Die im Flugpreis enthaltene Gepäckfreigrenze liegt auf internationalen Strecken in der Tourist Class bei (25) kg pro Person. Auch Kleinkinder und Babys erhalten eine Freigepäckmenge von (25) kg. Bei Überschreitung der Freigepäckgrenze ist ein zusätzliches Entgelt zu zahlen (€3.-/kg). Weiterhin werden Kinderwagen/Buggies und Autokindersitze ohne Aufpreis im Laderaum befördert. Skiausrüstung gilt als ein Sportgepäckstück. Jedes Gepäckstück muss mit einer Adressangabe versehen sein. Der Fluggast ist mit dafür verantwortlich, sein Gepäck so zu gestalten, dass das aufgegebene Gepäck sowie alle enthaltenen Gegenstände den Transport ohne Schäden übersteht.
DA STEHT NICHTS VON EINEM GEPÄCKSTÜCK PRO PERSON. AUSSERDEM HABE ICH MIT EINEM SERVICE-MITARBEITER VON BUC TELEFONIERT. DIESER BESTÄTIGTE MIR, DASS DIE 25 KG EINGEHALTEN WERDEN MÜSSEN UND DAS AUCH 2 GEPÄCKSTÜCKE MÖGLICH SIND.
ZITAT DES MITARBEIERS: ,,WENN NUR EIN GEPÄCKSTÜCK PRO PERSON MÖGLICH WÄRE, HÄTTEN WIR UNSERE BESTIMMMUNGEN ANDERS FORMULIERT."
ANGEBLICH WURDE DAS FLUGHAFENPERSONAL ENTSPRECHEND GESCHULT. DIE MITARBEITER IN DRESDEN KONNTEN DAS GELERNTE NUR NICHT UMSETZEN.
BEIM NÄCHSTEN FLUG IM SEPTEMBER WERDE ICH WIE GEWOHNT 2 GEPÄCKSTÜCKE AUFGEBEN UND VORHER NOCH EINE BESCHWERDE NACH DRESDEN SCHICKEN.