@rejbodenheim sagte:
Du warst also 3 Tage stationär für Umme?
Und hat die AKV auch den Passus in ihren AVB, dass sie die Kosten mit dem ausländischen Krankenhaus direkt bezahlt? oder nur dass sie sie nachträglich erstattet? nach Vorlage der Quittungen.
da gilt es zu klären. Bis Summe X geht man in Vorkasse. Was darüber hinaus geht, die Auslands KV kontaktieren und zwar sofort. Das Krankenhaus braucht ja eine Kostenüberahmeerklärung bzw Geld vor Abreise des Patienten.
Vielleicht klärt uns der Erik mal auf, aber nicht in so blasser Schrift bitte.