Durftest Du denn am Abreisetag Dein Hotelzimmer und die anderen Hotelleistungen (z. B. Verpflegung) bis zur Abholung durch den Transferbus behalten? Wenn ja, dann hast Du die gebuchte Leistung in Anspruch genommen, denn am Abreisetag besteht ab 12.00 (mittags) kein Anspruch mehr darauf. Außerdem konnte Dein Zimmer erst am 21.05 - also Deinem eigentlichen Abreisedatum - an andere Gäste weitervergeben werden.
Wenn Du Dein Zimmer allerdings am 20.05. um 12.00 räumen mußtest und Dir Dein AI - Bändchen abgeschnitten wurde, hast Du Anspruch auf die Erstattung eines Verlängerungstages, weil Du die Hotelleistungen ja nur für 6 statt für 7 Übernachtungen in Anspruch genommen hast. Für die Berechnung des Verlängerungs- oder Hoteltages bitte nicht den gesamten Reisepreis durch die Anzahl der Tage teilen ;-), sondern den Preis für die Verlängerungswoche durch 7.
Ob sich für den ermittelten Betrag ein Rechtsstreit lohnt, ist fraglich. Außerdem wird es schwierig sein, einen Anwalt zu finden, der sich für so einen geringen Streitwert einsetzt.
Die geringfügige Verspätung am Anreisetag mußt Du entschädigungslos hinnehmen, daß Dir dann bei Anreise nicht sofort Dein Zimmer zur Verfügung gestellt wurde, auf das Du ja eingentlich schon seit dem Vortag, 14.00, Anspruch hattest, ist natürlich nicht schön - aber das mußt Du dem Reiseveranstalter belegen können, z. B. durch eine erfolgte Meldung gegenüber dem Reiseleiter vor Ort.
Da die Flugzeitenänderung aber doch ziemlich extrem war, würde ich es an Deiner Stelle erstmal im Guten versuchen und den Veranstalter innerhalb der gesetzlichen Frist um Kulanz bitten.