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  • Ausländische Fluggesellschaft insolvent, Ticketaussteller deutsch
    Herbie_01H Herbie_01

    Danke für die schnelle Antwort.

    Wenn ich's richtig verstanden habe, sind also BEIDE, das (deutsche) Internet-Reisebüro W.de und der (deutsche) Ticketaussteller H-Air, rechtlich gesehen Vermittler, und die Pleite gegangene (amerikanische) A-Air - Partner von H-Air - ist der Veranstalter.

    Dann macht wohl eine Schadensersatzforderung gegen H-Air keinen Sinn.

    Danke trotzdem für alle Tipps.

    Herbie

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ausländische Fluggesellschaft insolvent, Ticketaussteller deutsch
    Herbie_01H Herbie_01

    ...und ihn von dort aus angeschrieben. Der Kontakt sollte also hergestellt werden können.

    Herbie

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ausländische Fluggesellschaft insolvent, Ticketaussteller deutsch
    Herbie_01H Herbie_01

    Hallo Berthold,

    danke für den Hinweis.
    Ich würde gern Kontakt aufnehmen zu "Peter / Mosaik" (was davon ist der Nutzername?), aber weil ich in diesem Forum neu bin, kenne ich ihn nicht und weiß nicht, wie ich den Kontakt herstellen kann. Gib mir bitte mal einen Hinweis.

    Danke,
    Herbie

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ausländische Fluggesellschaft insolvent, Ticketaussteller deutsch
    Herbie_01H Herbie_01

    Hallo Berthold,

    "Tourist T" ist nicht mehr auf Hawaii, sondern schon seit einigen Tagen wieder daheim. (Wie im allerersten Beitrag beschrieben, musste er sich vor Ort sehr kurzfristig auf eigene Kosten einen teuren Ersatzflug besorgen, weil ja schon 4 Tage nach der A-Air-Pleite seine Rückreise statt finden musste.)

    "A-Air" ist nicht Aloha (die wenige Tage vor A-Air ihren Betrieb eingestellt hat). Wäre es Aloha gewesen, dann wäre Tourist T natürlich fein raus, weil United der Carrier für den Weiterflug von San Francisco nach Frankfurt war und sich mit Sicherheit um T auf Hawaii gekümmert hätte.

    Bei "A-Air" könnte es sich möglicherweise um ATA handeln (American Trans Air), die mit der deutschen Airline H-Air (klingt fast so wie Hahn Air) verpartnert ist.
    Und H-Air, die das Ticket ausgestellt hat, hat lediglich angeboten, die anteiligen Kosten für den ausgefallenen A-Air-Flug Hilo-San Francisco zu ersetzen, hat aber selbst keinen Ersatzflug bei einem anderen Carrier angeboten.
    Daher musste T auf eigene Kosten einen sündhaft teuren Ersatzflug vor Ort kaufen und fragt sich nun, ob er dafür Schadensersatzansprüche hat.

    • Alles klar?
    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ausländische Fluggesellschaft insolvent, Ticketaussteller deutsch
    Herbie_01H Herbie_01

    Vielen Dank für deine Antwort!

    Also, wir nehmen mal an, "A" steht für Frankfurt/Main, "B" für San Francisco und "C" für Hilo/Hawaii.

    Gekauft hat T die Tickets zwischen San Francisco und Hilo nicht bei H-Air, sondern im Internet bei W.de.
    H-Air ist der Ticketaussteller und nach eigenen Angaben auch IATA-Mitglied.

    Auf dem unbrauchbar gewordenen Ticket steht zwar nur der Flug-Code des Pleite gegangenen US-Carriers A-Air, aber Tourist T hat im nachhinein entdeckt, was der deutsche Ticketaussteller H-Air auf seiner eigenen Website schreibt:

    "H-Air offers numerous domestic and international scheduled services in and to/from many countries. All of these services are operated by H-Air partner airlines in either codeshare or wet-lease scenarios."

    (Übersetzt: H-Air bietet zahlreiche Inlands- und internationale planmäßige Verbindungen in und zu/von vielen Ländern. Alle diese Verbindungen werden von H-Air Partner-Airlines durchgeführt, entweder als Codeshare oder Wet-Lease [was bedeutet: Anmietung des Flugzeugs incl. Crew]).

    Birgt dies vielleicht doch die Chance auf Schadensersatzforderungen, weil H-Air keinen Ersatzflug angeboten hat? - Und wenn ja, kann jemand abschätzen, wie aussichtsreich solche Forderungen wären?

    Herbie

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ausländische Fluggesellschaft insolvent, Ticketaussteller deutsch
    Herbie_01H Herbie_01

    Guten Tag an alle Nutzer und Experten des Forums.

    Ich weiß nicht, ob der folgende Fall eine harte Nuss ist.

    Also, mal angenommen:

    Tourist T will gerne einmal mit dem Flieger in die weite Welt und macht folgende Buchungen:

    Den ersten Flugabschnitt A-B (hin und zurück) bucht T direkt auf der Website der deutschen Fluggesellschaft L-Air (Zahlung Kreditkarte).

    Den Weiterflug B-C (nehmen wir mal an: innerhalb USA, ebenfalls hin und zurück) erwirbt er hingegen beim deutschen Internet-Reisevermittler W.de (Zahlung ebenfalls Kreditkarte).
    Ticketaussteller dieser zweiten Buchung ist die deutsche Gesellschaft H-Air. Geflogen wird die Strecke B-C aber vom amerikanischen Carrier A-Air.

    Die komplette Hinreise A-B-C verläuft problemlos.

    4 Tage vor der Rückreise aber erfährt T in den lokalen Nachrichten, dass der Carrier A-Air "über Nacht" in Insolvenz gegangen ist und mit sofortiger Wirkung alle Flüge eingestellt hat.

    T kontaktiert sofort per Email und Fax den Reisevermittler W.de und bittet um Hilfe bei der Suche nach einem Ersatzflug.
    W.de antwortet lapidar, T müsse sich selbst vor Ort um eine Ersatzbuchung auf eigene Kosten kümmern. Der deutsche Ticketaussteller H-Air habe sich aber gegenüber W.de bereit erklärt, gegen Vorlage des unbenutzten Tickets für den Reiseabschnitt C-B die anteiligen Kosten zu erstatten.

    Die nachgereichte Frage von T, ob denn der Ticketaussteller H-Air nicht verpflichtet sei, einen Ersatzflug für den Pleite gegangenen Carrier A-Air zu stellen, wird von W.de nicht beantwortet.

    Wegen der sehr kurzen Zeit ist T also gezwungen, für den Flugabschnitt C-B auf eigene Kosten eine sehr teure Ersatzbuchung vor Ort zu machen, weil er ja sicherstellen muss, 4 Tage später den unabhängig gebuchten Weiterflug B-A (mit L-Air) zu erreichen.

    Die Frage ist also:
    Hätte Tourist T Schadensersatzansprüche (mit gewisser Erfolgsaussicht) wegen der kostspieligen Ersatzbuchung aufgrund der Insolvenz von A-Air, und wenn ja, gegen wen?
    Wäre beispielsweise der deutsche Ticketaussteller H-Air verpflichtet gewesen, einen Ersatzflug für die ausgefallene A-Air bereitzustellen, statt lediglich den Preis des wertlos gewordenen Tickets für den betroffenen Reiseabschnitt zu erstatten?

    Vielen Dank im Voraus
    sagt Herbie

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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