damit wir die Angelegenheit zumindest "am Papier" richtig regeln:
Wenn Mängel bei der gebuchten Unterkunft auftreten, müssen diese in der so genannten Mängelrüge dem Vertreter des Reiseveranstalters gemeldet werden. Dabei sind nicht nur die Mängel anzuzeigen, sondern auch Abhilfe zu verlangen. Das Melden alleine berechtigt noch nicht zu einer späteren Preisminderung.
Dem Reiseveranstalter muss eine angemessene Frist zur Behebung dieser Mängel gewährt werden.
Können diese Mängel nicht behoben werden und sind sie so schwer wiegend, dass eine mindestens 35prozentige Leistungsminderung vorliegen könnte, kann der Kunde auf Aufhebung des Vertrags bestehen: 1. sofortige Heimreise 2. Umbuchung in ein gleichwertiges oder höherwertiges Hotel ohne Mehrkosten.
Kann der Reiseveranstalter weder 1. noch 2. in einer angemessenen Frist erfüllen, kann sich der Kunde zunächst auf eigene Kosten eine angemessene Ersatzunterkunft besorgen und die Mehrkosten dafür im Nachhinein dem Reiseveranstalter verrechnen.
Ansprechpartner ist immer und stets und immer aber nur der Reiseveranstalter oder seine örtliche Vertretung und sonst niemand und nichts...!
Gruß
Peter