Hallo Sue,
bitte lies den Eingansthread richtig.
Zugesichert war ein Appartement mir zwei zusätzlichen Schlafzimmern. Also gesamt drei Zimmer! Bekommen hat er aber nur zwei!
Auch muß, wenn es zugesichert ist, daß es sich um separate Zimmer handelt, jeweils eine Türe vorhanden sein. Das ist dann eine Zusicherung die Bestandteil der Reise ist.
Diese war in Deinem Beispiel mit den Betten sicher nicht gegeben. Wäre ein französiches Bett zugesichert gewesen hätte es dort sicher auch eine Entschädigung gegeben. Keine hohe zwar, aber immerhin.
Gruß
Berthold