KArte benötigt wird. Jetzt sitzen wir auch den Kosten, obwohl die Karte bei Reisebuchung beantragt wurde, allerdings erst ein paar Tage später gültig war. Wir sprechen von 7 Tagen nach Buchung Gültigkeit der Karte und einer Buchung 10 Monate vor Reisebeginn. Erfeulicherweile wollten die vier weiteren Personen den Urlaub antreten und somit ist nur das Geld für eine Person weg....
Nächstes Problem der Selbstbeteiligung. Die Versicherung (RRV) hat uns Dinge zugesichert, die dann doch nicht bezahlt werden sollten. Der Erstattungsbetrag lag dann deutlich höher als die 20% Selbstbeteiligung. Das ganz dann für eine Familie ganz schön teuer werden. Die KArte ist solange gut, wie man sie nicht benötigt und nur mit der nötigen Bonität zahlen möchte. Nach den gebuchten Urlauben werden wir die GoldCard kündigen und auf eine normale MasterCard umsteigen. DAs Geld kann man sich sparen. Sicherer im Schadensfall ist die RRV übers Reisebüro. Abwicklung liegt somit auch in einer Hand. Am Servicetelefon der Vericherung war der DAme noch nicht einmal bekannt, dass sie RRV haben.
AGBs sucht man dazu vergeblich im Netz, Infos bei der Bank ebefalls.
Hoffe durch meinen Beitrag weitergeholfen zu haben.