"mosaik" wrote:
Wenn eine Leistung nicht wie versprochen erbracht wird, muss man die örtliche Reiseleitung informieren, Abhilfe verlangen und nur wenn keine Abhilfe geschaffen werden kann, auf eigene Faust eine Ersatzunterkunft suchen. Dabei trifft einem jedoch eine Schadenminderungspflicht. Das heißt, man muss versuchen gleichwertiges um gleiches Geld zu bekommen. Nur wenn dies nicht möglich ist, kann man höherwertig buchen.
Ist keine Reiseleitung vorhanden, muss man die Notrufnummer des Veranstalters im Heimatland anrufen.
Geht auch das nicht und man kann das beweisen (Zeugen usw.), kann man wie oben beschrieben umziehen.
Und man kann es natürlich auch einfach mit einem Schreiben an den Veranstalter versuchen, sein Geld zurück zu bekommen.
Und man kann natürlich auch noch weiteres Geld ausgeben und einen Anwalt aufsuchen.
Das scheinen mir die vielfältigen Möglichkeiten in diesem Fall zu sein.
Gruß
Peter
Es gab keine Reiseleitung, da selbst gebucht. Unterschrift vom Hotel wegen nicht in Anspruchnahme der Leistung liegt vor. Fotos ebnfalls. Bericht an Holiday & More und Reisebüro ist getan. Der eine ist nur Vermittler, der andere wußte nichts davon und bedauert. Sie haben beide nichts erricht bzw. tun können. Also Vorsicht. Es ist nicht alles Gold was glänzt. Dafür können wir jetzt die NH-Hotels sehr empfehlen.