Leider falsch. Auch wieder von der jeweiligen Situation abhängig.
Fallbeispiel: Hotelarzt ist im Hotel tätig, aber angestellt in einem privaten Krankenhaus. Die Praxis gehört also der privaten Klinik, die als Mieter die Praxis in dem Hotel betreibt (Kommt in der Türkei oftmals vor) Ausführende Person ist der (Hotel) Arzt.
Muss dieser nun eine aufwendigere Behandlung durchführen (mehrmals Behandlung im Hotelzimmer) oder was auch immer, kann/wird auch eine solche höhere Rechnung im Wege der Übernahme direkt über die AKV abgewickelt.
Umgekehrt werden in der Klinik "kleinere Rechnungen" cash ausgeglichen und nicht direkt mit der Versicherung abgewickelt.
Nicht nur jeder Jeck ist anders, auch jeder Fall.
Gruß
Hans