Sterneproblematik
Immerhin werden in Deutschland Hotelsterne zentral von der Dehoga für einen betimmten Gültigkeitszeitraum vergeben.Außerdem sind die zumindest die Mindestvorraussetzungen für X Sterne klar definiert.Dabei stellt sich für mich die Frage:1.) Darf ein Hotel in Deutschland mit x Sternen werben und danach dies relativieren so nach dem Motto "Ich habe nie behauptet das dies Dehoga Sterne sind..."
2.)Wenn ein Hotel jetzt allerdings mit X Sternen Dehoga wirbt darf man als indirekten Vertragsbestandteil davon ausgehen daß die notwendigen Mindestvorraussetzungen für die x Sterne auch erfüllt werden wie zb. Mindestzimmergröße oder Zeitraum wann die Rezeption besetzt ist usw? Oder kann sich ein Hotel damit nachträglich herausredendaß
2.1 nur ein Teil der Zimmer x Sterne entspricht Ihr Zimmer ist eben nur ein x-1 Sterne Zimmer....oder
2.2 Zum Zeitpunkt der Prüfung vor 2 jahren hatte unser Hotel die x Sterne Prüfung bestanden, jetzt haben wir aus ökonomischen Gründen die Leistungen heruntergefahren."Sie brauchen mir nicht erzählen das das Hotel den Anforderungen an x Sterne nicht mehr genügt.Die Sterne sind aber für den Zeitraum x verliehen also somit formell noch gültig."
Mit anderen Worten werden die von der Dehoga postulierten Mideststandards für x Sterne, wenn ein Hotel mit x Sternen Dehoga wirbt Vertragsbestandteil oder einfach nur die Tatsache, daß das Hotel vor X Jahren die Zertifizierung bestanden hat?
Gruß
It_ffm
It_ffm
@It_ffm
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Hotelknigge - hättet ihr es gewusst ?Aber zumindest ist der Einspruch das man AGBS nur zwischen VERTRAGSPARTNERN aushandeln kann, insbesondere bei Pauschalreisen durchaus berechtigt.
Es kann aber doch nicht sein ds zb. Trinkwasser nur im Hotel zum Preis der Sternengastronomie
z.B 10 E/l erworben werden muß und das durch die Hausordnung legitimiert ist....