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  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    gawo007G gawo007

    Hallo Marylein,

    unsere Anzahlung ist auch noch nicht zurücküberwiesen. Man könnte meinen Neckermann braucht das Geld. Ist ja auch ein gutes zinsloses Darlehen.

    Im Übrigen sollte ein Eingabefehler, der seit ca. 2009 immer mal wieder auftritt, durch ein entsprechendes Qualitätsmanagement, vor der Freigabe fürs Internet, vorab erkannt werden.

    Schließlich sind wir ja schon im 21.Jahrhundert. Jede kleine Firma muss sich nach irgendeiner ISO-Norm zertifizieren lassen, um am globalen Wirtschaftsleben teilnehmen zu können.

    Wir verlieren auch so langsam den Spaß am Buchen, aber nicht am Reisen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    gawo007G gawo007

    Hallo Marylein,

    uns ist das Gleiche passiert. Wir haben bei Neckermann am 06.10.2013 auch das Hotel Parque Santiago IV, für Februar 2014, gebucht. Durch das Reiseportal bekamen wir umgehend eine Buchungsbestätung. Gleich zweimal sendete Neckermann eine Reisebestätigung / Rechnung und bestätigte den Eingang der Anzahlung. Am 11.10.2013 (datiert vom 09.10.2013)erhielten wir von Neckermann die „wichtige Information“ das Sie die Reisebestätigung anfechten ( 119 BGB). DieRückbuchung der Anzahlung ist aber noch nicht erfolgt.

    Eine kurze Recherche im Internet ergab, dass dieser „Fehler„ häufiger vorkommt. Siehe hierzu auch einen Artikel aus der Frankfurter Neue Presse, Hochtaunus von Nicole Gallwoda vom 01.07.2013, „Reise gebucht aber doch kein Urlaub“.

    Unserer Meinung nach hat das Methode, oder? Was passiert zwischenzeitlich mit dem Geld der Anzahlungen?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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