Anbieter von Pauschalreisen dürfen sich die endgültigen Flugzeiten nicht offen halten. Foto: Daniel Reinhardt. (Quelle: dpa)
Hannover (dpa/tmn) - "Voraussichtlicher Abflug" oder "endgültige Flugzeit obliegt dem Veranstalter": Solche Klauseln fanden Verbraucher bislang in den Unterlagen für Pauschalreisen. Der BGH erklärte die Praxis für unzulässig und stärkt damit die Rechte der Urlauber.
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