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  • FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?
    HolidayBennyH HolidayBenny

    Fliege morgen früh aus der Türkei nach Hause. Vom DRSF habe ich jetzt eine Kostenübernahme Bestätigung bekommen, damit wir nichts bezahlen müssen. Von unserer Gästebetreung habe ich jetzt erfahren das die Kostenübernahme nur klarstellen würde das ich mein Geld wieder bekomme und ich in Vorkasse gehen müsste, aber das sei noch nicht abschließend geklärt...
    Wer hat bis jetzt so ein Problem? Kann man hier sagen man hat keine Geldkarte dabei im die Rechnung, nach Hause geschickt bekommt. Dort würde ich die Angelegenheit an einen Anwalt übergeben.

    Reiseveranstalter

  • FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?
    HolidayBennyH HolidayBenny

    Türkei :-x

    Reiseveranstalter

  • FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?
    HolidayBennyH HolidayBenny

    Hallo,

    ja ist eine Pauschalreise.
    Werde morgen mal beim Hotel nachfragen ob FTI schon bezahlt hatte 🙄

    Reiseveranstalter

  • FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?
    HolidayBennyH HolidayBenny

    Habe eine Mail vom DRSF bekommen

    "Sehr geehrte Reisende und sehr geehrter Reisender,
    die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH („DRSF") ist gemäß § 651r BGB Kundengeldabsicherer für die FTI Touristik GmbH.
    Sofern Sie e i n e Pauschalreise
    oder Reise mit verbundenen Reiseleistungen („Pauschalreiseleistungen") über FTI Touristik gebucht haben und sich aktuell i n ihrer Urlaubsdestination befinden übernimmt der DRSF die vertraglich mit der FT| Touristik GmbH und Ihrem Hotel vereinbarten Vergütungen. Diese umfassen die vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen, sofern diese nicht oder nur teilweise durch den Reiseanbieter gezahlt wurdendie Reise noch nicht beendet ist und die Pauschalreiseleistungen auch vollständig und vertragsgemäß erbracht werden.
    Die Ubernahme der Vergütung der Hotelübernachtungen ist auf einen Höchstbetrag von brutto EUR 80,00 (in Worten: EUR achtzig) pro Reisenden pro Übernachtung beschränkt. Bite beachten Sie, dass die Kostendeckungszusage nur gilt, soweit Sie eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen mi Sinne der §§ 651a oder § 651w BGB über die FTI Touristik GmbH gebucht haben. Wri müssen uns vorbehalten, späteretwaige Nachweise über die empfangenen Leistungen anzufordern."

    Ich habe meine Reise bereits fast beendet und würde am Donnerstag nach Hause fliegen. Flugticketes konnte ich bereits online abrufen. Was ist wenn FTI hier noch nichts bezahlt hat. Bleib ich dann auf meinen Flug und einer begrenzten Kostenübernahme für Hotel Übernachtungen Sitzen?

    Reiseveranstalter
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