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  • Urlaubstours
    EriKolE EriKol

    @ab-zum-anwalt

    Gratuliere! - Davon brauchen wir mehr.

    War dann ja doch leichter als gedacht und man muß nur die Nerven haben, das auszusitzen und nicht auf deren Drohungen und Einschüchterungen eingehen.

    Ich hatte seit November keinen persönlichen Kontakt, alles über email gelaufen. Ging auch so, wenn man denen klip und klar mitteilt, das sie damit nicht durchkommen werden.

    Reiseveranstalter

  • Urlaubstours
    EriKolE EriKol

    Update und Abschlussbericht meiner im November gebuchten Aprilreise:

    Heute, ganz so wie vorgeschreiben ist nun die Restsumme unsrerer Reise abgebucht worden (also die restlichen genau 80%, die paar Kröten mehr für meine Rückbuchungen, die man anfangs auch in Rechnung stellen wollte, hat man gar nicht erneut versucht abzugreifen)

    Hat sich also rentiert, hier im November 2x rückbuchen zu lassen und anzubieten, das man denen vor Gericht gerne nochmal erklärt was "Klauseln unwirksam, verstösst gegen Treu und Glauben" bedeutet.

    In meinem Fall also alles nun so korrekt abgelaufen, wie es sein soll (20% Anzahlung bei Buchung, 80% Restzahlung frühestens 30 Tage vor Reiseantritt), statt deren Vorschlag "80% sofort und 20% dann 32 Tage vor Reiseantritt" umzusetzen.

    Aber selbstverständlich bleibt es denen, die hier immer noch papageienhaft wiederholen "du hast die AGB aktzepiert, du must diese auch einhalten, da kommst du nicht raus" auch vorbehalten, nach denen Ihrer Pfeife zu tanzen.

    Für die aber, die noch ans Rechtssystem glauben hieist es - nichts gefallen lassen, immer gleich drauf hinweisen, das man unter keinen! Umständen mehr als 20% Anzahlung zahlt, und den Satz ""ES BESTEHT KEINE ZAHLUNGS-BEREITSCHFT **für die Anzahlung in Höhe von ...%, solange keine detaillierte, überprüfbare Aufstellung / kein Nachweisüber die ihnen sofort entstehenden Kosten vorliegt, die diese Höhe rechtfertigen!"**vorbringen (der Satz ist wichtig, damit ist es denen dann nicht möglich, Inkassokosten geltend zu machen)Nun habe Ich nur noch eine UE bez. werblicher Email-Belästigung trotz Werbewiderruf durchzuziehen und dann wars das für dieses mal bei dieser Unister-Tochter...

    Reiseveranstalter

  • Urlaubstours
    EriKolE EriKol

    @ab-zum-anwalt

    Wegen deines "Zur Zeit lass ich eine rechtliche Einschätzung durch die Verbraucherzentrale vornehmen."

    kontakt@vz-nrw.de

    Dorthin habe Ich das gemeldet, das sind auch die, die gegen "Ab in den Urlaub" bis rauf zum BGH gewonnen haben.

    Die Urteile erklären ja deutlich, das die Stornokosten und Anzahlungshöhe gegen Treu und Glauben verstösst und unwirksam sind, also warum sollte man sich daran gebunden fühlen?

    www.vz-nrw.de/mediabig/234025A.pdf

    Was ist daran unklar, das sich immer noch welche in dem Forum hier melden und schreiben "Ihr habt zugestimmt, also gilt das auch" - Der BGH sieht das nicht so, das man unwirksamen Klauseln überhaupt zustimmen kann...

    Reiseveranstalter

  • Urlaubstours
    EriKolE EriKol

    Überflüssiges und nicht gekennzeichnetes Zitat entfernt
    @Stefffi0406:

    Alles richtg gemacht! Wegen einer evtl. "Mahnungsdrohung" und "Inkasso"  verweise ich auf meinen ersten Post, dann kommt sowas gar nicht wieder...

    Möglichst per Email korrespondieren, Telefongespärche bringen nichts, die kann man nicht nachweisen...

    Reiseveranstalter

  • Urlaubstours
    EriKolE EriKol

    Zitat gelöscht, Username reicht aus, bitte beachten, sonst wird es unübersichtlich
    soosi:

    der Bundesgerichtshof schon:
    www.vz-nrw.de/mediabig/234025A.pdf
     
    a) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der der Reisende bei Vertragsschluss eine Anzahlung von nicht mehr als 20 % des Reisepreises zu leisten hat, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Reisenden  dar und ist wirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. Juni 2006 ­ X ZR  59/05, NJW 2006, 3134). Eine höhere Anzahlung kann der Reiseveranstalter nur dann verlangen, wenn er in Höhe eines dem verlangten Anteil des Reisepreises entsprechenden Betrages bei Vertragsschluss seinerseits eigene Aufwendungen erbringen oder fällige Forderungen der Leistungsträger erfüllen muss, deren er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Reisevertrag bedient.

    Reiseveranstalter

  • Urlaubstours
    EriKolE EriKol

    Zitat gelöscht, es reicht der Username

    Stefffi0406:

    Hallo

    bitte einfach immer wieder auf das Urteil des BGH verweisen und darauf BESTEHEN!!, das Sie das an die Rechtsabteilung abgeben sollen, damit das vor Gericht geht!

    Der BGH hat in seinem Urteil (steht in meinem letzten Beitrag) klar und deutlich festgestellt, das eine Klausel in der AGB, die mehr als 20% Anzahlung beinhaltet UNWIRKSAM ist - Hier sind ne Menge Leute, die immer wieder wieder behaupten "AGBs zugestimmt und damit aktzeptiert"- Wenn da irgendwo in den AGBs im Kleingedruckten noch stehen würden "zahlen sie nach der Reise noch schnell 1000 euro an uns" dann würden die auch behaupten, das müsse man tun, weil man ja "zugestimmt" hat..

    Nochmal - Mehr als 20% nur, wenn dargelegt wird - für diese Reise speziell, nicht "pauschal für alle Reisen" das hier mehr Vorleistung erbracht werden muß.

    In dem Urteil steht auch was zu den Stornokosten und das auch die überzogen sind - Das nur am Rande!

    Warum sollten die nochmal vor Gericht ziehen, wenn Sie doch schon mal in 3 Instanzen hintereinander erklärt bekommen haben, das diese Klausel nicht wirksam sind? glaubst du Urlaubstours mehr als dem Bundesgerichtshof?

    Ich habe jetzt meine Anzahlung von 20% abgebucht bekommen und die wollten bei mir auch Anfangs 80% - also nur Mut!

    Immer drauf hinweisen, das Ihr das gerichtlich klären lassen wollt - Stur und immer wieder. Hat bei mir auch über 4 wochen gedauert, aber dann passte das!

    Kann dir gerne eine Kopie meiner ersten (80%) und meiner jetzigen Rechnung (20% Anzahlung) zukommen lassen..

    Reiseveranstalter

  • Urlaubstours
    EriKolE EriKol

    Fernweh8182:
    Danke erstmal für eure Antworten....

    @Fernweh8182 Ihr habt die besseren Karten!

    Haben das auch gerade gut 5 Wochen lang durchgemacht - nun ist die Anzahlung 20% und korrekt abgebucht (man wollte bei uns gleich anfangs 80%) und das alles nur, weil wir eben gleich angegeben haben, das rechtswidrige und als unwirksam erklärte Klauseln in den AGBs nichts wert sind... Mal bitte nach dem Urteil X ZR 13/14 googlen.

    Da kommt dann das hier heraus: www.vz-nrw.de/mediabig/234025A.pdf

    Da hat ausgerechnet Urlaubstours erst beim Landgericht Frankfurt, dann beim Oberlandesgericht Frankfurt und dann auch noch vor dem Bundesgerichtshof verloren, weil sie genau das gerne amtlich hätten, das sie das machen dürfen...
    Klipp und klar steht dort " UNWIRKSAM" - Und genau das schreibt und schickt Ihr an die üblichen emailadressen von Urlaubstours, also"Reisen@..", "Service@.."

    Wichtig ist auch, das Ihr den Satz "ES BESTEHT KEINE ZAHLUNGS-BEREITSCHFT für die Anzahlung in Höhe von ...%, solange keine detaillierte, überprüfbare Aufstellung / kein Nachweisüber die ihnen sofort entstehenden Kosten vorliegt, die diese Höherechtfertigen!" immer wieder unterbringt**.**

    Denn dieser wichtige!! Satz sorgt dafür, dass Ihr von vorneherein klar stellt, das Ihr nicht mehr als vom höchsten Gericht Deutschalnds festgelegt als Anzahlung berappen werdet - Und weil Ihr das so klar schreibt, bedeutet das für den "Gläubiger", das die auf Ihren Inkassokosten sitzenbleiben, wenn die mit sowas drohen.

    Bei mir ist deshalb diese Tage nun endlich die Anzahlung von 20% abgebucht worden (auch bei mir hat man erst 2x versucht, mehr abzubuchen, musste Ich jedesmal zurückbuchen) und nun läuft das wohl in geordneten Bahnen.

    Keine Angst, die (Unister Travel) haben die letzten Monate vor Gericht so oft verloren (bitte googlen, da hält man sich den Bauch vor Lachen). Trotzdem das Ich jedesmal gefordert habe, das sie das doch ihrer Rechtsabteilung übergeben sollen, haben die nun wochenlang gekniffen und nun endlich die Anzahlung inkorrekt max. Höhe kassiert.
    Nur Mut, einfach stur auf das Urteil verweisen und verlangen, so wie im Urteil ausgeführt, das man genau für diese eine Reise! den Nachweis erbringen muss, das mehr angezahlt werden soll, weil mehr Vorleistung erbracht wird - Nur dann haben sie auch einen Rechtsanspruch auf eine erhöhte Anzahlung!

    Aber da die schon vor Gericht nichts Neues damals vorbringen konnten, weil sie eben nichts hatten, haben die auch bei mir - und sicher auch bei euch nichts vorzubringen...

    Und natürlich kommen die dann mit so einschüchternden Sprüchen wie "Während der Buchung werden Ihnen die AGB angezeigt die Sie auch bestätigen haben. In den AGB ist die Anzahlungshöhe klar ersichtlich. Eine Reduzierung der Anzahlung ist nicht möglich." Aber diese Klauseln sind eben unwirksam, weil eben der BGH festgestellt hat: "..Die beanstandeten Klauseln sind unwirksam, da sie den Reisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen ( 307 Abs. 1 Satz 1 BGB). .."

    (Aber das Thema AGBs und welche von denen grad gültig ist, ist sowieso ne eigene Sache)
    Selbst eine "1. Mahnung" haben die probiert, die sind da ziemlich verzweifelt, wenn man immer darauf besteht, das man nicht zahlen wird und gerne einen Rechtsstreit hätte, wo der eigene Rechtsanwalt /oder man selbst (1.Instanz) dann denen nochmal das BGH Urteil erklären lässt auf deren Kosten...

    Also - zieht das durch, Ihr seid im Recht!

    Ach ja – Bitte noch bei der Verbrauchzentrale NRW das auch noch melden, die habe auch Ich immer auf dem Laufenden gehalten, denn die waren es, die schon gegen diese Klauseln ins Feld gezogen sind…

    Reiseveranstalter
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