Es Scheint sich was zu tun. Es fehlen noch die Listen wie welches Land eingestuft wird, aber sollte Deutschland zu den grünen Ländern gehören, fehlt eigentlich nur noch die Aufhebung der Reisewarnung seitens Deutschland um ohne Probleme zu reisen.
https://www.tunesienexplorer.de/2020/06/24/geaenderte-verfahrensweise-zur-einreise-nach-tunesien/
Auszug:
In Übereinstimmung mit diesen Regeln werden die Verfahren zur Öffnung der Grenzen ab dem 27. Juni 2020 wie folgt verabschiedet:
- Die erste Ländergruppe (grün) bezeichnet Länder mit geringer Epidemieprävalenz: Personen aus diesen Ländern unterliegen keinen besonderen vorbeugenden Maßnahmen.
- Die zweite Gruppe (orange) enthält Länder mit einer mäßig verbreiteten Epidemie: Für Reisende aus diesen Ländern ist es erforderlich, eine Laboranalyse (RT-PCR) vorzulegen, die maximal 72 Stunden vor Reiseantritt durchgeführt und bei Einreise/Ankunft nicht älter als 120 Stunden ist (Anm.: Für Anreisende per Fähre).
- Dritte Gruppe: Für die übrigen Länder ist die Öffnung der Grenzen derzeit auf in diesen Ländern lebende tunesische Expatriates beschränkt, sofern eine eine Laboranalyse (RT-PCR) vorgelegt wird die nicht älter als 72 Stunden bei Reiseantritt und nicht älter als 120 Stunden bei Einreise ist, wobei die Verpflichtung besteht, die obligatorische Quarantäne (Hotelquarantäne) für einen Zeitraum von 7 Tagen auf seine Kosten einzuhalten und währenddessen zusätzliche Laboranalysen auf Kosten des Staates durchführen zu lassen, sowie der Einhaltung einer zusätzlichen Selbstquarantänezeit (häusliche Quarantäne) von sieben Tagen.
Für Tunesier und Touristen, die in Hotels übernachten möchten:
- Es besteht die Notwendigkeit, in beaufsichtigten Gruppen mit Touristenbussen zum Hotel zu fahren, wobei die Regeln des tunesischen Tourismusgesundheitsprotokolls zu beachten sind.
- Betreute Unterkunft im Hotel unter Einhaltung des Gesundheitsprotokolls des tunesischen Tourismus.
- Betreute Gruppen von Touristen und Hotelbewohnern dürfen Museen, Denkmäler und touristische archäologische Stätten besuchen, wobei das Gesundheitsprotokoll der einzelnen Stätten zu beachten ist.
- Ab dem sechsten Tag nach Einreise kann eine RT-PCR-Analyse auf Antrag des Betroffenen durchgeführt werden, wenn dieser den überwachten Wohnsitz verlassen möchte, oder sein Land des Wohnsitzes einen Test bei Rückreise fordert. Der Test wird auf Kosten des Reisenden durchgeführt