@vonschmeling sagte:
Pauschalreise:
Die Kosten für den alternativen Flug sind vom Veranstalter zu verlangen.
Falsch! Immer von der jeweiligen Airline! Ok, wenn ein hochwertges Hotel gebucht wurde, muss man ökonomisch rechnen.
Aufgerechnet wird eben, was ist ökonomisch sinnvoller. Meistens die EUVO261.
Und es gibt noch immer keine "vorrausichtlichen Flugzeiten" auch wenn sie beim RVA immer gern bei der Bestätigung mitgeliefert werden.
Man hat nicht nur Anspruch auf die Reisepreiserstattung, wenn von RVA seitig gekündigt werden muss, man hat dzbl. auch einen Schadenseratzanspruch i. H.v. 50% des Reisepreises, lt. § § 651n BGB
Das passiert momentan sehr oft!
