Liest du ein wenig zurück in diesem Thread wirst du feststellen, dass das Vorgehen durchaus rechtens ist. Der Veranstalter beruft sich auf einen Erklärungsirrtum, es wurde eine irrtümliche Preisangabe gemacht. Rechtlich habt ihr keinen Anspruch auf die Durchführung zu einem anderen als dem inzwischen korrigiertem Preis, Widerspruch ist zwecklos.
Sehr vereinzelt hat man mal Erfolg mit der Buchung solcher sogenannten error fares, in eurem Fall ist es nun aber leider aufgefallen und der Vertragspartner nimmt seine Rechte wahr.
Tatsächlich sind 2800 € für 5 Personen nicht sonderlich plausibel!
§ 119 BGB
Würde mich interessieren wo du recherchiert hast um zum Ergebnis mangelnder Rechtmäßigkeit zu gelangen???