just2enjoy wrote:
el_loco wrote:
Man sollte sich allerdings im Klaren sein, dass dies lt. Mietbedingungen NICHT gestattet ist und man für evtl. Pannen gerade stehen muss.nicht nur für pannen, sondern du verlierst jeglichen versicherungsschutz. somit musst du für alles gerade stehen, für was du schuldig bist. bei einem unfall kann das zur lebenlangen erinnerung werden.
es ist erstaunlich - nein erschreckend - wie blauäugig doch viele sind :?
Soweit mit bekannt, greift bei derartigen Verstößen je nach Versicherungsbedingungen lediglich die Vollkaskoversicherung (also Eigenschäden) nicht mehr. Derartig verursachte Fremdschäden zahlt nach meiner Kenntnis die Haftpflichtversicherung. Schließlich sind auch unbefestigte Straße (z.B. die nach Cofete) für den öffentlichen Verkehr gedacht und freigegeben. Die jeweiligen Mietbedingungen der Autovermieter haben eigentlich auch nichts mit den Bedingungen der Autoversicherer zu tun. Die Autovermieter sorgen hier mit der Untersagung des Befahrens von Schotterpisten für ihre Fahrzeuge aufgrund der negativen Erfahrungen (große Schäden an Lack, Reifen, Glas, Unterboden) vor.
Ich glaube, dass das Verhalten mancher Mieter nichts mit Blauäugigkeit zu tun hat, denn fast alle Vermieter weisen in Ihren Mietverträgen auf die besonderen Umstände ja ausdrücklich hin. Im übrigen gilt immer doch der Grundsatz, wer anderen einen Schaden zufügt muss auch dafür gerade stehen. Ganz ohne Risiko im Leben geht es halt nicht.... 

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