Alles weitere bitte im bestehenden Thread zu EW oder im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen in "Änderungen nach Antritt der Reise".
Vorsorglich: Da der Flug witterungsbedingt nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden konnte kommt ein Anspruch auf Kompensation gem. VO(EG)261/04 nicht in betracht - auch wenn der 1. Urlaubstag weg ist ...
Ich schließe hier ab.