Du könntest Probleme bekommen den verpassten Erholungswert einzuklagen. Hierbei handelt es sich um sogenannte "Frustrierte Aufwendungen" die in der Regel nicht berücksichtigt werden.
Wenn man jedoch wegen der Folgen eines Unfalls nicht in der Lage ist, eine gebuchte Urlaubsreise anzutreten bzw. Kosten für eine Umbuchung oder Stornierung der Reise entstehen, so kann man hierfür vollen Ersatz vom Unfallverursacher verlangen.
Am besten hier einen Anwalt beauftragen.