Wird eine Buchung getätigt, auf der zwei unterschiedliche Familiennamen stehen, kann davon ausgegangen werden, dass zwei getrennte Reiseaufträge vorliegen. Somit kann jeder der beiden Buchungen getrennte Forderungen aufstellen oder mit Forderungen konfrontiert werden.
Allerdings: hat der Unterschreibender der Buchung auch - mit einer extra Unterschrift - bestätigt, dass er für die Erfüllung des Vertrages auch für die mitgebuchten Personen haftet, so gibt es nur einen "Ansprechpartner".
Somit hängt im vorliegenden Fall vieles davon ab, wer was unterschrieben hat.
Theoretisch könnte es sein, dass der Freund "Anspruch" auf seine Reise hätte und diesen auch ausüben will...
Solche Fällen können kompliziert sein, aber auch ganz einfach laufen, meint aus der Ferne
Peter