Es gibt unterschiedliche "Flughafenberichtigungen", was beispielsweise die Landevorausetzungen betrifft: je nach technischem Ausbau eines Flughafens erteilt das entsprechende Ministerium Genehmigungen bis zu einer gewissen Mindestsichtweite für Landungen und Starts.
Ist diese nicht mehr gegeben, landet keine Maschine mehr und kann demnach auch nicht mehr starten.
Starker Wind kann Landungen-Starts unmöglich machen.
Schneestürme am Zielflughafen können ebenso zur (vorrübergehenden) Sperre eines Flughafens führen.
Salzburg und Linz sind mehrmals im Winter gesperrt und alle abfliegenden Passagiere müssen mit Bussen nach München oder Wien gebracht werden. Das ist halt so in einem Winter hier zulande.
Und dafür nun Fluglinien haftbar zu machen, so meine ich, wird gerichtlich nicht halten.
All diese Fragen haben sich die EU-Politiker einfach nicht überlegt. Sie ärgerten sich halt selbst über Verspätungen und haben dann eine Verordnung gegen den Willen der IATA und deren Gesellschaften durchgesetzt.
Also sind wir gespannt, wie sich das Spielchen entwickeln wird.
Gruß
Peter