Hallo zusammen,
ich bin ebenfalls durch die Insolvenz betroffen, meine Reise beginnt allerdings erst im April 2016 (muss berufsbedingt Urlaube mind. 6 Monate im Voraus planen). Nun ist es so, dass ich bereits 600 Euro angezahlt habe, Restzahlung wäre erst im März 2016 fällig. Gleichzeitig habe ich eine E-Mail von WTA erhalten, in der Folgendes zu entnehmen ist:
Sollten Sie noch einen Reisebetrag, entweder An ,- oder Restzahlungsbetrag begleichen müssen, sind diese offenen Zahlungen Verbindlichkeiten gegenüber uns, die Ihrerseits entrichtet werden müssen. Die Zahlungen sind durch den Sicherungsschein abgesichert. Wenn Sie der Zahlung nicht nach kommen, verlieren Sie Ihren Insolvenzanspruch.
Hier auf holidaycheck wird dringend davon abgeraten, weitere Zahlungen an den insolventen Reiseveranstalter zu richten und darauf hingewiesen, dass durch den Versicherer alle bereits geleisteten Zahlungen abgesichert seien.
Vor diesem Hintergrund, bitte ich euch mich einmal aufzuklären, wie ich die E-Mail seitens WTA zu verstehen habe? -Verliere ich meine Anzahlung, wenn ich jetzt nicht den kompletten Reisepreis überweise? Zahlt der Versicherer dann doch nicht?
Ich jedenfalls gehe davon aus, dass WTA in 6 Monaten keine Reise mehr durchführen wird und halte es für unsinnig nun den gesamten Reisepreis zu überweisen, damit ich mir den dann vom Versicherer wieder erstatten lassen kann.
Ich würde nun so vorgehen wollen: WTA habe ich angeschrieben, man möge mir mitteilen, ob meine Reise noch stattfindet oder nicht. Die Antwort warte ich nun entsprechend ab. Sobald ich die Stornierung seitens WTA erhalte, würde ich alsdann meine Erstattungsansprüche dem Versicherer anzeigen.