Chiara Saluta wrote:
das problem ist, das viele meinen, das internet sei ein rechtsfreier raum - quasi ein secónd live im first live -, dem ist nicht so, ein klick hier, ein klick da und schon ist ein vertrag zustande gekommen, da nützt es auch nichts, wenn man nur anfragen wollte, da das wollen bereits eine willenserklärung darstellt und bei annahme eines angebots mit beidseitiger willenserklärung ein vertrag zustande kommt.... so ist das eben
Na ja, so einfach ist das auch im Internet nicht immer. Wenn ich nicht weiß, welche Art von Willenserklärung ich abgebe, habe ich die Möglichkeit, die Erklärung wegen eines Irrtums anzufechten. Evtl. muss ich dann aber einen gewissen Teil des entstandenen Schadens ersetzen, so denn einer entstanden ist.
Ich könnte auch die irrtümlich abgegebene Willenserklärung zurückziehen bzw. widerrufen, sofern ich noch keine Angebotsbestätigung vom Veranstalter bekommen habe.
Es gibt oft Mittel und Wege, zu gestalten.... 