@rejbodenheim sagte:
Wäre hier nicht der übliche Hinweis angebracht, dass bei Buchung einer Pauschalreise nur eine Beförderung von A nach B und zurück gebucht wurde und dass in den Reiseunterlagen, wenn nicht gar gleich bei der Buchung, erwähnt ist, dass Flugzeiten unter Vorbehalt sind und sich ändern können.
Ob es jetzt für die lieben Kleinen angenehmer ist tagsüber zu reisen und rechtzeitig zum Sandmännchen zu Hause zu sein (Flug um 10:00) oder ob es ihnen (und den Eltern) nichts ausmacht erst nach Mitternacht ins Bett zu kommen (Flug um 20:00) , ist wohl ein Thema, das von Familie zu Familie unterschiedlich ist und mal mal so gesehen wird...
Buchungen sind rechtsgültig, da kann tausendmal stehen nur unter vorbehält, Änderung von vielen Stunden muss man nicht hinnehmen.
"Bei der Buchung einer Pauschalreise gehen Urlauber und Veranstalter einen Vertragein. Gegen die Zahlung des Reisepreises gewährleistet letzterer die Durchführung der Reise zu den zuvor vereinbarten Bedingungen. Bei Abweichungen oder möglichen Reisemängeln können daher gemäß § 651a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Ansprüche gegen den Reiseveranstalter bestehen."
https://www.anwalt.org/flugzeitaenderung-pauschalreise