Hallo,
Unsere Pauschalreise vom 29.9. wurde auch abgesagt. Die Flüge gingen über Ryanair und wurden auch bezahlt. Haben den Flug angetreten
Es gab keine Probleme. Der Rückflug hat auch problemlos funktioniert. Ein Ehepaar, die hinter uns im Check In bei Ryanair standen, waren auch betroffen von der Absage Ihrer Pauschalreise haben aber auch ihre Flüge genutzt. Die Flüge bei Ryanair sind nicht stonierbar und bereits bezahlt. Der Insolvenzverwalter könnte max. die Steuern für den nicht angetretenen Flug von Ryanair zurückfordern. Hierfür wird aber ein Bearbeitungsentgelt von 20 Euro verlangt, sodass sich der Auswand wahrscheinlich für den IV nicht lohnt