HALLO!
Habe heute nochmal im Reisebüro nachgefragt,ob ich evtl. Ansprüche geltend machen kann,falls der Abflug bei 23.55 Uhr bleibt,weil es dann ja eigentlich eine Nacht zu wenig ist.
Aber mir ist gesagt worden,dass da wohl nix zu machen ist 
ITS könnte schließlich nichts für die Flugzeiten.
Außerdem müßten die Veranstalter ja auch diesen Tag im Hotel bezahlen,selbst wenn das Zimmer den 1. Urlaubstag nicht von uns belegt werden kann,weil wir ja voraussichtlich erst am 2. Urlaubstag gegen 05.00 Uhr im Hotel ankommen werden.
Stimmt diese Aussage so wirklich???
Oder besteht doch noch Hoffnung,dass ich etwas erreichen kann?
Wäre schön,wenn mir noch jemand etwas dazu sagen kann!
Vielen DANK und liebe Grüße
Isabelle