Lieber Hans,
wieder einmal gut recherchiert, hier noch ein unterstützender Artikel zu dem Thema:
Der persönliche Kauf von Plagiaten ist erlaubt
Qualität ist ein begehrtes Handelsprodukt, das seinen Preis hat. So kaufen viele Verbraucher Fälschungen und Plagiate im Ausland, die widerrechtlich mit Namen und Kennzeichen verstehen sind und den Originalen zum Verwechseln ähnlich sind. Der überwiegende Teil dieser schutzsverletzenden Produkte kommt aus Drittländern in die Europäische Gemeinschaft, wie zum Beispiel aus der Türkei. Grundsätzlich dürfen laut Zoll nachgeahmte beziehungsweise gefälschte Produkte nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Bei privater Nutzung gibt es jedoch Ausnahmeregelungen.
Im Reiseverkehr schreitet die Zollbehörde bei gefälschten Waren nicht ein, wenn die Ware keinen kommerziellen Charakter aufweist, der Warenwert der Gesamtsendung nicht mehr als 175 Euro (Einkaufspreis im Urlaubsland) beträgt und die Ware im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt wird. Sollte man diese Voraussetzungen missachten, so folgt die Beschlagnahmung der Ware. Im Postverkehr gibt es keine Ausnahmeregelung. Sollte die Sendung auch nur einen gefälschten Artikel beinhalten, wird dieser beschlagnahmt.