Also zur Info: es gibt von 2013 auch einen Artikel im Ärzteblatt, in dem Ärzte diesen Paragraphen bei der Versicherung hefitgst kiritisieren. Es gab in München, wo diese Versicherung sitzt, genau so ein Urteil (Richter urteilen leider auch oft poistiv für den "Stärkeren" ). Es gab leider keine Revisiion - dh. was würde zb. der Europäische Gerichtshof urteilen...Aber das kann man sich als kleiner Reisender finanziell nicht leisten (gegen finanzstarke Versicherungskonzerne).
Und: da die Krankheit unerwartet kam - hätte ich das vorher wissen können, dass meine Tochter akut erkrankt? Genau dafür sollte ja die Reiserücktrittsversicherung einspringen!
Hätte man eine andere Krankheit, gibt es dann womöglich wieder einen Grund, warum die Versicherung gerade da nicht zahlt.
Ich habe inzwischen auch andere Rücktrittsversicherungen angesehen: es gibt Versicherungen, die nur dann nicht zahlen, wenn die Krankheit vorher schon bekannt war und man in Behandlung ist. Aber diesen Paragraphen, dass man bei psychischen Erkrankungen wie bei der ERV gibt es nicht.
Jedenfalls werde ich nie wieder bei der ERV eine Versicherung abschließen und rate allen davon ab!!!
Was nützt eine Versicherung, die man extra bezahlt und dann nicht eintritt, wenn man sie braucht?
Versehentlich erzeugtes Smilie entfernt!