Was soll die endlose Debatte über Reisehinweis oder Reisewarnung?
Wer nicht reisen will, soll seinen Vertrag n. § 651 j BGB beim RV wegen der Unruhen in Ägypten kündigen.
RV die in der jetzigen Situation darauf nicht eingehen werden wohl nur auf dem Klageweg eines Besseren belehrt werden können ( soweit Sie dann noch existieren ).