HagenSolberg wrote:
@jovenhombre
Sieh dir einfach die Air Berlin AGB, dort Ziffer 2.2.1. an. Kein Flug keine Punkte. Das hätte auch Dein "ADAC-RA" erkennen können. Wo soll die Ungleichbehandlung liegen? Es besteht gerade keine Ungleichbehandlung bei gleichem Sachverhalt. Und in diesem Punkt dürften die AGB auch nicht nichtig sein.
Aber schalte gerne einen RA ein. Der wird sich über seine hohe Vergütung bei dem Streitwert von unter 300 EUR freuen!!!
Nun, ich hatte es nicht anders erwartet, als dass viel dummes Geschwaetz mit dabei!
Trotzdem kann ich mir eine Antwort nicht verkneifen:
- Die AGB ist keineswegs unbedingt mit der geltenden Rechtssprechung konform.
- Die Punkte bekommt man ja nicht, weil man so huebsch ist, sondern sind ein Bonus fuer Vielflieger und sind im Preis mit einkalkuliert!
- Die Ungleichbehandlung besteht darin, dass man die Punkte auch -ohne- dass man fliegt, erwerben kann
- Ein Flug nach New York kostet rund 1/3 von meinen Fluegen in die Karibik, trotz ungefaehr gleicher Flugdauer und, obwohl die Flieger immer voll belegt sind. Man kann sich als normaler Mensch!! also ungefaehr ausrechnen, was so eine Fuhre an Gewinn einfaehrt. Schon aus diesem Grund habe ich keine Gewissensbisse, weil die Preise einfach unverschaemt sind (allerdings nicht nur von Air Berlin!)!
- Was scheinbar viele Dummschwaetzer nicht wissen ist: Der Beistand eines ADAC-Anwaltes ist fuer Mitglieder kostenlos! Was aber keineswegs heissen soll, dass man ihn fuer Sinnloses in Anspruch nehmen kann, da muss er schon auch davon ueberzeugt sein!
PS.:
Fuer weitere Kommentare bin ich nicht mehr dankbar!