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  • Unseriöser Reiseveranstalter/Stornogebühren
    Frasus on tourF Frasus on tour

    Liebe Ratgeber/innen
    vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!
    Um die Frage zu klären, warum ich erst NACH Buchung recherchiert habe: Ich weiß es auch nicht ❓ . So etwas ist mir noch nie passiert, ich schaue sonst sehr gründlich nach allen Bedingungen wie Hotel, Flügen, Bewertungen etc.... aber naja...nun zu spät (ormalerweise könnte ich eher selber ein Reisebüro eröffnen oder eine Rechtsberatung anbieten 😉 ). Das ich aus dem Vertrag nicht einfach so raus komme ist schon richtig. Muss ich wohl akzeptieren, aber da die Reise erst im Oktober stattfinden soll, möchte ich versuchen, die von mir zu leistende Zahlung zu reduzieren. Nun wird eine Anwältin diesbezüglich tätig, denn es gibt ja seit Dezember einen Urteilsspruch bez. StornogebührenHöhe der Stornogebühr bei Reiserücktritt:
    Zitat:
    Tritt ein Reisender aus Gründen von der Reise zurück, die nicht in den Risikobereich des Reiseveranstalters fallen (z.B. plötzliche Erkrankung, Trennung von Mitreisenden, Verlust des Arbeitsplatzes u. s. w.) so muss der Reisende einen Teil des Reisepreises - die so genannte Stornoentschädigung- zahlen.

    Die meisten Reiseveranstalter haben in Ihren AGB Klauseln, die die Höhe dieser Stornogebühren festlegen sollen. Nach dem Urteil des BGH vom 09.12.2014 zum Aktenzeichen X ZR 13/14 kann davon ausgegangen werden, dass diese Storno-Klauseln im Reisevertrag sämtlich unwirksam sein dürften, da Sie gegen den Grundsatz aus § 651 i BGB verstoßen. Diese Rechtsprechung stellt eine vollständige Umkehr der Rechtsprechung dar, die bisher davon ausgegangen ist, dass diese Klauseln grundsätzlich zulässig sein dürften, nur regelmäßig an der Höhe etwas auszusetzen hatte.
    Mit der Unwirksamkeit der Klauseln entfällt die Stornogebühr jedoch nicht vollständig. An deren Stelle tritt vielmehr die gesetzliche Regelung. Diese bestimmt, dass der Reisende seinen Reisepreis zu bezahlen hat, dass davon jedoch die ersparten Aufwendungen und anderweitige Verwendungen abzuziehen sind. Im Einzelnen sind die ersparten Aufwendungen Kosten, die der Reiseveranstalter nicht hat, weil die Reise abgesagt wird. Er muss also das Hotel und die Verpflegung nicht oder nicht in voller Höhe bezahlen. Möglicherweise entfallen die Kosten für den Flug oder einen anderen Transport, Steuern, Mietwagenkosten und so weiter. Die Höhe der Kosten wird der Reiseveranstalter darlegen müssen.
    Möglicherweise konnte die Reise nach dem Rücktritt auch an einen anderen Kunden verkauft werden. In diesem Fall hat der Veranstalter die Reise anderweitig verwandt. Hier kann im günstigsten Fall der gesamte vom neuen Kunden bezahlte Preis auf den vom Kunden zu zahlenden Reisepreis angerechnet werden. Dies hilft allerdings nur, wenn die Reise komplett ausgebucht war. Die Entscheidung des BGH dürfte sich nicht in allen Fällen zugunsten der Reisenden auswirken. Die derzeitige Praxis bei Flugreisen ist es häufig, unmittelbar nach der Buchung den billigsten Flug der Airline zu buchen. Diese Flüge sind meist nicht ohne weiteres stornierbar. Damit dürfte schon ein nicht geringer Teil des Reisepreises nicht mehr abziehbar sein. Vor dem Hintergrund lohnt es sich auf jeden Fall, im Fall eines Rücktrittes mit dem Reiseveranstalter in Verhandlung über die Höhe der Stornogebühren zu treten. Dieser müsste deutlich die einzelnen Kosten aufschlüsseln können. Zitatende

    Es handelt sich übrigens um Fischer Reisen, die auch hier heiß diskutiert werden, falls das für irgend jemanden hier von Interesse ist. Auch hier kann ma einiges über Herrn Fischer erfahren: http://www.radio.cz/de/rubrik/wirtschaft/ermittlungen-gegen-tomi-tour-wegen-betrugverdachts-direktor-fischer-wehrt-sich-gegen-vorwuerfe

    Für mich ja nun zu spät. Und ja: Selber schuld! Aber nicht weil es billiG war und Frauen zu unaufmerksam sind lieber juanito, sondern weil wir alle nur Menschen sind.

    Mal schauen wie der Krimi weitergeht... Ich halte euch auf dem Laufenden

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kidsclub
    Frasus on tourF Frasus on tour

    Hallo zusammen,
    vielleicht schon etwas spät, aber heute erst gelesen. Also wir hatten eine ähnliche Situation auf Ibizia und dann war der kinderclub ganz zu. Wir haben uns auf das was bei Buchung in den Reiseinformationen stand berufen, schriftlich bei FTI beschwert mit einer konkreten Vorstellung wieviel Geld wir zurück wollen (ADAC Reisemängelliste) und eine Frist gesetzt (danach Anwalt angedroht) und haben anstandslos nach vier Wochen (Eingangsbestätigung sofort) knapp 300 Euro zurück erhalten.

    Liebe Grüße

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Unseriöser Reiseveranstalter/Stornogebühren
    Frasus on tourF Frasus on tour

    Hallo zusammen,
    habe leider eine Reise im Oktober 2015 in die Türkei bei einem (nach sämtlichen Internet- und Holidaycheck-Einträgen) offensichtlich sehr unseriösen kleineren  Reiseanbieter gebucht. Nun bin ich zutiefst verunsichert, da dort Fälle von:

    kein Ticket bis zwei Stunden vor Ablug, keine Reiseunterlagen, überbuchtes Hotel, kein Rückflug vorhanden, selbst bezahlter Rückflug ohne Erstattung mit nun folgendem Gerichtsprozess, keine erreichbaren Mitarbeiter in deren Reisebüro und nur Vertröstungen bzw. fadenscheinige Ausreden....etc.

    die offensichtliche Regel sind.

    Da wir zu unserem Kind auch noch ein befreundetes Kind mitnehmen und ich keine Urlaubskatastrophe erleben will, will ich unbedingt aus der Reise raus. Da ich aber letzte Woche gebucht habe und wir auch schon eine Buchungsbestätigung (natürlich...machen die laut Aussagen anderer immer als einziges korrekt) erhalten haben wird es schwierig.

    25 % Stornogebühren bis 30 Tage vor Ablug sind sehr viel Geld für uns!!

    Frage:
    Gibt es einen Weg da raus OHNE eine große Summe vom Urlaubsgeld schon vorher mit den horrenden Stornogebühren zu verschleudern an diese unseriösen Menschen??
    Kann doch nicht sein, dass es im Februar nicht möglich ist ohne viele Kosten für den Veranstalter (außer Auslagen etc.) für Oktober zu stornieren, der die Reise dann sowieso nochmal verkauft, zumal sie in der Reisesuchmaschine als günstiges Familienangebot erscheint.

    Bin über jede Hilfe sehr dankbar!!!!
    Liebe Grüße an alle Reisenden

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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