wenn Geld darunter fällt könnte es passen.
Gibt es vielleicht einen passenderen Tatbestand?
Karpan
Beiträge
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Buchungsstornierung wegen Corona -
Buchungsstornierung wegen Corona§ 246 Unterschlagung. (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
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Buchungsstornierung wegen CoronaHallo
Sorry, das sollten 2 Fragen sein.
Ich bin nicht sicher, ob durch das einbehalten des Geldes nicht der Tatbestand der Unterschlagung oder so erfüllt ist.
Das ich persönlich davon nix habe ist mir klar, aber ich lasse ungern so mit mir umgehen.Bzgl. der Anwaltsempfehlung: ok, danke
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Buchungsstornierung wegen CoronaHallo
Wie wäre es den mit folgendem Denkanstoß.
Klar ist, dass CP gegen die eigenen AGB und geltendes Recht verstößt.
Kann ich ggfs. Anzeige wegen Unterschlagung oder ähnlichem stellen?Gibt es Empfehlungen für einen Anwalt, der vielleicht mehrere Fälle hat?
Grüße
Karpan