Hallo Sternendieb,
"Dass es verboten bzw. nicht erlaubt ist - ist klar. Mich interessiert hier - warum?"
Dies ist in den DGR-Vorschriften der IATA festgelegt, wobei DGR für
"Dangerous Goods Regulations" steht, die von den IATA-Mitgliedsstaaten eingehalten werden. Diese Vorschrift kann von den Mitgliedsländern nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Mitgliedsstaaten und Airliner können diese Vorschriften sogar noch verschärfen (wobei hier auch gilt Ländervorchriften sind von den Airliner einzuhalten).
Hier werden alle Gefahrgüter aufgeführt und Klassifiziert. Jeder Gefahrstoff erhält eine sogenannte UN-Nr. aus der ersichtlich ist, um welchen Gefahrgutstoff es sich handelt. Weiterhin ist dort festgelegt, wie in welcher Form das Gefahrgut verpackt werden muss. Ebenfalls ist dort festgelegt, in welchen Mengen das Gefahrgut befördert werden darf.
Im Falle eines Feuerzeuges (ob mit Feuerzeugbenzin oder entzündbarem Gas) fällt dieses unter die UN-Nr. 1057 der Unterklasse 2.1 Entzündbare Gase, wobei die mit Benzin weder im (Hand)Gepäck noch bei Sich befördert werden dürfen.
Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben.
P.S.
Das gesamte Regelwerk Gefahrgutvorschriften umfasst ca. 800 Seiten!