@Günter/HolidayCheck Sorry, aber deine Antwort empfinde ich als etwas unverschämt. Ich muss kein Jurist oder Experte in Reiserecht sein um vom Gesetzgeber Verbesserungen für den Verbraucher zu fordern. Es genügt schon, wenn du oder vonschmeling ständig darauf hinweisen müssen, dass man in Situation XYZ ein Rücktrittsrecht hat, aber eben vor Gericht ziehen muss, wenn der Veranstalter sich quer stellt. Alleine das zeigt, dass die Rechtslage wohl nicht ganz so eindeutig sein kann. Der Sicherungsschein hat doch damit gar nichts zu tun, ebensowenig wie die Änderungen von 2018. Oder was genau bringt mir der Sicherungsschein in den in diesem Thread besprochenen Fällen?
Ich halte dir zugugte, dass du in der Branche arbeitest und deshalb versuchst gegen Regulierungen zu argumentieren.