Im Übrigen gibt es ja keinen Automatismus von Schadenersatz-Ansprüchen und ihrer Erfüllung, wie man aufgrund Deiner Ausführungen den Eindruck gewinnen könnte. Insofern teile ich auch nicht Deine Auffassung "Die Betroffenen des gegenständlichen Operatings haben Ansprüche längst vor einer Kulanz,". Die Frage ist doch, wie wohlwollend/kulant geht ein Reiseveranstalter bzw. eine Fluggesellschaft mit den berechtigten Schadenersatz-Ansprüchen seiner Kunden um. Reicht schon die bloße Reklamation eines Schadenersatz-Anspruches beim Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft oder ignoriert der RV bzw. die Fluggesellschaft die Ansprüche und es bedarf des Klageweges. Sollten die Ansprüche vom RV bzw. der Fluggesellschaft unbürokratisch und ohne Klageweg erfüllt werden, fällt das zwar nicht in den klassischen Rahmen einer Kulanz, spricht aber für einen wohlwollenden Umgang mit den berechtigten Ansprüchen.
HC-Mitglied2421491
Beiträge
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TUI & XTUI Teil II -
TUI & XTUI Teil IIHab' gehört, dass man "wirtschaftlich darstellbare Umsätze" am besten und sinnvollsten mit dieser verdammt lästigen Spezies, die sich Kunden nennt, generieren kann. Soll auch helfen, wenn diese komischen Kunden mit der gebuchten Leistung zufrieden sind und eventuell noch mal buchen. Irgendwer hat dafür mal das blöde Wort "Stammkunden" erfunden. Und irgendein anderer hat festgestellt, dass diese verdammten Stammkunden dem Unternehmensumsatz nicht gerade schaden, @vonschmeling.
Zusatz: Unabhängig von dem zuvor dargestellten Thema "Schadenersatz" bei Flugverspätungen soll es angeblich in einem Forum nicht verboten sein, ein neues Thema aufzumachen. In diesem Fall heißt das "Kulanz bei TUI" ...
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TUI & XTUI Teil IINa ja, ist ja ein Forum hier - und in einem Forum darf man meines Wissens seine Meinung sagen. Nee, noch schlimmer, ein Forum lebt geradezu davon, dass unterschiedliche Menschen unterschiedliche Meinungen haben und diese auch sagen. Meine Meinung zum Thema ist übrigens, dass meine langjährigen Reise-Erfahrungen mit TUI sind, dass ich bei TUI beim Thema Kulanz im Laufe der Jahre eine Veränderung festgestellt habe. War man vor 10/15 Jahren noch überaus kulant (fast schon zu kulant), hat's nach meinem Eindruck in den letzten Jahren bei TUI diesbezüglich offenbar einen deutlichen Sinneswandel gegeben (wirkt aufgrund des krassen Unterschiedes schon fast wie eine neue Unternehmensrichtlinie): Früher schien man zu verfahren nach der Unternehmens-Maxime "Nur ein glücklicher Kunde ist ein zufriedener Kunde und ein zufriedener Kunde bucht wieder.", jetzt scheint es eher so zu sein, dass die Maxime lautet "Wenn ein Kunde unzufrieden ist, lasst ihn unzufrieden sein, soll er doch klagen, wenn er was von uns will ... und ob er wieder bucht oder nicht, ist doch auch egal". Wie gesagt, ist meine subjektive Wahrnehmung als langjähriger TUI-Kunde ...
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EurowingsGenau genommen sogar HABERLING ...
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Eurowings@plsiks hat doch unmissverständlich erzählt, dass er es bereits mit der Vorgangsnummer versucht hat und dass das nicht geklappt hat ...
@plsiks sagte:
Neben der Vorgangsnummer habe ich noch eine 8-Stellige SPNR- Vorgangsnummer, beginnend mit E und dann Zahlen. Was ist das? Damit klappt es jedenfalls aber auch nicht.
... jetzt gibst Du ihm den glorreichen Tipp, dass er es mal mit der Vorgangsnummer versuchen soll. Hääähm?!? Gleich kommt der nächste und empfiehlt ihm, dass er im Juli vielleicht mal nach Kreta fliegen sollte ...
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EurowingsPlatzreservierung/Web-Checkin ist bei Eurowings erst 72 Stunden vor Abflug möglich, wenn Du Pauschalreise über Reiseveranstalter gebucht hast.
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Eurowings@Düren, willst Du uns hier eigentlich alle komplett verkohlen oder was soll der ganze Unsinn??? Du hast hier erzählt, dass Du so sehr unzufrieden mit Eurowings bist (zu geringe Entschädigung von nur 10 Euro, unterdurchschnittlicher Service etc.), dass Du diese Airline nie wieder buchen willst ...
@dueren sagte:Deutliche Verspätungen auf beiden Flügen motivieren nicht nochmals die Airline zu buchen.
... dann erzählt man Dir, dass Dir ja eine wesentlich höhere Entschädigung (1800 Euro / pro Person 600 Euro) zusteht und Du Dich nur aktiv darum kümmern musst und plötzlich willst Du uns weismachen, dass Eurowings sich absolut vorbildlich verhalten hat und willst Dich hier feiern lassen als edler Ritter, der auf eine höhere Entschädigung gerne verzichtet. Warum hast Du uns Deinen Fall (Flug nach Orlando mit 7 Stunden Verspätung) denn hier überhaupt erzählt, wenn Eurowings sich so überaus vorbildlich verhalten hat?
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Eurowings... sprach der eigentliche Tipp-Geber, gegen dessen Tipp sich @Düren mit Haut und Haaren gewehrt hat.
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Eurowings@vonschmeling, das sagt der Richtige. Wenn das Diss ist, weiß ich nicht, wie Du das nennst, was Du hier seit 13 Jahren veranstaltest... Aber auch ansonsten kann ich Deinen sämtlichen Ausführungen - wie gewohnt - nicht folgen. Ist mir alles - wie man das so kennt von Dir - zu verquast und an den Haaren herbeigezogen. Wie kommt man in so kurzer Zeit auf diesen ganzen Unsinn?
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Eurowings@dueren sagte:
Bezüglich der von mir nicht eingeforderten 1800 Euro Entschädigung (Flug nach Orlando mit enormer Verspätung) war mir ab der ersten Minute klar das mir diese zusteht.
Den Eindruck hattest Du aber leider ganz und gar nicht gemacht:
@dueren sagte:
Auch wusste ich nicht das die 600 Euro als Entschädigung und nicht als "Warteprämie" oder "Schmerzensgeld/Enttäuschungsgeld" gedacht sind. Um so mehr ist es ja nun richtig, dass ich in unserem Fall von den 7 Stunden Verspätung ohne das uns ein wirklicher finanzieller Schaden entstanden ist, keine Einreichung vorgenommen habe.
Das ist ja schon verrückt. Wobei bei 7 Stunden Verspätung ja schon ein halber Tag Urlaub entfallen ist. Na ja, da lässt sich nicht festlegen wie viel Euro das Wert ist.Und wie man dem hier Zitierten zudem entnehmen kann, bist Du bedauerlicherweise immer noch nicht richtig darüber informiert, wann Dir eine Entschädigung zusteht und wann nicht. Aber Du gehörst eben zu denen, die konsequent beratungsresistent sind - und meint man es auch noch so gut mit ihnen ...
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Eurowings@dueren sagte:
@wülfi71: Vielen Dank für Deinen tollen Beitrag. Er regt an sich und sein "Gebahren" oder "Einstellung" zu hinterfragen.
Frei von Polemik. ( ... ) Danke.@Düren, Deine Meinung in Ehren, Deine Begeisterung für fehlende Polemik ist aber leider gerade in diesem Falle völlig Fehl am Platze:
@wuelfi71 sagte:
Rat suchende? Jemand der sich hier neu anmeldet und seinen Beitrag direkt mit "Nie wieder..." in Fettschrift beginnt, sucht keinen Rat, sondern Beifall. ( ... )
Ich glaube, jeder ( ... ) kennt diese Art Kunde, der direkt mit dem "Internet" oder der "Presse" droht, wenn er seine unerfüllbaren bis unverschämten Vorstellungen nicht durchgesetzt bekommt.Dies ist Polemik in Reinkultur. Hier wird unter Bezugnahme auf die von mir beschriebenen Ratsuchenden dieses Forums völlig undifferenziert behauptet, dass das alles Querulanten seien, die ihren Beitrag alle mit "Nie wieder..." beginnen und die alle gleich mit dem Internet oder der Presse drohen, weil sie hier alle angeblich unerfüllbare bis unverschämte Vorstellungen äußern. Fälschlicherweise wird dabei zusätzlich suggeriert, dass sich mein Beitrag auf diese Art von Kandidaten bezogen hat. Diese Kandidaten mag es geben, waren von mir aber weder gemeint noch angeführt worden (welcher einzelne User seinen Beitrag hier so angefangen hat und aus diesem Grund hier veralbert wurde, den Beleg bleibt @Wülfi71 zudem leider schuldig).
@ Düren, noch ein gutgemeinter Rat: Wenn Dir hier jemand den Tipp gibt, dass Dir eine Entschädigung von 1800 Euro zusteht, dann wehre Dich nicht mit Haut und Haaren dagegen, um schließlich - aufgrund der Auskunft anderer selbsternannter "Experten" hier - erleichtert und Dich selbst beruhigend zu dem Ergebnis zu kommen, dass Du ja doch alles richtig gemacht hast, eine Entschädigung, von der Du nicht wusstest, dass sie Dir zusteht, nicht eingefordert zu haben. Nimm einfach den Tipp an und kümmer' Dich selbst drum, inwieweit Du die Dir zustehende Entschädigung durchsetzen kannst. Beste Grüße.
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Eurowings -
EurowingsZur Sache: Die besagten mit einer (!) dünnen, kleinen (!) kaum auffindbaren Scheibe Salami oder Käse belegten Klappstullen von Eurowings sind tatsächlich eine einzige Katastrophe und wirken wie ein schlechter Scherz - sowohl optisch als auch geschmacklich (kann im Übrigen nicht ansatzweise ergründen, wie der hier offensichtlich vorwurfsvoll gemeinte Einwand, dass da im Karton doch wohl auch noch Wasser - genauer gesagt ein kleiner blauer 0,2-Liter-Tetrapack Stilles "Sancarlo-Spinone"-Wasser - dabeigewesen sei, die Kritik an der optisch und geschmacklich erbärmlichen Salami- bzw. Käsestulle entkräften soll. Und bevor hier jemand wieder lautstark protestiert: Ja, ein ausgesprochen kleiner, ca. 1,5 cm breiter und ca. 5 cm langer, "Pickup"-Keksriegel war auch noch dabei, was auf den erbärmlichen Zustand der Salami-/Käsestulle zu unserer Verwunderung aber keine weitere Auswirkung hatte).
[Dass auch wir gerade mit Eurowings aus Fuerteventura um 3.25 Uhr nachts am Heiligabend mit 5stündiger Verspätung (offizielle Auskunft: technische Probleme und Crew-Wechsel) am Flughafen angekommen sind, sei hier nur am Rande erwähnt - in unserer Stadt gibt's zudem Nachtflugverbot, heißt wir wurden in der 150 Kilometer entfernten nächstgrößeren Stadt mit Flughafen abgesetzt und nachts mit dem Bus zu unserem nächtlich ausgestorbenen Flughafen gekarrt und da dann irgendwo in der Walachei ohne irgendeine Organisation regelrecht ausgesetzt - weil dort nachts kein Flugbetrieb herrscht, gab's natürlich auch keine Taxis, die auf Fluggäste warten, so dass sich alle in tiefster Nacht am Heiligabend irgendwie durchschlagen mussten; da wir hier in der Stadt zu Hause sind, hatten wir noch "Glück" und waren dann gegen 4.45 Uhr morgens zu Hause, andere aus teilweise über hundert Kilometer entfernten Orten hatten da mitten in der Heiligabend-Nacht ganz andere Horrortrips vor sich - Oh Du Fröhliche ...]@goliaf73 sagte:
Ich habe schon mehrmals in diesen Foren gemerkt, das jede negative Bemerkung bzw. konstruktive Kritik wird von gleichen Benutzern auf "das ist nicht schlimm", "ich finde das okay", "Sie haben zu viele Anspruches zu billigen Tarif", u. s. w. Ebene gezogen. Interessant dabei ist, dass diese Benutzern mehrere Tausende Beiträge inzwischen geschrieben haben. Einfache Arithmetische Rechnung zeigt, dass jeder mindestens 5-8 Beiträge täglich über mehrere Jahre schreiben muss. Für mich ist ganz klar was für Accounts das sind, und wer hinter diese sich versteckt.
Kann @goliaf73 nur in allen Punkten zustimmen. Bezeichnend, welche beiden Spezies sich gleich angesprochen gefühlt haben und hier sofort auf der Matte standen. Offenbar macht es Spaß, sich hier seit Jahren Tag und Nacht auf die Lauer zu legen und sich über die Rat suchenden Reisenden mit ihren bedauerlichen Reise-Erfahrungen lustig zu machen und sich mit schöner Regelmäßigkeit auf die Seite der Fluggesellschaften und Reiseveranstalter zu schlagen. Auch Ihr "Administratoren" gebt in diesem Zusammenhang übrigens auch schon seit Jahren - gelinde gesagt - keine glückliche Figur ab, und das offenbar im Namen von HolidayCheck. Das führt nicht nur dazu, dass man als erfahrener Reisender dieses Forum nach Möglichkeit meidet, sondern trübt leider auch das Gesamt-Bild und den Seriösitäts-/Unabhängigkeitsanspruch von HolidayCheck nachhaltig. Frohe Weihnachten...
[Bin mal gespannt, wie lange dieser Beitrag hier Bestand hat oder unter fadenscheinigem Vorwand gelöscht wird ...]
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TUI & XTUI Teil IINa ja, alles @vonschmeling war ja auch nicht grauenhaft, manches war ja auch ausgesprochen witzig:
Sachliche Gründe für Flugplanänderungen sind Flugplanänderungen.
Darauf muss man erstmal kommen. Und das Beste: Auf diese historische Weisheit hat @vonschmeling, wie er sagt, auch "schon auffallend oft verwiesen, nicht wahr”. Also, wenn das kein Brüller ist, dann weiß ich's auch nicht, da haut’s einen doch weg...
Wär’ ja auch alles nicht so schlimm, wenn @vonschmeling mit diesem “Sachverstand” und seinen geistigen Ergüssen (er nennt das wohl “Hirnfürze" ) hier nicht tagein, tagaus auf allen Forenseiten ahnungslosen Urlaubern auflauern würde, um sie mit dieser Naturkomik zu beglücken. Und das jetzt schon jahrelang.
”Meine Damen und Herren, hier spricht Ihr Flugkapitän @vonschmeling: Die Flugzeit hat sich geändert, weil sich die Flugzeit geändert hat.”
Hiiiiiiiiiiiillllllllfe, ich kann nicht mehr, ich muss jetzt erstmal zum Lachen in den Keller geh'n (hier wackeln nämlich schon die Wände und die Nachbarn von unten kloppen auch schon mit ‘nem Besenstiel gegen die Decke)...
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TUI & XTUI Teil IIGrauenhaft.
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TUI & XTUI Teil II@Schmeling, für versöhnliche Töne bin ich immer zu haben. Zu Deiner Frage hier nur einige Beispiele:
Du hast mich bzgl. des von mir angeführten BGH-Urteils v. 10.12.13, zu dem ich erklärt hatte, dass es gegen die TUI gerichtet war, geradezu überheblich verbessert und behauptet “Geurteilt wurde gegen mehrere Veranstalter (...)”. Diese Behauptung ist falsch. Zudem gibst Du vor, das BGH-Urteil v. 10.12.13 genau zu kennen. Würdest Du allerdings das BGH-Urteil tatsächlich kennen, hätte Dir selbst ein flüchtiger Blick in das BGH-Urteil genügt, um zu wissen, dass sich die Klage ausschließlich gegen die TUI gerichtet hat.
Weiterhin schreibst Du: “(...) Veranstalter, welche nur in einem sehr begrenzten Rahmen auf die tatsächlichen Reisezeitenplanung ihrer Leistungsträger Luftverkehrsunternehmen einwirken können.” Dies mag für verschiedene Konstellationen zutreffen, aber nicht für alle; so z.B. nicht, wenn Reiseveranstalter und Fluggesellschaft zu ein und derselben Unternehmensgruppe gehören (wie z.B. bei TUI oder Thomas Cook).
Insofern ist es auch nicht zutreffend, dass, wie Du behauptest, Fluggesellschaften grundsätzlich “mal so überhaupt nicht vom Urteil betroffen” sind und ziemlich überheblich mir gegenüber hinzufügst “wie kommst du denn auf das schmale Brett?” Wenn Reiseveranstalter die Möglichkeit haben, die Verschiebung, Stornierung und Zusammenlegung von Flügen zu beeinflussen (und das haben sie zwangsläufig, wenn ihnen die Fluggesellschaft gehört bzw. die Fluggesellschaft zu ihrer Unternehmensgruppe gehört), bezieht sich das Urteil selbstverständlich auch auf den Einfluss der Reiseveranstalter auf ihre Fluggesellschaften. Mit anderen Worten, ein Reiseveranstalter kann nicht sagen, dass ein böser Dritter (die Fluggesellschaft) für die Verschiebung, Stornierung oder Zusammenlegung von Flügen verantwortlich ist, wenn es diesen Dritten nicht gibt.
Zudem hast Du erklärt, dass ich die “eben mal aus der Hüfte geschossene Behauptung” aufgestellt hätte, dass sachliche Gründe sich “auf politische Unruhen oder Naturkatastrophen beschränken”. Auch diese Behauptung ist, wie Du aber sicherlich ja auch weißt, falsch. Du hattest bewusst das von mir hinzugefügte Wort “beispielsweise” unterschlagen (passte so wahrscheinlich besser in Deine Argumentation). Wortwörtlich hatte ich geschrieben: “beispielsweise Naturkatastrophen oder politische Unruhen in einem Reiseland.” Damit wollte ich verständlich machen, dass aus dem BGH-Urteil zumindest hervorgeht, dass dem Reisenden vor Buchung in Aussicht gestellte Flugzeiten nicht mehr, wie von vielen Reiseveranstaltern zuvor behauptet (unter Berufung auf das Wörtchen “unverbindlich" ), nach Belieben durch den Reiseveranstalter geändert werden dürfen, sondern dies laut BGH-Urteil zumindest eines besonderen Grundes bedarf. Der BGH spricht von “sachlichen Gründen”. Dass dieser Begriff schwammig ist und somit m.E. ein großer Schwachpunkt des Urteils, ist allerdings richtig.
Dann meintest Du, meine Ausführungen als fehlerhaft entlarven zu müssen und hast mir vorgeworfen: “Beispielsweise kannst du im Jahr 2012 noch nicht ‘betroffen’ gewesen sein von einem Urteil, welches erst 2013 erging?!” Ich hatte allerdings auch gar nicht behauptet, vom BGH-Urteil betroffen gewesen zu sein, sondern hatte wortwörtlich geschrieben (wie Du bei genauem Hinsehen leicht hättest feststellen können): “Ich war übrigens vor dem BGH-Urteil selbst betroffen ...”
Du hattest zudem mir gegenüber angeführt “Im Falle der Vermutung einer Zuwiderhandlung steht es dir frei, gegen TUI Beschwerde zu führen”. Bezüglich meines Falls im Jahre 2012 gab es bereitsvor dem BGH-Urteil einen entsprechenden Schriftwechsel. Es gibt derzeit für mich keinen Grund, gegen TUI Beschwerde zu führen, allerdings hatte ich auch überhaupt keinen Anlass dazu gegeben, dieses anzunehmen. Ich hatte mich lediglich zu dem Fall von colonia64 geäußert, wie es in einem Forum möglich sein muss. In diesem Fall kann also nicht ich, sondern müsste colonia64 gegen die TUI Beschwerde führen, sähe er dazu eine Veranlassung.
Insgesamt habe ich über die Jahre, in denen ich jetzt die HolidayCheck-Foren verfolge, das Gefühl, dass es hier immer die gleichen Platzhirsche gibt, die ihre Aufgabe scheinbar überwiegend darin sehen, sich mit großer Hingabe auf Seiten der Reiseveranstalter zu schlagen (aus welcher Intention heraus auch immer) und harmlose Reisende mit ihren berechtigten oder aber auch unberechtigten Anliegen in recht überheblicher Art runterzubügeln und klein zu machen. Das finde ich sehr bedauerlich, weil ich die HolidayCheck-Bewertungsseiten immer sehr gerne lese, die HolidayCheck-Foren aus o.g. Grund allerdings umso weniger...
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TUI & XTUI Teil II@ Schmeling, selten so großen Unsinn auf so kleinem Platz gelesen. Kompliment erstmal dafür.
In diesem Thread soll über Erfahrungen mit dem Reiseveranstalter TUI berichtet werden. Dies hat colonia64 getan. Nach seiner Darstellung ist TUI für folgendes Problem bei seiner Buchung verantwortlich: “4 Tage nach Buchung wurde die Anzahlung abgebucht und einen Tag später bekam ich eine Flugzeitänderung mitgeteilt. Der Hinflug ändert sich von 5:05 Uhr auf 17:40 Uhr. Das sind 12 Stunden Verschiebung.”
Sinn eines Forums ist es, auf Beiträge zu antworten. Ich habe dies getan und als Antwort geschrieben: “Find' ich schon 'ne starke Nummer, dass TUI das extra gegen TUI gefällte BGH-Urteil aus dem Dezember 2013 (Aktenzeichen: X ZR 24/13) scheinbar einfach ignoriert.” Denn: Eine derart gravierende kurz nach Vertragsabschluss vorgenommene Änderung der Abflugzeit durch den Reiseveranstalter, wie hier geschildert, wäre laut dem explizit gegen die TUI verhängten BGH-Urteil v. 10.12.13 eindeutig nicht zulässig.
Weiterhin schreibt colonia64: “Der bei Buchung angegebene Hinflug steht weiterhin im Flugplan.”
In dem hier beschriebenen Fall, dass TUI für die nachträgliche gravierende Änderung der Flugzeiten eines bereits abgeschlossenen Reisevertrags verantwortlich wäre, die im Reisevertrag ursprünglich gebuchte Abflugzeit aber nicht gecancelt wäre, sondern weiterhin stattfinden würde, ließe dieses Verhalten auf eine vorsätzliche Werbung mit falschen Flügen/Flugzeiten vor Buchung schließen. Träfe dies zu, wäre auch das laut dem explizit gegen die TUI verhängten BGH-Urteil v. 10.12.13 eindeutig nicht zulässig. Darauf habe ich in meinen Statements hingewiesen.
Weiterhin schreibt colonia64, dass die Änderung der Abflugzeit laut TUI offensichtlich grundlos erfolgte ( “der Veranstalter ... keine Info hat weshalb der Flug umgebucht wurde" ) bzw. ihm persönlich als Vertragspartner selbst auf Nachfrage kein Grund von TUI genannt wurde.
Träfe dies zu, wäre auch das laut dem explizit gegen die TUI verhängten BGH-Urteil v. 10.12.13 eindeutig nicht zulässig. Auch darauf habe ich in meinen Statements hingewiesen.
Weiterhin schreibt colonia64 dann 7 Tage später: "Und wieder eine Nachricht von 'Tui' über eine Flugzeitänderung. Nun hat sich der Rückflug von 21:50 Uhr auf 15:45 Uhr geändert. Dieser Veranstalter ist für mich sowas von gestorben...”
Wenn bei einem Reisevertrag, wie hier beschrieben, zwei von zwei Flugzeiten (also alle Flugzeiten), die lt. BGH Vertragsbestandteil sind, unter den beschriebenen Umständen (mit 7tägiger Differenz und ohne nähere Begründung) gravierend verändert werden, würde dies nicht auf eine vom Gesetzgeber erlaubte Ausnahmesituation schließen lassen, sondern auf Methode. Auch das wäre laut dem explizit gegen die TUI verhängten BGH-Urteil v. 10.12.13 eindeutig nicht zulässig.
@ Kourion, wider besseren Wissens hast Du unmissverständlich mich – unter Bezugnahme der von mir deutlich gekennzeichnet als vom BGH getroffenen Feststellungen – als Gesetzesbrecher hinzustellen versucht. Solltest Du Anlass sehen, dass diese Formulierungen einen Rechtsbruch bedeuten, müsstest Du folgerichtig den BGH bezichtigen, ein Gesetzesbrecher zu sein. Ist dies Dein eigentlicher Vorwurf? Solltest Du Anlass sehen, Dich bei mir für Deine Entgleisung zu entschuldigen, gebe ich Dir hiermit die Gelegenheit dazu.
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TUI & XTUI Teil II@Ahotep,
dann schau bitte mal genauer hin (auch wenn Kourion ein langjähriger Kumpel von Dir ist): Zunächst bin ich als HolidayCheck-Kunde hier persönlich angegriffen worden! Aufgrund eines harmlosen und sehr zurückhaltenen Kommentars wurde hier unter Vortäuschung einer ganz offensichtlich aus dem Zusammenhang gerissenen Aussage zumindest angedeutet, ich würde mich mit meinen Äußerungen im rechtsfreien Raum bewegen, heißt übersetzt ein Gesetzesbrecher sein (Du siehst ja, da kriechen dann gleich auch noch so Leute wie Schmeling und Konsorten aus dem Busch und fühlen sich aufgefordert, ins gleiche Horn blasen zu müssen). Das nenne ich eine völlig grundlose Verunglimpfung eines HolidayCheck-Kunden. Wie nennst denn Du das???Wie Du weißt, hatte ich hier lediglich auf einen ja nicht von mir erfundenen Missstand bzgl. der in der Vergangenheit praktizierten Flugzeitenangaben hingewiesen. Dass dies ein offensichtlicher Missstand ist, zeigt sich allein daran, dass diesbezüglich der BGH hinzugezogen werden musste (Klägerin war bekanntlich die Verbraucherzentrale) und der BGH ein entsprechendes Urteil gegen diese Praxis gefällt hat. Du als offiziell von HolidayCheck eingesetzter Administrator findest die persönlichen Angriffe gegen mich aus völlig nichtigem Anlass also vollkommen in Ordnung bzw. siehst sogar Grund dazu, gegen mich als ganz harmlosen HolidayCheck-Kunden vorzugehen???
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TUI & XTUI Teil II@Kourion,
strafbar ist es, wenn jemand die Aussagen einer Person vorsätzlich und in boshafter Absicht aus dem Zusammenhang reißt – mit der offensichtlichen Absicht, diese Person in ein schlechtes Licht zu rücken bzw. zu verunglimpfen. Das Original-Zitat von mir lautet (wie Du aber selbstverständlich weißt): "Das BGH-Urteil lässt zwar Spielräume, aber nicht dahingehend, dassein Reiseveranstalter nach eigenem Belieben die Flugzeiten kurz nach Buchung einfach ändern darf (bzw. vor Buchung mit falschen Flugzeiten werben darf) und insbesondere Reisende nicht vorsätzlich täuschen darf, wodurch – insbesondere wenn die zeitliche Verschiebung eines Fluges erheblich ist (wie bei dem oben beschriebenen Fall von colonia64) – erhebliche Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden können. Damit erklärten die BGH-Richter gleichzeitig die Flugzeiten nicht für grundsätzlich unverbindlich, wie von Reiseveranstaltern gern behauptet, sondern als maßgeblichen Vertragsbestandteil."Ich gebe also lediglich – für jedermann mehr als offensichtlich erkennbar – die Aussagen des BGH und die sich daraus ergebenden allgemeinen Schlussfolgerungen wieder, wasReiseveranstalter im allgemeinen bzgl. der Flugzeiten zukünftig ganz grundsätzlich zu unterlassen haben. Es geht also eindeutig aus dem Kontext und der Formulierung hervor, dass es sich um die Auffassung des BGH zu diesem Thema handelt und nichtum meine Auffassung und dass diese Aussagen nicht gegen einen speziellen Reiseveranstalter gerichtet sind. Wenn Du hier wider besseren Wissens Gegenteiliges versuchst zu suggerieren und zu verbreiten, erfüllt dies den Straftatbestand der Verleumdung. Da ich hier in den vergangenen Jahren schon des öfteren Deine zahlreichen – zum großen Teil ungerechtfertigten – Angriffe auf harmlose HolidayCheck-Nutzer und -Kunden verfolgen durfte, hoffe ich mal, dass Dein Tun nicht auch noch von HolidayCheck gutgeheißen wird. Ansonsten wäre zumindest ich als Kunde schnell wieder weg...
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TUI & XTUI Teil IIIch kenne das Urteil. Die BGH-Richter entschieden, dass sich ein Reiseveranstalter die endgültigen Flugzeiten bei Pauschalreisen nicht offenhalten darf, und erklärten zudem eine Regelung von TUI für unwirksam, wonach Informationen der Reisebüros etwa über Flugzeiten unverbindlich sind. TUI hat daraufhin seine beiden Klauseln "Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen" und "Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich" aus seinen AGB streichen müssen. Das BGH-Urteil lässt zwar Spielräume, aber nicht dahingehend, dass ein Reiseveranstalter nach eigenem Belieben die Flugzeiten kurz nach Buchung einfach ändern darf (bzw. vor Buchung mit falschen Flugzeiten werben darf) und insbesondere Reisende nicht vorsätzlich täuschen darf, wodurch – insbesondere wenn die zeitliche Verschiebung eines Fluges erheblich ist (wie bei dem oben beschriebenen Fall von colonia64) – erhebliche Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden können. Damit erklärten die BGH-Richter gleichzeitig die Flugzeiten nicht für grundsätzlich unverbindlich, wie von Reiseveranstaltern gern behauptet, sondern als maßgeblichen Vertragsbestandteil.
Ich war übrigens vor dem BGH-Urteil selbst betroffen von den TUI-Machenschaften: Ich hatte Mitte April 2012 über die TUI-Unternehmensgruppe kurzfristig für Anfang Mai 2012 eine Pauschalreise mit einem TUI-Direktflug nach Korfu gebucht. Kurz nach Buchung wurde mir dann von TUI plötzlich mitgeteilt, dass mein Flug jetzt eine andere Abflugzeit habe mit dem zusätzlichen Hinweis, dass es jetzt eine Zwischenlandung in Basel gäbe (sonderbarerweise mit der identisch gleichen Flugnummer X34138; Flugzeit jetzt 4:15 Std. anstatt 2:45 Std.). Im Flieger erfuhr ich dann von einer Reisegruppe, dass man bereits im Januar 2012 ebenfalls den von mir ursprünglich gebuchten Direktflug gebucht hatte, und auch ihnen hatte man dann kurz nach Buchung mitgeteilt, dass der Flug plötzlich mit Zwischenlandung in Basel stattfinden sollte. Diese Mitteilung erfolgte allerdings bereits im Februar 2012. Spätestens seit Februar 2012 (wenn nicht schon vorher) – und damit zum Zeitpunkt meiner Buchung im April 2012 – wusste TUI also, dass es den von mir gebuchten Direktflug nach Korfu mit der Flugnummer X34138 gar nicht gab, sondern eine Zwischenlandung in Basel stattfindet. Dass man sich bei so einem Vorgehen als TUI-Kunde arglistig getäuscht fühlt, muss hier wohl nicht näher erläutert werden...