Irrtum, ggf. muss das Luftverkehrsunternehmen "belegen" (ihm obliegt im Beschwerdefall die Darlegungspflicht), ihr müsst euch nur beschweren.
Nachzuweisen ist nämlich der Umstand, alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung der Verspätung unternommen zu haben - beispielsweise eine Crew aufzutreiben.
Aaaber lieber gefallener Engel: Du hast hier schon sehr viel mehr gepostet als du ggf. in ein Beschwerdeformular schreiben müsstest?! Weshalb also wählst du nicht die naheliegendste Option?