Deutschland und Polen erneut bedeckt ...
http://www.radarvirtuel.com/
... aber zur Zeit kein Flugverbot.
Witzig Vulkan oder sind Wir jetzt Versuchungs Kaninchen ?
geezerpl
Beiträge
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Vulkanausbruch Island:Deutscher Flugverkehr massiv beeinträchtigt!!! -
Vulkanausbruch Island:Deutscher Flugverkehr massiv beeinträchtigt!!!NEUE Volke uber Norwegien und Schweden (laut Berichte am Heute Mittag).
Die schliesen Flughafen nochmals..

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Vulkanausbruch Island:Deutscher Flugverkehr massiv beeinträchtigt!!!Luftraum über Polen seit 7:00 wieder geöffnet, aber.. GERMANWINGS nach/von CGN fliegt nicht. Die sind leider super-vorsicht

Alles "cancelled"
P.S.
Air France test Fluge mit Airbus A340 und A380 am Sonntag/Montag prufte KEINE Asche schaden -
Fernabsatzgesetz???soedergren wrote:
(1)... wenn die Reisebestätigung vom gebuchten abweicht, dann ist gar kein Vertrag zustandegekommen ...(2)... würde ich aber darauf tippen, dass es sich um eine Nebenabrede handelt, für die der RV nicht einzustehen hat: "Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang oder Inhalt der vertraglichen Leistungen verändern, erweitern oder beschränken und Sonderwünsche bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter." Diesbezüglich würde ich noch einmal genau beim RSB nachfragen.
(1) Na ja, aber was wenn die Reisebestätigung vom versprochen (Kategorie) abweicht ??
HolidayCheck bietet Angebote von meheren RV (also ist ein dealer).
Also habe Ich vor dem Buchung nachgefragt ob es handelte sich um 5* oder 3,5-4* Teil des Hotels.
Die haben mir dann 5* (falsch) versprochen.
Jetzt bin Ich als GEFANGENE von RV und HC kriegt Provision!
RV will nicht kostenfrei stornieren oder umbuchen. HC will mir auch nicht helfen.(2) Nebenabrede ? Nein. Es war NACHFRAGE vor dem Buchung. Auf keinen fall Sonderwünsche.
Ich finde Kunden rechte sehr begranzt mit solche praktiken.
In BRD gibt es keine 7,10,14 Tage Ruckaberecht fuer Reisen also fuer RV/RB schnelle gewinne sind gesichert (die wollen jezt ca. 1000 Euro von mir wegen RB Fehler !) -
Fernabsatzgesetz???Also Ich bitte Dir um hilfe. Was soll Ich jetzt tun ?
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hat man 14 tätiges rücktrittsrecht?Das war mein ERSTES (& letztes) mal ...
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hat man 14 tätiges rücktrittsrecht?CaptainJarek wrote:
Du wendest Dich an ein kompetentes Reisebüro, dieses wird dann mit dem entsprechenden Veranstalter bzw. der Agentur vor Ort kommunizieren und erst wenn Dir ein Zimmer im Neubau/Mitte zugesichert wird, bucht es Dir dieses Zimmer ein.
Ist ganz einfach, kostet Dich nichts und Arbeit macht es Dir auch nicht. Wo liegt also das Problem?"kompetentes Reisebüro" ? Online unmoeglich. Die wollen nur schnell und viel verkaufen
"zugesichert wird" ? Wie ? Was ist 100% Sicherung ?Im meinem Fall "ein kompetentes Reisebüro" war HOLIDAYCHECK...
meine email Anfrage war ANGEBLICH mit dem entsprechenden Veranstalter (Alltours) kommuniziert (uberpruft) - zumindest I dachte es passiert...
ein Zimmer im Neubau (5* Bereich) war dann per email bestatigt (versprochen).
Also wenn Ich Reise nach ABC buche von ......2009 bis .......2009 mit Alltours, usw. bekomme Ich genau der Zimmer Ich will.
Spater habe Ich diese Reise gebucht und... ERSCHÜTTERUNG - HolidayCheck hat mir ein Standard Zimmer in 20 Sekunden gebucht. Naturlich "verbindlich".Sofort wollte Ich stornieren, aber Alltours sind nicht schuldig. Die sagen - Ich soll das mit HC erklaren, aber seit 2 Tagen habe Ich keine Nachrichten von HC.
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Fernabsatzgesetz???soedergren wrote:
Hallo,die invitatio ad offerendum (Aufforderung, ein Angebot abzugeben) ist in den meisten europäischen Rechtssystemen zu finden, meines Wissens nach auch in der Schweiz; ich muss aber ausdrücklich darauf hinweisen dass ich das schweizer Recht nicht genau kenne und ich deshalb diesbezüglich nichts genaues sagen kann.
Nach deutschem Recht ist der Katalog bzw. das "Angebot" im Internet eben kein Angebot, sondern besagte Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Die Bestellung des Kunden ist dann juristisch gesehen das Angebot des Kunden an die Firma. Die Buchungsbestätigung ist dann wiederum die Annahme dieses Angebots.
So, technisch gesehen liegt aber keine Annahme des Angebotes vor, wenn die Buchungsbestätigung von der Buchung abweicht. Es handelt sich dann um ein neues Angebot seitens des Veranstalters. Das kann man dann als Kunde annehmen oder auch nicht. Man hat aber keinen Anspruch auf die (meist irrtümlich) falsch ausgewiesenen Leistungen der invitatio ad offerendum.
Wie auch immer, bei CHF 70,00 sollte mE ein guter RV zumindest Kulanz walten lassen.
Gruß,
soedergren
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Reise falsch ausgeschrieben (Visum inkl.)Ein "doppel-Hotel" unter eine Name und gemischte Angebote von mehrere RV:
Catalonia Bavaro - 3,5-4* (15-20 Jahre alt)
Catalonia Royal Bavaro - 5* (Neubau)Man weiss NIE genau welche Teil des Hotels angeboten ist, das die offiziele Katalogbeschreibungen zu generell sind. Im diesen Fall: ALLTOURS.
Also habe Ich per email HolidayCheck nachgefragt. Antwort kam auch per email:
"Vielen Dank für Ihre E-Mail.Gerne haben wir die Katalogausschreibung geprüft.
Die Ausschreibung lautet wie folgt:"Sie wohnen: In geschmackvoll eingerichteten, komfortablen Juniorsuiten im karibischen Stil mit Klimaanlage, Telefon, Kabel-TV (Dt. Welle), Minibar, Mietsafe, Sitzgruppe, Föhn, Bad, separater Dusche, WC und Balkon oder Terrasse. Max. Belegung: 3 Erw. oder 2 Erw. und 2 Kinder. EZ sind Juniorsuiten zur Alleinnutzung."
Die Suiten befinden sich im Royal Bereich.
Für Rückfragen stehen wir gerne jederzeit für Sie zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
HolidayCheck-Reiseberaterin"
Dann habe Ich gebucht und.. ZONK !

Jetzt Ich weiss das Alltours bietet nur Catalonia Bavaro hotel und deshalb sollte hier gezeigt:
http://www.holidaycheck.de/hotel-Reiseinformationen_Hotel+Catalonia+Bavaro-hid_176632.html -
hat man 14 tätiges rücktrittsrecht?ADEgi wrote:
Hallo,Als denkender Bürger bin ich durchaus in der Lage online korrekt
Berthold
Wirklich ? Vielleicht als RB Besitzer ?

Online geht nichts 100% genau...
Flugzeiten - unverbindlich (also Lotto)
Hotel / Zimmer beschreibung - unverbindlich
Klik & Buchung - verbindlichZum Beispiel hier:
http://www.holidaycheck.de/hotel-Reiseinformationen_The+Club+At+Grand+Paradise+Bavaro-hid_167634.htmlDREI verschiedene Hotels unter 1 Name:
3* Grand Paradise Bavaro - Strandnahe
5* The Club Bereich von Grand Paradise... (Neubau) - Mitte
4* The Club Bereich von Grand Paradise... (Altbau) - VorneDan kommt "erklarung" von RV:
"Die unsere Zimmer die wir unter Vertrag haben befinden sich auf der gesamten Hotelanlage. Wir können keine Zimmer im vorderen Bereich verbindlich Buchen, wir können die nur als unverbindlichen Kundenwunsch an unsere Agentur vor Ort senden"
Mit freundlichen Grüßen
LMX Touristik GmbHHa, ha, ha ! Also Offizielle Katalogbeschreibung "bla, bla, bla"
Hier Offizielle Katalogbeschreibung von FTI:
"H: PUJ277 GR.PARADISE BAV.CLUB - DZ I 2/00"
Doppelzimmer: Geräumige, geschmackvoll eingerichtete Zimmer mit Bad/WC, Föhn, Telefon, Mietsafe, Kabel-TV, Minibar (Softdrinks), Klimaanlage und Balkon oder Terrasse mit Blick auf den Garten oder den Pool. Bügeleisen/-brett auf Wunsch. Einzelzimmer sind Doppelzimmer zur Alleinbenutzung"Weiss du um welchen Teil handelt es sich ? Ich habe KEINE Ahnung...
Diese Beschreibung zu generell ist.I will definitiv das buchen: 5* The Club Bereich von Grand Paradise... (Neubau) - Mitte. Sag mir bitte was soll Ich tun ???
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Fernabsatzgesetz???CaptainJarek wrote:
Was hat´n das jetzt mit Sozialismus zu tun
Auch einen generellen "rip-off" kann ich hier nicht entdecken.Solche Praktiken beim RB / RV waren 'business as usual' vor 10-20 Jahre in Ost-Europa.
Jetzt sieht das anders (viel besser fuer Kunden als in BRD)..Katalog Beschreibung oder Online info - nicht verbindlich
deshalb Online Buchungen sind AUCH nicht verbindlich.Jede Online Buchung is nur eine Nachfrage seitens Kunde.
Dann der Kunde bekommt ein Reisevertrag (mit genaue Leistungen. Flugen, Transfers, Zimmer Standard, u.s.w) per Post und akzeptiert alles was da steht oder nicht.
Wenn alles OK ist sendet der Kunde der Vertrag zuruck nach RB/RV.
Spater kommt der Rechnung, u.s.w. -
Reise falsch ausgeschrieben (Visum inkl.)AntoniaW wrote:
porta77 wrote:
Also ein Veranstalter, Reisebüro, usw. kann sich auf einen Fehler/ Irrtum berufen und dann die Buchung verweigern, wenn er bei Online-Buchungen die Leistung so nicht erbringen kann / will wie ausgeschrieben, oder der Preis anders ist ect. Der Kunde kann sich aber nicht auf Fehler / Irrtum berufen (...)Vorwort:
Reisebüros und Reiseveranstalter wollen eigentlich immer ... Kunden gewinnen bzw. Umsatz machen. Nicht-Können ist wahrscheinlicher als nicht Nicht-Wollen.Statement:
- Veranstalter bietet Reise an (Katalog, Webseiteninhalt, Discounterprospekt, TV-Spot).
- Kunde bekundet verbindlichen Buchungswillen und äußert dies (ggf. gegenüber einem Vermittler, s. Satz 1, Geschäftsbesorgungsvertrag) mit einem Angebot (""Buchung"). Veranstalter nimmt dieses z.T. automatisiert entgegen.
- Der Vertrag wird gültig mit der Bestätigung seitens des Veranstalters.
- Weicht diese vom Angebot des Kunden ab, bleiben dem Reisenden i.d.R. 10 Tage für die Annahme oder die Ablehnung.
- Erst dann kommt der Reisevertrag i.e.S. zu Stande.
Fazit:
Beide Seiten haben also die Möglichkeit Fehler/Irrtümer zu erkennen.Genau das it mir passiert vor 8 Tagen.
Versprochen 5* Hotel, habe Ich gebucht, dann kommt ganz schnell der Bestätigung & Rechnung mit ... 3,5* Hotel (andere Bereich des Hotels)Was jetzt ?? Absagen oder Bezahlen und definitiv bestätigen ?

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Fernabsatzgesetz???ADEgi wrote:
Hallo,nehm halt mal Kontakt mit Deinem Reisebüro auf, ob diese Buchung schon verbindlich eingebucht wurde. Falls nein, ist vielleicht noch eine kostenlose Stornierung möglich.
Berthold
Diese allgemeine 20% fuer Reisestornierung bis 30 Tage is ein rip-off.
Also mir ist das passiert.
Hier sind "Doppel-Hotels" oft angeboten (also z.b. Teil des Hotels 3,5* und Teil 5* / Altbau kontra Neubau) alles unter 1 Name (Kombi-Name).
Zimmer Beschreibung von Veranstalter nicht exakt.
Ich wollte ein Zimmer im 5* Bereich des Hotels und das wurde mir per email versprochen (Holidaycheck).Dann buche Ich meine Reise und 20 Sekunden spater kriege eine Bestatigung das die Reise ist VERBINDLICH gebucht und da steht das billige, 3,5* Teil des Hotels !!!
Naturlich keine Storno moeglich & keine Umbuchung !
Reiseburo ist nicht schuldig und die "beraten" das Ich muss allein vor ort MEHR BEZAHLEN (ca. 500 Euro aufpreis per 2 Personen / 2 Wochen)
Sozialismus pur... Kunde ist NICHTS.
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hat man 14 tätiges rücktrittsrecht?privacy wrote:
leider gibt es kein Widerrufsrecht für den Reisesektor.Toll ! Wie in Ost-Europa vor 1989. Rip-off 1 Klasse...
Sieht besser in Polen... Nach on-line Buchung erhalt man die Reiseunterlagen mit Post und erst nach Unterschrift und Rucksendung is das Buchung verbindlich & Bezahlung fallig !
Reiseburos MUSSEN alles schriftlich bestatigen (Hotel Name, Zimmer Standard, Fluge, Ende Preis u.s.w). Es gibt auch 10 Tage fuer Reiserucktritt.