kiotari:
"Anders bei der Hausratversicherung. Das Hab und Gut der Kinder, auch wenn sie volljährig sind, bleibt über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert, solange sie noch zu Hause wohnen. Sobald der Nachwuchs jedoch flügge wird und umzieht, ist ein eigener Hausratvertrag abzuschließen."
LG
reicht es dazu, wenn der Hauptwohnsitz des Nachwuchs bei den Eltern ist, oder wollen die dann einen nachweis, dass man wirklich da wohnt(vor allem wenn man fürs Studium z.b. einen zweiten Wohnsitz woanders hat)