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  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    holidayer8184H holidayer8184

    Danke für Hilfe!!!

    zum Thema Neckermann kann ich aber noch ergänzen, dass der Mitarbeiter am Flughafen keinerlei Informationen weitergab oder Interesse zeigte uns zu helfen oder zu Informieren was wir tun könnten. Das einzige was wir bekamen war ein Schulterzucken und die Bemerkung "kann man nichts machen".  Dazu kommt das Neckermann nun seit 4 Wochen unsere Mail unbeantwortet lässt.

    Rechtsschutz ist vorhanden mit 150€ Selbstbeteiligung. Allerdings haben wir die jetzt auch erst seit Juni 14 😉
    d.h. die Buchung war ja bereits im Februar......nicht das die das dann doch aus irgendwelchen Gründen letztendlich doch nicht übernehmen.

    Ich glaube wir werdens  über flightright versuchen. Uns gehts hauptsächlich darum, das Geld für den Rückflug wieder zu bekommen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    holidayer8184H holidayer8184

    Danke für Deine Antwort!

    Die Airline (Vueling) ist leider nicht mit drin. Werden schon wissen warum.
    Der Urlaub war sehr schön und jetzt muss man sich im Nachhinein noch mit sonen Mist rumärgern.....
    Schade ist auch, dass seitens des Reiseveranstalter nichts kommt. Da bucht man schon bei Neckermann bekommt dann ne billigst Airline mit blöden Flugzeiten und dann auch noch sowas....
    Zukünftig werden wir Neckermann meiden und um diese Airline einen weiten Bogen machen!

    Soll ich nun eher zu einem Anwalt gehen, auf Flightright zählen oder bringt alles nichts und ich lass das ganze ruhen.

    Hab gerade eben auf meine Zweite Mail an Vueling genau die aller selbe Antwort erhalten wie auf meine erste Mail: "Nachdem wir Ihnen in unserem vorigen Schreiben bereits eine Auflösung auf Ihren Einspruch gegeben haben, haben wir den Fall der uns besetzt erneut überprüft, und bestätigt dass unsere Gesellschaft jederzeit gemäß unseren Transportbedingungen und den Europäischen Vorschriften gehandelt hat.
    Noch ein Mal, müssen wir den Antrag den Sie von uns verlangen leider ablehnen."

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    holidayer8184H holidayer8184

    Hallo,

    Hab meinen Beitrag hier her verschoben 🙂
    Hoff mir kann jemand helfen ^^

    Wir haben hier über Neckerman eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Die Reise sollte 10 Tage dauern.
    Bereits ca 2 Wochen vor Antritt der Reise, erfolgte durch den Reiseveranstalter telefonisch Rücksprache mit uns, dass es beim Rückflug Probleme seitens der Airline gibt und ob wir damiteinverstanden wären, einen Tag später zurückzufliegen. Die Kosten würde der Reiseveranstalter übernehmen.
    Wir stimmten zu.

    Dann am Rückflugtag warteten wir - nach dem check-in procedere- pünktlich am zum Abflug ausgewiesenen Gate.
    Als sich das Boarding (Abflug sollte 20:15 sein) immer mehr verspätete wurden die Passagiere informiert, dass der Flug wohlmöglich gestrichen wurde und sie sich für weiter Informationen beim Büro derAirline melden sollten .
    Nach langem hin und her am Büro der Airline angekommen hieß es dann, dass der Flug aufgrund eines TECHNISCHEN DEFEKTES gestrichen wurde und erst am darauf folgenden Tag um die selbe Uhrzeitnachgeholt werden würde. Also genmau 24h später.
    Dies wäre uns aufgrund Privater Verpflichtungen aber zu spät geworden.
    Außerdem machten sich bedenken breit, dass auch dieser Flug wieder nicht stattfinden würde, da ja bereits im Vorfeld vor Reiseantritt eine Verschiebung stattgefunden hat.

    Darum wurde auf eigene Kosten am frühen Morgen des nächsten Tages ein Rückflug mit einer anderen Airline durchgeführt.Unterkunft für eine Nacht wurde von der Airline bezahlt.
    Nun stünden uns doch jeweils 250€ (nach EU-Fluggastverordnung) als Entschädigung zu, oder?! Wir möchten zumindest das Geld für den Rückflug den wir ja selbst gezahlt haben, wieder zurückhaben.

    Ein Beschwerdeformular mit Antrag auf Entschädigung wurde aber bereits von der Airline mit der Begründung abgelehnt, dass ein Technischer Defekt unter dem Punkt „AußergewöhnlicherUmstand" fällt und die Airline dafür nicht haftbar gemacht werden kann. Außerdem sollten wir uns an den Reiseveranstalter wenden um eine Entschädigung zu erhalten. Von diesem erhielten wir jedochleider keinerlei Unterstützung bzw informationen. Im Gegenteil, unsere Mails bleiben unbeantwortet!
    Wie könnten wir nun weiter vorgehen?

    Haben schon im Internet gesucht und BGH Urteile gefunden, in denen ein Technischer Defekt NICHT als "Außergwöhnlicher Umstand" zu werten ist. Bei der Airline handelt es sich jedoch um eine spanischeAirline. Inwieweit greift hier ein BGH Urteil?

    Die Airline verweist auf den Reiseveranstalter um Forderungen geltend zu machen. Inwiefern ist denn der Reiseferanstalter verantwortlich?

    Bin über über Hilfestellung sehr dankbar!!!

    Grüße!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flug gestrichen - Wer haftet u. wie weiter vorgehen
    holidayer8184H holidayer8184

    Hallo,

    Wir haben hier über Neckerman  eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Die Reise  sollte 10 Tage dauern.
    Bereits ca 2 Wochen vor Antritt der Reise, erfolgte durch den Reiseveranstalter telefonisch Rücksprache mit uns, dass es beim Rückflug Probleme seitens der Airline  gibt und ob wir damit einverstanden wären, einen Tag später zurückzufliegen. Die Kosten würde der Reiseveranstalter übernehmen.
    Wir stimmten zu.

    Dann am Rückflugtag warteten wir - nach dem check-in procedere- pünktlich am zum Abflug ausgewiesenen Gate.
    Als sich das Boarding (Abflug sollte 20:15 sein) immer mehr verspätete wurden die Passagiere informiert, dass der Flug wohlmöglich gestrichen wurde und sie sich für weiter Informationen beim Büro der Airline melden sollten .
    Nach langem hin und her am Büro der Airline angekommen hieß es dann, dass der Flug aufgrund eines TECHNISCHEN DEFEKTES gestrichen wurde und erst am darauf folgenden Tag um die selbe Uhrzeit nachgeholt werden würde. Also genmau 24h später. 
    Dies wäre uns  aufgrund Privater Verpflichtungen aber zu spät geworden.
    Außerdem machten sich bedenken breit, dass auch dieser Flug wieder nicht stattfinden würde, da ja bereits im Vorfeld vor Reiseantritt eine Verschiebung stattgefunden hat.

    Darum wurde auf eigene Kosten am frühen Morgen des nächsten Tages ein Rückflug mit einer anderen Airline durchgeführt.Unterkunft für eine Nacht wurde von der Airline bezahlt.
    Nun stünden uns doch  jeweils 250€ (nach EU-Fluggastverordnung) als Entschädigung zu, oder?! Wir möchten zumindest das Geld für den Rückflug den wir ja selbst gezahlt haben, wieder zurück haben.

    Ein Beschwerdeformular mit Antrag auf Entschädigung  wurde aber bereits von der Airline mit der Begründung abgelehnt, dass ein Technischer Defekt unter dem Punkt „Außergewöhnlicher Umstand" fällt und die Airline dafür nicht haftbar gemacht werden kann. Außerdem sollten wir uns an den Reiseveranstalter wenden um eine Entschädigung zu erhalten. Von diesem erhielten wir jedoch leider keinerlei Unterstützung bzw informationen. Im Gegenteil, unsere Mails  bleiben unbeantwortet!
    Wie könnten wir nun weiter vorgehen?

    Haben schon im Internet gesucht und BGH Urteile gefunden, in denen ein Technischer Defekt NICHT als "Außergwöhnlicher Umstand" zu werten ist. Bei der Airline handelt es sich jedoch um eine spanische Airline. Inwieweit greift hier ein BGH Urteil?

    Die Airline  verweist auf den Reiseveranstalter  um Forderungen geltend zu machen. Inwiefern ist denn der Reiseferanstalter verantwortlich?

    Bin über über Hilfestellung sehr dankbar!!!

    Grüße!

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