@Erika
Mir geht es bezüglich des Reisepreises ausschließlich um den Reiseabbruch. Hier habe ich bei einem namhaften Versicherer einmal nachgesesen. Dort steht wörtlich zum Thema außerplanmäßige Beendigung:
....erstattet die Versicherung die zusätzlichen Kosten der Rückreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität.
Das kann z.B. bei Linienflügen auch bedeuten, daß nur Flüge in der gleichen Buchungsklassen (hiermit ist nicht Business oder ähnliches gemeint) erstattet. Im konkrten Fall ging es um eine Rückholung zu einem Weihnachtstermin!
Grundsätzlich sind diese Regeln natürlich immer Versicherungsabhängig. Hier hast du sicher recht.
Gruß
Berthold