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  • Recht bei nichtinformierter Flugzeitenverschiebung
    joydealerJ joydealer

    Harabeli wrote:
    Tja Erika, dass ist eines der Mysterien...

    Kann ich dir auch nicht erklären, vielleicht haben sie ihre Praxis der Rechtsprechung angepasst. Vor einem Jahr drohte z.B. Germanwings noch in seinen AGBs, ohne Rückbestätigung gebe es keinen Anspruch auf Beförderung. Ein deutliches Indiz für die Richtigkeit der Annahme des LG Düsseldorf. So könnte man nämlich 24 Stunden vor Abflug die Plätze von Kunden, die nicht rückbestätigt haben, nochmal verkaufen.

    Jetzt ist diese Klausel aus den ABBs von Germanwings verschwunden und sie sind genauso zuckersüß wie die der LH.

    9.1.1 Die Flugzeiten, die in den Flugplänen angegeben sind, können sich zwischen dem Datum ihrer Bekanntmachung und dem tatsächlichen Abflugdatum ändern. Wir können sie Ihnen nicht garantieren.

    9.1.2 Bevor wir Ihre Buchung entgegennehmen, werden wir Ihnen die flugplanmäßige Flugzeit, die zu diesem Zeitpunkt gültig ist, mitteilen und sie wird auf Ihrem Flugschein angegeben. Möglicherweise müssen wir die flugplanmäßige Flugzeit nach Übermittlung Ihrer Buchungsbestätigung jedoch ändern. Wenn Sie uns eine Möglichkeit angeben, Sie zu kontaktieren, werden wir uns bemühen, Ihnen solche Änderungen mitzuteilen. Wenn nach Erwerb Ihres Flugscheins eine gravierende, für Sie nicht annehmbare Änderung im Flugplan vorgenommen wird und es uns nicht möglich ist, Sie auf einen entsprechenden anderen Flug umzubuchen, haben Sie in Übereinstimmung mit Artikel 10.2 Anspruch auf eine Rückerstattung des Beförderungsentgeltes.

    http://www.germanwings.com/de/Allgemeine-Befoerderungsbedingungen-Germanwings.htm

    Das ist leider falsch.
    Unter 5.4.1. der ABB von Germanwings heißt es:

    "5.4.1 Beachten Sie bitte, dass die Aufrechterhaltung von Reservierungen für Rückflüge von der Rückbestätigung Ihrer Flugreservierung abhängig sein kann. Die Rückbestätigung hat bis spätestens 24 Stunden vor dem Rückflug bei unserem Call Center oder unserem Counter am Abflughafen des Rückfluges zu erfolgen. Die Rufnummer entnehmen Sie Ihrer Buchungsbestätigung oder unserer Homepage. Eine Rückbestätigung ist nicht erforderlich, wenn zwischen der Ankunft am Zielort und dem Rückflug weniger als 24 Stunden liegen. Wenn Sie nicht rückbestätigen, obwohl dies erforderlich ist, können wir die Reservierung Ihres Rückfluges stornieren. Benachrichtigen Sie uns jedoch nachträglich darüber, dass Sie den Rückflug wie geplant antreten wollen, werden wir Ihre Reservierung wieder aktivieren und Sie befördern, wenn auf dem gewünschten Flug noch freie Plätze vorhanden sind. Ist das nicht der Fall, werden wir uns in zumutbarer Weise bemühen, Sie zu Ihrem Zielflughafen zu befördern. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich dadurch das Beförderungsentgelt erhöhen kann und wir die Weiterbeförderung von der vorherigen Zahlung des Mehrbetrages abhängig machen können. Artikel 4.1 wollen Sie bitte beachten."

    Ich fliege morgen mit Germanwings und ärgere mich seit meiner Buchung über diese Airline.
    Im Normalfall hätte ich mit einer Rückbestätigung kein Problem. Allerdings ist bei Germanwings dann die Hotline anzurufen, die mit knapp 1 EUR/ Minute zu Buche schlägt (Mobilfunk-Aufschlag noch nicht hinzugerechnet).

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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