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  • Höhere Gewalt - Pauschalreise
    HC-Mitglied815518H HC-Mitglied815518

    Begründung
    Durften andere Luftverkehrsunternehmen Starts und Landungen durchführen besteht durchaus ein Anspruch auf Entschädigungsleistungen gem VO(EG)261/04.
    Grundsätzlich muss für die Entfaltung einer pflichtentbindende Wirkung der Flughafen insgesamt gesperrt gewesen sein.
    Der Flughafen war nicht insgesamt  gesperrt . Andere Luftverkehrsunternehmen durften  Landungen durchführen. Wo ist da der Unterschied? Ich möchte es verstehen.Danke

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Höhere Gewalt - Pauschalreise
    HC-Mitglied815518H HC-Mitglied815518

    Es würde mich interessieren wie es ausgegangen ist.
    Uns ist es bei unserem Rückflug von Marsa Alam nach Frankfurt so ergangen
    Eine Pauschallreise mit Sun Express Deutschland
    Das Flugzeug landete in Nürnberg wegen angeblicher Flughafensperrung wegen Gewitter im Frankfurt
    Weitertransport mit Bussen. Verspätung über 4 Stunden.
    Der Flughafen in Frankfurt war aber nicht gesperrt laut Medienberichte für ankommende Flugzeuge.Nur die startende waren betroffen und auch nur Lufthansa und Tochtergesellschaften
    Die Unwetterwarnung wurde aufgehoben um 19:05
    Planmässige Landezeit war ebenfalls um 19:05
    Für Antworten wäre ich euch sehr dankbar

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

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    HC-Mitglied815518H HC-Mitglied815518

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  • 1-2-Fly
    HC-Mitglied815518H HC-Mitglied815518

    1 2 Fly

    Wir hatten über 1 2 Fly unseren Sommerurlaub gebucht.
    Am vorletzten Tag unseres Aufenthalt war ein Zettel auf dem Boden das wir uns umgehend beimReiseleiter melden sollten.

    Dieser teilte uns mit das unser Flug um einen Tag vorverlegt würde und statt ZielflughafenFrankfurt nach München ginge. Dort bekämen wir neue Tickest für den Weiterflug.

    Wir erhielten von ihm eine Entschädigung für den einen Tag  Reisepreis-Flugpreis:14 Tage für den entgangenen Tag in barausbezahlt Alles weitere sollten wir zu Hause regeln.

    Am Flughafen München wurde uns mitgeteilt dass wir mit dem Zug weiterfahren sollten.
    Zu hause stellten wir fest das sehr wohl am ursprünglichem Abflugstag ein Flugzeug nach Frankfurt ging. Zwar eine andere Flugnummer aber die ursprüngliche gebuchte Fluggesellschaft.Daraufhin war der Ärger noch größer.

    Als ich bei 1 2 Fly reklamierte und unsere berechtigtenForderungen stellte
     
    wurde darauf überhaupt nicht eingegangen sondern kategorisch

    alles abgelehnt, wohl wissend dass sich für den Kunden ein Rechtsstreit nicht lohnen würde.

    Unser Fazit: Klappt alles gut kann man ruhig über einen Billiganbieter buchen
    Aber wehe wenn

    Reiseveranstalter

  • Recht bei Verkürzung der Reise
    HC-Mitglied815518H HC-Mitglied815518

    Die haben wir.
    Es geht mir hierbei wirklich um das Prinzip.
    Vielen Dank

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Recht bei Verkürzung der Reise
    HC-Mitglied815518H HC-Mitglied815518

    die von Ihnen beschrieben rechtliche Grundlage für die 5%-Regelung ab

    der 4. Stunde gilt bei einer Flugverspätung - Sie hatten jedoch eine
    Flugzeitenänderung, so dass Ihre Forderung bei Ihrem Anliegen
    verständlicherweise keine Anwendung findet.
    Wir bitten letztmalig um Verständnis und wir werden weiteren
    Schriftwechsel mit Ihnen nicht mehr kommentieren.

    Es geht nicht um Geld sondern um die Art wie  Forderungen  abgeschmettert werden.Das wir nach meiner Meinung einen Anspruch auf entgangene Urlaubsfreuden haben darauf gehen sie gar nicht ein.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Recht bei Verkürzung der Reise
    HC-Mitglied815518H HC-Mitglied815518

    Ich melde mich noch mal.Die 5 % ab der 5.Stunde will 1 2 fly auch nicht bezahlenDer Flug wäre  pünktlich gewesen,stimmt.Die Zugreise zu unserem gebuchten Flughafen  die die Rückreise so verlängerte intressiert sie nicht ist unser Proplem..Es geht  jetzt dabei nicht  mehr um eine Rückerstattung sondern um die anmassende schon freche Antwort .

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Recht bei Verkürzung der Reise
    HC-Mitglied815518H HC-Mitglied815518

    vonschmeling:
    Unüblich jedenfalls ... wie wird das genau beziffert?

    Es war ohne Begründung. Nur das sie den Flug bei der Berechnung  abziehen.
    Durch die Flughafenänderung hatten wir eine Reisezeit die 8 Std.länger war.(Sind erst mit der S Bahn,dann mit dem Zug weiter)Dafür wollen sie auch nichts bezahlen.Das ärgerlichste daran war das an unserem gebuchten Reisetag noch eine Maschine nach Frankfurt ging.Doch ohne uns,Reiseveranstalter war 1-2-FLY.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Recht bei Verkürzung der Reise
    HC-Mitglied815518H HC-Mitglied815518

    Rückflug am Vortag der ursprünglichen Buchung: 100% Tagessatz

    Unser Veranstalter zieht den Flugpreis bei der Berechnung ab.Das ist aber nach meiner Meinung falsch.Ist die Berechnung des Tagessatzes irgendwo geregelt?Habe schon gegoogelt, aber nichts gefunden.Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.Danke

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nouvelair
    HC-Mitglied815518H HC-Mitglied815518

    Air 41 bin zwar nicht urmel

    Airlines

  • Nouvelair
    HC-Mitglied815518H HC-Mitglied815518

    Hallo Gabi,wir sind dieses Jahr mit Nouvelair geflogen.Dies Reservierung klappte.Das Einloggen ging erst 4 Wochen vorher.

    Airlines

  • Nouvelair
    HC-Mitglied815518H HC-Mitglied815518

    piri1:
    die Nouvelair ist das schlimste flugzeug mit dem ich je geflogen bin ,
    wir waren vom 24.07. - 07.08.15 in tunesien und 5 tage vor abflug
    teilte man uns mit die maschine fliegt nicht nach berlin nur bis nach
    hanover und von da mußte ich mit meinem behinderten mann und gepäck
    mit der bahn nach berlin .

    Kann aber Nouvelair nichts dazu.Wir sind in München gelandet und wollten nach Frankfurt.

    Airlines

  • Recht bei Verkürzung der Reise
    HC-Mitglied815518H HC-Mitglied815518

    Heute bräuchte ich mal eure Hilfe.Wir sind gestern von unserem Tunesienurlaub zurück gekommen und hatten vom Anfang an Probleme.Zuerst wurde der Flug von Morgens auf Abends verschoben ,andere Fluggesellschaft und dann noch Verspätung.Das war alles noch im Rahmen.Der Urlaub war aber doch noch schön.Jetzt meine Frage.Unser Flug wurde durch die geringe Auslastung gestrichen.Er wurde einen Tag vorverlegt und ging statt nach Frankfurt nach München.Vom Reiseleiter wurde uns gesagt das wir am TUI Schalter in München ein neues Ticket nach Frankfurt bekommen.Dort bekammen wir die Antwort wir hätten doch Zug zum Flug.Fertig.Also S Bahn zum Hauptbahnhof, dann noch 2 mal umsteigen.Alte Flugzeit 2,5 Std.jetzt 9 Std.Fahrzeit.Fluggesellschaft war Tunis Air,also kein EU Recht.1 Tag weniger Urlaub ,Reisepreis geteilt durch 14 nehme ich an.Kann ich für die Differenz der Flug Bahnzeit auch etwas verlangen und wenn ja wieviel?Ich bedanke mich schon mal im Voraus für eure Mühe.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel überbucht. Was tun?
    HC-Mitglied815518H HC-Mitglied815518

    Ich habe eine bis jetzt rein theoretische Frage.

    Wir beabsichtigen ein Hotel zu buchen bei dem es in denletzten 2 Jahren immer zu Überbuchungen kam. Das Ersatzhotel ist lt .Bewertungen immer das gleiche, hat ebenso viele Sterne und im gleichem Ort. Wenn wir amFlughafen ankommen kann ich da auf einen Rückflug bestehen wenn wir in das Ausweichhotelkommen sollten oder muss ich das dann so akzeptieren.

    Das von uns ins Auge gefasste hat 88 % bei HC, das andere 39% (nur zur Info ich weiß das das nicht zählt)
    Vielen Dank für eure Infos

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

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  • Airport Gazipasa /Pauschalreisen
    HC-Mitglied815518H HC-Mitglied815518

    FTI bietet fuer den Sommer 2014
     auch den Flughafen an.

    Türkei (alt)

  • Brillenkauf/Kontaktlinsen
    HC-Mitglied815518H HC-Mitglied815518

    Wir fahren nach Konakli (Alanya)

    Kann wir jemand einen guten Optiker empfehlen .
    Wir brauchen Gleitsichtbrillen.
    Liebe Grüße

    Türkische Riviera

  • Pirates Beach Tekirova
    HC-Mitglied815518H HC-Mitglied815518

    Wir waren in diesem tollem Hotel  öfters.Das letzte Mal ist aber schon ca 15 Jahre her.Ab und zu verfolge ich es bei HC.Lange Zeit war es von Deutschland nicht buchbar.
    Bewertungen hier bei HC nur fremdsprachig.Konnte man früher bei HC sehen.

    Letztes Jahr das erste Mal wieder von Österreich buchbar.Dieses Jahr nur von kleinen Veranstaltern.Da traue ich mich nicht.Bei Ab in den Urlaub ist eine neue Bewertung drinnen.Positiv 
    Auch wir hoffen auf neue Berichte

    Türkei (alt)

  • Tunisair
    HC-Mitglied815518H HC-Mitglied815518

    Wir sind letztes Jahr mit Tunis Air geflogen.Die Plätze wurden von uns über die Zentrale in Frankfurt  reserviert. Kostenlos!
    Hat im übrigen gut geklappt, auch mit dem Rückflug.

    Airlines
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