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Aktuell

  • Was darf ich aus der Türkei ausführen
    Erika1E Erika1

    Abgabenfreie Einfuhr von Reisemitbringseln
    aus Nicht-EU-Staaten / Angaben pro Person

    Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
    200 Zigaretten oder
    100 Zigarillos oder
    50 Zigarren oder
    250 g Rauchtabak oder
    eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.

    Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
    1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
    2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger oder
    2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder
    eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
    2 Liter nicht schäumende Weine.

    Kaffee, wenn der Einführer mindestens 15 Jahre alt ist:
    500 g Kaffee oder
    200 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.

    Parfüms und Eau de Toilette:
    50 g Parfüms und
    0,25 Liter Eau de Toilette.

    Arzneimittel
    die dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.

    andere Waren
    bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 EUR.
    Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff.

    Du kannst das und zusätzliche Erklärungen auch unter zoll.de nachlesen.

    Türkei (alt)

  • Suche schönes Rentner Winterhotel mit Hallenbad
    Erika1E Erika1

    Das schon genannte Amara Wing kann ich auch empfehlen. Es ist nicht allzu groß und wird im Winter von älteren Gästen bevorzugt. Das Zentrum von Kemer kann man in 10-15 Minuten zu Fuß erreichen, oder auch den Dolmus nehmen. Hallenbad, Wellness, Unterhaltung abends und tagsüber Soft-Animation, langweilig wird es dort auch im Winter nicht.

    Das Restaurant, die Bars und die anderen Einrichtungen sind so großzügig bemessen, dass man immer einen Platz findet. Knapp kann es an den Gala-Abenden werden, wenn alle Gäste gleichzeitig zum Abendessen erscheinen, um den Sektempfang und die Eis-Skulpturen nicht zu versäumen

    Türkei (alt)

  • Osternest und Süssigkeiten im Handgepäck?
    Erika1E Erika1

    Und falls die Papp-Eier nicht groß genug sind, wie wäre es mit einer Papp-Schachtel mit aufgeklebten Ostermotiven, darin Ostergras und Osterhasen/-naschereien?

    Airlines

  • Bewertung von eigenen Fotos???
    Erika1E Erika1

    Das Thema hatten wir schon...

    Downloadzähler Urlaubsbilder

    Ich finde das nach wie vor schade!

    Archiv

  • Reiserücktrittskostenversicherung und kranke Kinder
    Erika1E Erika1

    Wäre schön, wenn man vor Abschluss des Vertrages wüsste, wer Gesellschaft A und wer Gesellschaft B ist...

    holzwurm,

    ich behaupte gar nichts, ich gebe zu bedenken.

    Am Tag vor der Abreise, oder in der Nacht zuvor kann man nicht mehr viel unternehmen, oder - was auch vorkommt - die Reisenden haben einen Autounfall auf der Fahrt zum Flughafen. Da passiert erst einmal nicht viel: der Flieger fliegt ohne die betroffenen Urlauber. Keine Zeit zum Stornieren, keine Zeit für das ganze Prozedere bei einem Reiserücktritt.

    Am Tag oder in der Nacht vor der Abreise bekommt man kaum ein Attest des Hausarztes, auch ein Notarzt stellt ein solches Dokument i.d.R. nicht vor Ort aus. Etwas anderes anzunehmen, wäre lebensfremd.

    Aber die Fragebögen des Versicherers kommen so sicher wie das Amen in der Kirche, ebenso wie seine Nachfragen.

    Ist es denn so schwer zu verstehen, dass Versicherer ebenso bedingungsgemäß handeln wie Reiseveranstalter?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktrittskostenversicherung und kranke Kinder
    Erika1E Erika1

    Wäre schön, wenn man vor Abschluss des Vertrages wüsste, wer Gesellschaft A und wer Gesellschaft B ist...

    holzwurm,

    ich behaupte gar nichts, ich gebe zu bedenken.

    Am Tag vor der Abreise, oder in der Nacht zuvor kann man nicht mehr viel unternehmen, oder - was auch vorkommt - die Reisenden haben einen Autounfall auf der Fahrt zum Flughafen. Da passiert erst einmal nicht viel: der Flieger fliegt ohne die betroffenen Urlauber. Keine Zeit zum Stornieren, keine Zeit für das ganze Prozedere bei einem Reiserücktritt.

    Am Tag oder in der Nacht vor der Abreise bekommt man kaum ein Attest des Hausarztes, auch ein Notarzt stellt ein solches Dokument i.d.R. nicht vor Ort aus. Etwas anderes anzunehmen, wäre lebensfremd.

    Aber die Fragebögen des Versicherers kommen so sicher wie das Amen in der Kirche, ebenso wie seine Nachfragen.

    Ist es denn so schwer zu verstehen, dass Versicherer ebenso bedingungsgemäß handeln wie Reiseveranstalter?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktrittskostenversicherung und kranke Kinder
    Erika1E Erika1

    Birgit-Mühlengeist,

    das ist schon klar, niemand wünscht sich oder anderen eine ernsthafte Erkrankung und Du würdest das sicherlich auch nicht vorgeben Wenn ein Kind schwer krank ist, zahlt die Versicherung natürlich. Maßgebend ist die Schwere der Erkrankung, allgemein in den Bedingungen umschrieben mit "schwere Unfallverletzung / unerwartete schwere Erkrankung".

    Ich möchte hier nur darstellen, dass ein Schnupfen mit Fieber nicht als schwere, lebensbedrohliche Erkrankung angesehen wird.

    +++

    @ADEgi & holzwurm

    Hier ein Auszug aus den Bedingungen eines großen Versicherers, denen man entnehmen kann, was ggf. auf jemanden zukommen kann, der Ansprüche an die Versicherung stellt, nämlich Fachärztliches Attest, Fachärztliches Gutachten oder gar Vertrauensarzt des Versicherers.

    Man wird regelrecht bis aufs Hemd ausgezogen und hat eine Menge Laufereien.

    Zitat:

    Die versicherte Person ist zum Nachweis des versicherten Ereignisses auf
    Verlangen der Y-Versicherung außerdem verpflichtet,

    a) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie ggf. ein fachärztliches Attest einzureichen;

    b) der Y-Versicherung das Recht einzuräumen, die Frage der Reiseunfähigkeit infolge eines schweren Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung durch ein fachärztliches Gutachten überprüfen zu lassen;

    c) sich durch einen von der Y-Versicherung beauftragten Vertrauensarzt
    untersuchen zu lassen.

    Zitatende

    Das verlangte Attest vom Fach- oder Hausarzt ist eher leicht zu bekommen. Die Hürden b und c sind schwerer zu nehmen und man darf davon ausgehen, dass b und c nicht der Meinung des Hausarztes sind - bei einem Schnupfen mit Fieber.

    Wahrscheinlich würde sich niemand mit einem Kind, das einen grippalen Infekt + Fieber hat, auf Reisen begeben, sagt uns der gesunde Menschenverstand - aber das bedeutet nicht automatisch, dass es sich um einen Versicherungsfall handelt.

    Die Reiserücktrittskostenversicherung ist eine gute Sache, sie tritt auch noch bei einer Reihe weiterer Ereignisse ein (Bedingungen lesen), aber eben nicht bei einer alltäglichen Erkrankung.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rauchverbot Türkei?
    Erika1E Erika1

    Sieht ganz so aus; dementsprechend positiv laufen ja auch die EU-Verhandlungen, abgesehen von der Zypern-Frage ... anderes Thema.

    In den Hotels, in denen wir Gast waren, gab es in den letzten Jahren meist getrennte Raucher-/Nichtraucherbereiche in den Speisesälen, was bis vor wenigen Jahren noch nicht der Fall war. Raucher und Nichtraucher saßen, aßen und/oder rauchten. Ansonsten durfte überall geraucht werden. In der Bar, in den Unterhaltungseinrichtungen wie Bowling etc.

    Türkei (alt)

  • Reiserücktrittskostenversicherung und kranke Kinder
    Erika1E Erika1

    @holzwurm,

    ob es sich um ein Kind handelt, danach wird - leider nicht - gefragt.

    Relevant ist der versicherte Personenkreis (Riskopersonen), den Du aufgeführt hast und der bei allen Versichereren identisch ist. Zum anderen sind die versicherten Risiken in den jeweiligen Bedingungen aufgeführt - ein Schnupfen (auch mit Fieber) ist z u n ä c h s t keine lebensbedrohliche/schwere Erkrankung.

    Die erste Anlaufstelle für Betroffene wäre der Arzt, der ein Attest schreibt, danach sollte unverzüglich Rücksprache mit dem Versicherer genommen werden.

    Man sollte sich bei Abschluss eines Versicherungsvertrages bewusst sein, dass sich nicht jedes Risiko versichern lässt. In diesem Fall: wenn Eltern ihre Reise nicht antreten wollen, müssen sie das selbstverständlich nicht, müssen aber damit rechnen, dass die RRV nicht eintritt.

    Ich formuliere mal so:

    Stets und ständig wird in diesem Forum hinsichtlich Reiseveranstaltern etc. auf die Bedingungen hingewiesen. Das gilt auch für Versicherungsunternehmen. Das schließt aber nicht aus, dass es Einzelfallentscheidungen gibt - auf die man sich aber nicht verlassen kann.

    Bei einer Erkältung mit Fieber wenige Tage vor Reiseantritt sehe ich keine Chance.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Zoos und ähnliche Einrichtungen
    Erika1E Erika1

    Genau passend zum Thema hat die Frankfurter Rundschau gestern ein Interview mit zwei Fachleuten geführt.

    Ich möchte es hier nicht verlinken, weil die Links nur wenige Tage funktionieren und man danach selbst auf fr-online danach suchen müsste, deshalb kopiere ich dieses hoch interessante Gespräch für interessierte Leser, zunächst:

    die Experten
    Manfred Niekisch, 56, Biologe, wird ab März den Frankfurter Zoo leiten. Zuvor lehrte er "Internationalen Naturschutz" an der Universität Greifswald.

    Hanno Würbel, 44, ist Zoologe und untersucht das Verhalten von Tieren in Gefangenschaft – in Zoos und Tierlabors. Er ist Professor für Tierschutz und Ethologie in Gießen.

    Tierparks
    "Der Zoo ist keine Arche Noah"

    Herr Niekisch, wann werden Sie als neuer Frankfurter Zoodirektor dem Publikum das erste Eisbärenbaby präsentieren?

    Manfred Niekisch: Das werden wir mit Sicherheit überhaupt nicht tun. Um Eisbären kümmern sich andere Zoos in Deutschland schon zur Genüge.

    Erwartet man von Ihnen nicht, "emotionale Tierstorys" zu produzieren, wie das der Geschäftsführer des Berliner Zoos nach dem Erfolg mit Knut genannt hat?

    Niekisch: Ein Zoo sollte nicht darauf angewiesen sein, süße Tierkinder zu vermarkten, um für die Besucher interessant zu sein. Tierbabys sind immer irgendwie attraktiv - aber ein Eisbärenjunges macht natürlich mehr her als ein Baumstachler, der zudem ein nachtaktives Tier ist. Trotzdem werden wir in Frankfurt keine Eisbären anschaffen, bloß weil sie in Berlin und Nürnberg so erfolgreich sind. Wir halten andere Bärenarten; außerdem sehe ich bei der Haltung viele Probleme.

    Hanno Würbel: Ich bin grundsätzlich gegen die Eisbär-Haltung, egal in welchem Zoo. Ihr Lebensraum ist von Natur aus wahnsinnig groß, sie streifen in der Polarregion ja in Gebieten umher, die etwa die Größe Italiens haben. Vor allem aber können Zoos ihnen nicht die Herausforderungen bieten, wie sie in der Wildnis bestehen. Im Eis müssen sie ja andauernd aufmerksam sein, um zum Beispiel ihre Beute zu erspähen. Es ist ja kein Zufall, dass gerade Eisbären im Zoo besonders oft Verhaltensstörungen entwickeln.

    Der Trend geht zum so genannten Erlebnis-Zoo: größere Gehege, naturnahe Gestaltung - geht es den Tieren darin automatisch besser?

    Herr Niekisch, auch Sie wollen im Frankfurter Zoo Arten reduzieren, Gehege vergrößern. Was ist Ihr Ziel?

    Niekisch: Wir möchten die Tiere dort, wo es möglich ist, stärker vergesellschaften. Also nicht jede Art voneinander isoliert zeigen, sondern zum Beispiel Straußen, Zebras und Giraffen auf einer größeren Fläche zusammen präsentieren. Die Zoologische Gesellschaft Frankfurt engagiert sich ja seit Grzimeks Zeiten in der Serengeti, da könnte ich mir gut eine ostafrikanische Savannen-Landschaft im Zoo vorstellen. Das geht natürlich nur bis zu einem gewissen Grad. Löwen und Zebras zu vergesellschaften, das würden wir sicher nicht probieren.

    Würbel: Mich würde mal Herrn Niekischs Meinung interessieren, wie er die Diskussion unter Zooleuten sieht, ob man nicht sogar Raubtiere und Beutetiere gemeinsam halten kann, sofern man den Beutetieren genügend Ausweich- und Rückzugsmöglichkeiten gewährt. Wäre das nicht auch ein Anreiz für die Raubtiere, dass sie doch ab und zu mal Beute machen können?

    Niekisch: Das ist sehr schwierig, vor allem wegen des Platzangebots. Überlegen Sie doch mal: In der Savanne steht den Löwen, Zebras und Gnus doch ein ganz anderer Raum zur Verfügung. Ich habe in Afrika bei vielen Safaris erlebt, wie lange es dauert, wenn sich die Löwen heranschleichen, und wie oft sie auch einmal danebengreifen, weil die Zebras schneller, schlauer, wendiger sind - diese Chancen gäbe es im Zoo gar nicht. Ein Problem wäre für uns auch zu kontrollieren, wer wie viel frisst. In der Natur passieren einfach viele Dinge, die wir im Zoo tunlichst unterlassen sollten.

    Was zählt noch dazu außer der Jagd?

    Niekisch: Dass Tiere verhungern, weil sie sich nicht durchsetzen können. Dass ein Löwenmännchen, wenn es ein Rudel übernimmt, erst einmal alle Jungtiere seines "Vorgängers" totbeißt. Wir haben im Zoo natürlich die Aufgabe, für das Überleben der Tiere zu sorgen.

    Ist das nicht eher ein Zugeständnis an die Moralvorstellungen der Besucher? Dass man Küken lebend verfüttert, nehmen wir hin - aber ein großer Säuger wie ein Zebra wäre tabu ...

    Niekisch: Richtig. Ein Zoo hat eben auch eine Bildungsaufgabe. Und Bildung erreicht man sicher nicht, indem man die Besucher mit Vorgängen konfrontiert, die sie nicht verarbeiten können.

    Dass Bärenmütter ihre Jungen totbeißen, wie jetzt im Nürnberger Zoo geschehen, tolerieren Sie aber?

    Würbel: Wenn Sie mich persönlich fragen: Ich könnte kein Eisbärenbaby verenden lassen oder gar erschießen. In eine solche Situation möchte ich gar nicht kommen. Andererseits ist das Töten von überzähligen Tieren ein Bestandteil der Zucht von Zootieren, der allerdings gerne verschwiegen wird. Und da sollten wir keinen Unterschied machen zwischen Eisbären und Gazellen, nur weil wir Eisbären süßer finden.

    Ist die Idee eines Zoos nicht generell antiquiert? TV-Dokumentationen zeigen die Tiere doch auch aus nächster Nähe, aber in ihrer natürlichen Umgebung - nicht hinter einer Glasscheibe.

    Niekisch: Natürlich sieht man in Filmen eine ganze Menge. Aber das, was man in der Pädagogik die "originale Begegnung" nennt, halte ich immer noch für ganz wichtig. Das Fernsehen vermittelt doch oft eine falsche Vorstellung davon, wie sich die Tiere in der Natur verhalten. Auf Safaris ist es mir schon passiert, dass sich Teilnehmer beschwert haben: "Jetzt sind wir schon zwei Tage unterwegs und haben noch keine Löwen am Riss gesehen - im Fernsehen habe ich in einer Viertelstunde alles erlebt." Allerdings: In Frankfurt sind Löwen und Tiger durch dicke Scheiben hermetisch von den Besuchern abgeriegelt. Da nehmen Sie keine Gerüche mehr wahr - und die Tiere nehmen Sie auch nicht mehr wahr. Das kann man auch anders machen. Der Zoo muss Tiererlebnisse mit allen Sinnen ermöglichen.

    Würbel: Antiquiert ist die reine Tierschau, das nackte Tier im nackten Käfig. Die Besucher wollen Tiere sehen, die verhaltensgerecht untergebracht sind. Aber das lässt sich eben nicht bei allen Arten machen. Bei Tigern, Elefanten und Eisbären stelle ich mir schon die Frage, ob man nicht freiwillig darauf verzichtet, auch bei den großen Meeressäugern.

    Es kursiert auch die Idee vom Zoo als Arche Noah, als letztes Refugium für die bedrohten Arten - kann das funktionieren?

    Niekisch: Es gibt da einige wenige Erfolgsgeschichten wie den Bartgeier, der wieder in den Alpen angesiedelt wurde, oder unsere Frankfurter Spitzmaul-Nashörner, mit denen wir die Wildpopulation in Afrika genetisch auffrischen konnten. Aber wir sollten uns nicht der Illusion hingeben, wir könnten alles im Zoo nachzüchten und wenn die Art dann in freier Wildbahn ausgestorben ist, setzen wir die Zootiere dort einfach wieder aus. Erste Priorität muss es sein, die Tiere in ihren natürlichen Lebensräumen zu erhalten. Auch darüber müssen wir die Besucher aufklären.

    Und wenn der letzte Eisbär am Pol verschwunden ist und Sie noch einige Exemplare zeigen könnten?

    Niekisch: Das wären dann ökologische Zombies, die man nur bestaunen könnte, mehr nicht. In freier Wildbahn könnte man keinen der im Zoo geborenen Eisbären aussetzen, die sind für das Leben dort einfach nicht zu gebrauchen. Insbesondere aber schwindet ja ihr Lebensraum. Artenschutz heißt hier also vor allem Klima-und Lebensraumschutz.

    Interview: Thomas Wolff

    Die hier geäußerten Ansichten spiegeln weitgehend meine Meinung wider; sie lassen für die Zukunft der Zoos hoffen.

    Archiv

  • Rauchverbot Türkei?
    Erika1E Erika1

    Bei dem Rauchverbot in der Türkei handelt es sich weniger um Willkür von Hoteliers oder Restaurantbesitzern, diese erfüllen lediglich die Wünsche ihrer Regierung.

    Dazu hier ein Artikel aus der Frankfurter Rundschau

    Rauchverbot
    Schlechte Zeiten auch für türkische Qualmer
    VON GERD HÖHLER

    Bisher können türkische Raucher noch fast überall ungehindert paffen, aber die islamisch-konservative Regierung hat ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Gesundheitsminister Recep Akdag will den Anteil der Raucherinnen und Raucher in der Türkei von derzeit 33 auf 20 Prozent drücken. Dabei sollen Rauchverbote und Aufklärungskampagnen helfen.

    Rauchverbot im Kabinett

    Das Parlament in Ankara debattiert jetzt einen Gesetzentwurf, der das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden, Büros, Restaurants sowie in allen Sportstätten untersagt. In den öffentlichen Verkehrsmitteln soll das Rauchen ebenfalls verboten werden, einschließlich der jetzt noch oft zugequalmten Taxis. Verstöße gegen die Rauchverbote sollen mit Bußgeldern von umgerechnet 30 Euro geahndet werden. Wer Zigaretten oder Tabak an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft, kann nach dem neuen Gesetz mit sechs bis zwölf Monaten Haft bestraft werden. Radio- und Fernsehsender sollen verpflichtet werden, einmal im Monat eine 60-minütige Sendung über die Gefahren des Rauchens auszustrahlen.

    Die neuen Bestimmungen sind Teil eines für die Jahre 2008 bis 2012 konzipierten Anti-Rauch-Programms der Regierung. "Unser Ziel ist es nicht, die Raucher zu bestrafen, sondern jenen mehr Freiheiten zu verschaffen, die nicht rauchen", erklärt Gesundheitsminister Akdag.

    Während jetzt noch 50 Prozent der Türken und 16 Prozent der Türkinnen rauchen, also im Schnitt ein Drittel der Bevölkerung, will der Minister darauf hinarbeiten, bis 2012 den Anteil der Nichtraucher auf 80 Prozent zu steigern. In den kommenden beiden Jahren sollen die bereits 2006 drastisch erhöhten Tabaksteuern schrittweise um weitere 80 Prozent heraufgesetzt werden.

    Ministerpräsident Tayyip Erdogan unterstützt die Kampagne leidenschaftlich. Der Premier duldet in seiner Gegenwart keinen Tabakqualm. Mitunter nimmt er Rauchern sogar die Zigaretten weg. Im Kabinett herrscht strengstes Rauchverbot. "Ich bin kein aktiver Raucher, und ich möchte auch kein passiver sein", sagt Erdogan.

    Der Kampf gegen den Tabakmissbrauch sei "genauso wichtig wie unser Kampf gegen den Terrorismus", erklärte Erdogan kürzlich in Ankara, denn Zigaretten "bringen unsere künftigen Generationen um". Die Gefahren des Rauchens, das jedes Jahr in der Türkei 100000 Menschenleben fordere, seien "größer als die des Terrors", meint der Premier.

    "Weniger Wohnungsbrände"

    Manche türkische Gemeinden gehen mit gutem Beispiel voran. So veranstaltete die Ortschaft Cakirbeyli an der Ägäisküste kürzliche eine Volksabstimmung über ein Rauchverbot in allen Kaffee- und Teehäusern. 98 Prozent der Bürger sprachen sich dafür aus. Der Regierungsabgeordnete Cevdet Erdol vermutet, dass die türkischen Feuerwehren weniger oft ausrücken müssten, wenn nicht so viel geraucht würde: "50 Prozent aller Wohnungs- und Waldbrände entstehen durch Zigaretten", rechnete der Abgeordnete vor."

    Interessant, nicht wahr?

    Türkei (alt)

  • Reiserücktrittskostenversicherung und kranke Kinder
    Erika1E Erika1

    Es ist nicht einfach, und meist sitzen die Versicherer am längeren Hebel, ab und an mit Unterstützung des Gerichtes.

    “Grippaler Infekt - kein Grund für Reiserücktritt

    Experten warnen Urlauber: Nicht jede Krankheit wird als Grund akzeptiert, um die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch zu nehmen.

    So ist beispielsweise die Diagnose “grippaler Infekt in einem ärztlichen Attest grundsätzlich nicht ausreichend, um eine gebuchte Reise nicht anzutreten. Fachleute der ARAG verweisen auf einen Fall, in dem eine Urlauberin ihre gebuchte Kuba-Reise aufgrund eines grippalen Infektes nicht antrat. Die Reiserücktrittsversicherung verweigerte trotz ärztlichem Attest jedoch die Zahlung. Auch die Richter urteilten, dass die Diagnose “grippaler Infekt nichts über die schwere der Krankheit aussage und weitere Anhaltspunkte für ein besonderes Beschwerdebild nicht vorgetragen seien. Die Erkrankung wäre mit einem einmaligen Arztbesuch behandelbar gewesen. Damit ein grippaler Infekt als schwere Erkrankung im Sinne der Versicherungsbedingungen betrachtet werden kann, müssten besonders ausgeprägte Beschwerden vorliegen (AG Hamburg, AZ: 12 C 145/01)."

    Grippaler Infekt = Schnupfen/Erkältung. Eine harmlose Missbefindlichkeit im Gegensatz zur Grippe - sollte man nicht verwechseln.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktrittskostenversicherung und kranke Kinder
    Erika1E Erika1

    Als Ergänzung:

    Die RRV tritt ein bei schwerer / lebensbedrohlicher Erkrankung (und anderen Ereignissen wie Unfall, Tod...) ;

    ein grippaler Infekt gehört definitiv nicht dazu.

    Ich finde es etwas leichtfertig, auf eine solche Frage einfach zu antworten "Klar, das ist ein Versicherungsfall und der Versicherer zahlt."

    edit:
    Ergänzung zum versicherten Personenkreis...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Bowling im Hotel ?? Teuer oder akzeptabel
    Erika1E Erika1

    Ich finde Bowling teuer in türkischen Hotels. Um die 5 Euronen pro Spiel/Person, gleicher Preis wie in Deutschland. Dass die Schuh-Leihe inklusive ist, stellt keine Besonderheit dar, das ist in D ebenso - denn man mag nicht, dass die Bowler mit ihren eigenen Schuhen die Bahn ruinieren.

    Türkei (alt)

  • Airline: Sun Express
    Erika1E Erika1

    Ich denke mal, dass es eine Pilotenentscheidung ist, wie das Aufsetzen auf der Landebahn erfolgt - unabhängig von den Herstelleranweisungen. In Lissabon, dessen Flughafen meist von heftigen Seitenwinden gestört wird, ist hartes Aufsetzen und ggf. Durchstarten an der Tagesordnung - nur so als Beispiel. Ob es nun Boeing oder Airbus ist, dürfte auch eine untergeordnete Position haben - Tragflächen mit enormen Auftrieb haben beide... und sind entsprechen seitenwindanfällig.

    edit:
    Dazu gibt es die Fluglotsen, die dem Piloten Anweisungen oder Hilfestellung geben - so ganz vergleichbar ist ein Flugzeug eben doch nicht mit einem Auto.

    Archiv

  • Airline: Sun Express
    Erika1E Erika1

    Wie bei einem Auto kann auch bei einem Flugzeug immer mal ein Teil kaputt gehen. An sich kein großes Problem, man verspätet sich. Bei Auto und Flugzeug.

    Das Thema butterweiche Landung - wie oft denn noch? Die Piloten werden nicht angewiesen, härter aufzusetzen - es geht nicht anders. Bei Wind/Seitenwind eine hauchzarte Landung, so dass die Passagiere entzückt klatschen, geht nicht. Der Flieger würde von der Landebahn geweht werden. Vergleicht es einfach mit einer Vollbremsung beim Auto - sanftes Antippen der Bremse genügt manchmal nicht. Und da hängt man nunmal in den Gurten...

    Auf Turbulenzen hat ein Pilot keinen Einfluss, aber er kann damit umgehen. Sun Express ist eine renommierte Gesellschaft, der man sich ohne weiteres anvertrauen kann.

    Vielleicht möchte mancher User mal nach dem Thema "Flugangst" suchen? Da wurden einige der vermeintlichen Unannehmichkeiten besprochen und erklärt.

    Archiv

  • Widerrufsrecht
    Erika1E Erika1

    Hab´ ich vergessen, holzwurm ... :?

    Ich wollte nur verdeutlichen, dass man nicht Verträge verbindlich unterschreiben kann, von denen man auf Grund des Widerrufsrechtes zurücktritt, weil man was besseres/günstigeres gefunden hat.

    "Drum prüfe, wer sich ewig bindet... ob sich nicht noch was bess´res findet" - eben: vorher genau hinschauen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Widerrufsrecht
    Erika1E Erika1

    Mal abgesehen von Optionsbuchungen:

    das Widerrufsrecht gilt nur bei sog. Haustürgeschäften = der Kunde wurde aufgesucht, bebrabbelt und zur Unterschrift mehr oder weniger genötigt. Es gilt auch bei Zusagen am Telefon.

    Es gilt n i c h t bei Geschäften, die der Kunde abgeschlossen hat, wenn er selbst die Initiative ergriffen hat, z.B. ins Reisebüro gegangen ist und eine Buchung getätigt hat.

    Aus meiner Sicht vollkommen okay, möge der Kunde v o r Abschluss seines Vertrages Preisvergleiche anstellen - nicht hinterher.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flughafen - strenges Rauchverbot?
    Erika1E Erika1

    Da stehen die nächsten Urlaubsziele für Nikotin-Süchtige fest 😆

    Allgemeine Fragen

  • Flughafen - strenges Rauchverbot?
    Erika1E Erika1

    Teneriffa, ja 😞 .

    Schön für Raucher ist Gran Canaria: eine große Freiterrasse - in der Saison mit Getränke-Stand - mit Bänken, Stühlen und Tischen mit Blick aufs Vorfeld. Außerhalb der Saison einfach nur ohne Getränkestand, die müsste man sich ggf. aus der unteren Etage mitbringen.

    Allgemeine Fragen
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