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JanisJoJ

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  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    JanisJoJ JanisJo

    @vonschmeling sagte:

    Pauschalreise:
    Die Kosten für den alternativen Flug sind vom Veranstalter zu verlangen.

    Falsch! Immer von der jeweiligen Airline! Ok, wenn ein hochwertges Hotel gebucht wurde, muss man ökonomisch rechnen.
    Aufgerechnet wird eben, was ist ökonomisch sinnvoller. Meistens die EUVO261.

    Und es gibt noch immer keine "vorrausichtlichen Flugzeiten" auch wenn sie beim RVA immer gern bei der Bestätigung mitgeliefert werden.

    Man hat nicht nur Anspruch auf die Reisepreiserstattung, wenn von RVA seitig gekündigt werden muss, man hat dzbl. auch einen Schadenseratzanspruch i. H.v. 50% des Reisepreises, lt. § § 651n BGB

    Das passiert momentan sehr oft!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugverspätung VAW7830 und SM3339
    JanisJoJ JanisJo

    Ansprüche ggü. das Reiseportal ist ja mal eine gänzlich neue Idee *lol*
    Was wurde dem Reiseportal denn negatives deklariert?

    Achso, wozu brauchst Du - wobei auch immer - Unterstüzung von Mitreisenden? Rechtlich natürlich Nonsens.

    Kurzum, bevor hier eh gesperrt wird, Reklamation online auf der Airline Seite und abwarten. Es kamen schon erfolgreiche
    Ergebnisse, wenn denn auch die Verspätung der EU/VO entsprach.

    Ägypten

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    JanisJoJ JanisJo

    @vonschmeling sagte:

    Die Kündigung ist rechtens soweit ich das beurteilen kann und es bedarf keiner "Anerkennung" durch den Gekündigten.
    Naja, schwieriges Thema ...

    Nach dem neuen Pauschalreisegesetz durchaus schwierig geworden!

    Heute ist die Kündigung rechtens, wenn der RVA eindeutig die Gründe (erfolgreich, ergo vor Gericht) ) erklärt, man hat jetzt aber keinen Schadensersatzanspruch mehr.,
    was vor dem 1.7.18 gebucht, noch anwendbar ist oder war.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    JanisJoJ JanisJo

    @sneschana sagte:

    habe ich nun Anspruch auf Entschädigung ?

    Ggü. deinem RVA ja, falls pauschal gebucht wurde. Die EU/VO greift hier - wie schon erwähnt- nicht.

    Grundsätzlich bei Anwendung der EU/VO 261
    Wenn ein Flug, der bspw. nach Düsseldorf geplant war, tatsächlich nach Köln geflogen ist, liegt darin eine Annullierung des Fluges nach Düsseldorf. Dann kommt es auf eine Verspätung überhaupt nicht mehr an. Die Ansprüche der Fluggäste sind demnach auf Art. 5 zu stützen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    JanisJoJ JanisJo

    @miniellert sagte:

    Darf man damit rechnen oder erwarten dann zumindest bei Ankunft ein Zimmer zu bekommen oder bedeutet dies ankommen und bis 15 h in der Rezeption schlafen müssen ?

    Der RVA hat dafür zu sorgen, das die Reise ohne Mängel verläuft und haftet grundsätzlich verschuldensunabhängig.
    Kontaktiere Deinen RVA um den Hotelaufenthalt -ohne Kosten natürlich- angleichen zu lassen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wer ist noch betroffen Best Deal Flights Insolvenz ??
    JanisJoJ JanisJo

    Viel Glück beim Erwischen, die ändern seit Jahren immer den Namen, wenn sie aufgeflogen sind.
    https://www.chiangraitimes.com/thai-airways-warns-passengers-about-cheap-online-ticket-scams.html

    Ist ja auch eine durchaus seriös wirkende Seite http://web.archive.org/web/20181205014050/https://www.bestdeal.flights/ 😆

    Airlines

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    JanisJoJ JanisJo

    War es eine Pauschalreise Frank? Hast Du einen Sicherungsschein?

    Reiseveranstalter
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