@sonnestrand75 sagte:
Du hast kurzfristig gebucht, im September, und bist auch im September verreist, vor der Insolvenz?
Genau. Wir sind ein Tag vor der Insolvenz der Briten geflogen und hatten einen normalen Urlaub. Nur eben nie gezahlt dafür
@sonnestrand75 sagte:
Du hast kurzfristig gebucht, im September, und bist auch im September verreist, vor der Insolvenz?
Genau. Wir sind ein Tag vor der Insolvenz der Briten geflogen und hatten einen normalen Urlaub. Nur eben nie gezahlt dafür
@thor68 sagte:
Wenn Sie eine Lastschrift hatten ist Bucher Reisen in der Holschuld gewesen!
ich würde das Geld bei Seite legen und abwarten was der Insolvent Verwalter macht. (Das kann aber auch sehr lange dauern)
Danke für die Antwort. Der Insolvenzverwalter wird das Geld sicherlich irgendwann einfordern. Ich habe nur eig keine Lust es bis dahin beiseite zu legen. Frage wäre ob ich es einfach an Bucher überweisen kann. Aber wahrscheinlich kann nur der Insolvenzverwalter mir das beantworten
@tronje87 sagte:
welche Zahlung wenn dir nie auch nur ein Euro abgebucht wurde?
Die offene Zahlung/Forderung?!
Hey,
wir waren im Urlaub über Bucher Reisen. Mir wurde nie auch nur ein Euro abgebucht. Hat den Fall noch jemand? Weiß jmd wer die Zahlung jetzt erhält? Direkt an den Insolvenzverwalter? Ich möchte das Thema gerne abschließen.
Lg
@vonschmeling sagte:
Es steht leider zu befürchten, dass der Hotelier eine weitere Beherbergung nur gegen Zahlung gewährt, auch wenn das an sich nicht rechtens ist. Ganz schwierige Sache, wobei ich tatsächlich die Polizei dazuholen würde. Immerhin wurde ein Beherbergungsvertrag geschlossen (mit dem Veranstalter) und ein Anspruch darauf belegt (Hotelvoucher z.B.). Mit dem Hotelier direkt besteht kein vertragliches Verhältnis, er darf sich nicht an Dritten gütlich halten.
Wegen der zugespitzten Lage ist seine Position ("Kohle oder Rauswurf") glänzend im Vergleich zum Gast - dennoch sollte sich wehren wer einen Konflikt nicht scheut.
Aber selbstverständlich "können die das", immerhin nimmst du die - soweit nicht bezahlte!! - Leistung ja bereits in Anspruch!?
Nein, das ist nicht ausgeschlossen, soweit schuldest du den Betrag dem Veranstalter und nicht dem Hotelier.
Ob eine Forderung seitens des Veranstalters gegen dich durchzusetzen ist müsste evtl, ein Gericht entscheiden.
Maßgeblich ist das Vertragsverhältnis du / Veranstalter und alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten.
Beispielsweise könnte ja ein Hauptgläubiger eine Forderung zurückstellen und die Insolvenz würde abgewendet. In der Folge werden womöglich die Forderungen des Hotelier gegenüber seinem Vertragspartner Veranstalter befriedigt - und dann kommst du auch noch mit deiner Verauslagung um die Kurve und verlangst die Erstattung ...
Ist in der gegenwärtigen Situation wirklich knifflig.
Danke. Ich verstehe es auch so. Sogar meine Reiseleitung rät mir aber per mail das Hotel zu bezahlen. Danach würden wir das Geld zurückbekommen wenn sich alles normalisiert habe. Ist klar... Ich wäre zufrieden damit wenn ich wüsste das sich dann die offene Forderung von Bucher Reisen mir gegenüber um den Hotelbetrag minimiert. (Passiert das eventuell schon durch die mail? diese kommt von einer @thomascook Adresse) Ist noch jemand in dieser Situation. Wie verhaltet ihr euch?
LG
Ich habe gelesen: Lastschrift zurückholen geht auch bei Insolvenz. Was stimmt denn nun?
Hey,
wir sind aktuell auch auf Mallorca mit Bucher Reisen und Condor Flug. Bei mir hat Bucher das Geld nie abgebucht. Bei Rückfragen wurde auf einen Bankwechsel und technische Probleme verwiesen. Wir sollen uns keine Sorgen machen wurde gesagt und wir haben unsere Reise am Samstag angetreten und vorher auch die Reiseunterlagen bekommen. Nun hat der Hotelier heute zu einem Treffen morgen gebeten. Wie soll ich mich verhalten wenn wir das Hotel zahlen sollen? bucher ist ja noch nicht insolvent. Können die das Geld von mir im Nachhinein fordern weil ich ja eigentlich mit ihnen in einem Vertragsverhältnis stehe und nicht mit dem Hotelier? Oder ist das ausgeschlossen wenn ich belegen kann dass das Hotel bezahlt wurde?
Vielen Dank schon einmal.