Merke:
Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vom Gast bestellt und vom Vermieter/Hotelier zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande. Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich Schriftform vereinbart.
Sofern Elfe23 also noch keine Zusage von der Vertragspartei (=Vermieter) erhalten hat, kann sie dem Grunde nach die Reise absagen ohne für irgendwelche Gebühren in Anspruch genommen zu werden.
Die Zusage allein des Vermittlers reicht nicht aus um einen Rücktritt zu hemmen.