Hallo,
die Angaben, dass der Strandabschnitt verlegt worden sei, habe ich auch von BigXtra enthalten.
Allerdings ist bei Nutzung eines Routenplaners von der aktuellen Lage des Hotels zum nächstmöglichen Strand kein Strandabschnitt zu erreichen, der 4 km entfernt ist.
Die nächste Strandmöglichkeit ist mind. 8 km entfernt. Unter Hinweis auf diesen Umstand, der Anmerkung, dass das Hotel bereits im März gebaut wurde und dem Resumee, dass hier im strafrechtlichen Sinne durchaus ein Betrugstatbestand festzustellen ist, wurde mir eine kostenfreie Umbuchung ermöglicht.
Nach BGB muss der Reiseveranstalter Abhilfe leisten, sofern eine vertraglich zugesicherte Leistung geschuldet wird. Hier kann aber nicht Abhilfe geleistet werden, so dass der Vertrag nicht rechtswirksam geschlossen wurde. Insofern ist eine kostenlose Umbuchungsmöglichkeit das Mindeste, was vom Reiseveranstalter zu erwarten ist.