Mit der Bezeichnung "Höhere Gewalt" für einen Streik habe ich leichte Probleme.
Unter höherer Gewalt verstehe ich ein von Menschen nicht beeinflußbares Ereignis.
Der Streik der Fluglotsen wird von Menschen herbeigeführt - wegen einer Gehaltsforderung von zusätzlich 4 %.
Die Aussage des BGB sehe ich als reinen Hohn: wie sollte ich meinen Reisevertrag kündigen, wenn keinerlei Aussichten bestehen, einen Ersatzflug zu bekommen?
Ich habe gerade begonnen, mich ein wenig einzulesen und wenn ich das richtig verstanden habe, erachtet eine große Anzahl von Fachleuten einen Streik für gesetzeswidrig, da der Manteltarifvertrag nicht gekündigt worden ist. Sie rechnen mit gewaltigen Schadenersatzforderungen, sowohl der Fluggesellschaften als auch der Passagiere.
Das Einkommen eines Fluglotsen beträgt runde € 98.000 p.a. und würde sich um € 3.920 p.a. erhöhen. Klar, daß es diesen Leuten nichts ausmacht, wenn sie mal ein paar Tausend Euronen in den Sand setzen...
Die Leute, die ihren Urlaub bezahlt haben, auf den sie vielleicht lange gespart haben, aber wegen des Streiks ihre Flüge nicht antreten können, Anschlußflüge verpassen, ihre bezahlten Hotelzimmer deswegen nicht nutzen/beziehen können und darüber hinaus Stunden/Tage am Flughafen verbringen müssen, sollen auf ihren Kosten sitzenbleiben?!
Da kann doch irgendwas nicht stimmen...


