Hi Norbert, ich freue mich natürlich auch für euch, dass alles noch so gut geklappt hat. Da kann man euch ja nur noch einen schönen Urlaub wünschen. Nur wird es wenig Sinn machen, beim nächsten Mal den Vermittler zu wechseln oder den RV, wenn alle Vermittler und RBs dasselbe Hotel anbieten. Nur bei der Wahl des Hotels hat man natürlich die Qual der Wahl. Kleiner Tipp: Mit Strg+n legt man sich schnell eine 2. Seite auf den Desktop und so kann man jedes Hotel bei HC sofort checken, wenn man beim Vermittler was vermeintlich Schönes gesehen hat. Aber das weißt du ja sicherlich alles, hast es nur beim Buchen vergessen. 
katjaworld
Beiträge
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Stornieren bei Internetbuchung×××××× ? -
Stornierung durch Reiseveranstaltermit "bei Bedarf" war gemeint, dass der RV allein entscheidet, wieviel Handlungsspielraum er seinem Vermittler zugesteht. Ich habe in letzter Zeit doch des Öfteren erlebt, dass der RV nicht mit mir kommunizieren wollte, sondern alle Anfragen von mir an den RV an das Onlinereisebüro zurückgegeben hat. Auch der Vermittler hat mich vor kurzem nach Buchung einer Reise per Mail davon in Kenntnis gesetzt, dass der Vertrag nicht zustande kommt aufgrund eines Irrtums im Preis. Der RV hätte mich auch persönlich davon in Kenntnis setzen können, er hatte ja schließlich den Vermittler per Mail informiert, mich zu informieren. Die Originalmail des RV an den Vermittler lag der Mail an mich bei. Ich wollte ja auch lediglich mit meiner Aussage andeuten, dass der RV sehr wohl in der Lage ist, seinem Vermittler entsprechende Aufgaben vertraglich zu übertragen, die nicht in unserer Macht liegen. Sollte der Vermittler die Kündigung nicht ordnungsgemäß weiterleiten, haftet er dafür, wenn er vom RV dazu befähigt war, Kündigungen weiterzuleiten. So einfach ist es an der Stelle, denn der RV hat ja schließlich auch Verträge mit seinen Vermittlern, die einzuhalten sind.
Du hast natürlich Recht, eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Die Frage ist aber, wann sie rechtlich einem Abwesenden als zugegangen gilt. Hierzu mal ein Text aus der Rechtsprechung:
"Zugang ist dann gegeben, wenn der Empfänger unter normalen Umständen von der Erklärung Kenntnis nehmen kann; eine tatsächliche Kenntnisnahme ist also nicht erforderlich. Dafür ist es erforderlich, daß das Schriftstück in den Machtbereich (Sphäre) des Empfängers gerät (Briefkasten, Postfach etc.). Unter normalen Umständen versteht man die Verkehrssitten, es muß dem Empfänger zuzumuten sein, die Erklärung entgegenzunehmen."
Es geht also gar nicht, dass Jemand, der eine Reise gebucht hat und Post vom RB bekommt, dass er diese nicht öffnet und dann behauptet, er hätte die Kündigung nicht erhalten. Doch hat er, die Kündigung ist in seinen Machtbereich gelangt und er hätte sie zur Kenntnis nehmen können. Deine Frage ist somit beantwortet: die Kündigung ist zugegangen.
Im Übrigen ist nach der neuen Rechtsprechung sogar davon auszugehen, dass Jemand, der online eine Reise bucht, im Besitz der nötigen Fähigkeiten zum Bedienen eines E-Mail-Kontos und im Besitz einer E-Mail-Adresse im Allgemeinen ist. Wenn also die gesamte Buchung online verlaufen ist, bin ich als Vertragspartner sogar in der Pflicht, regelmäßig meine E-Mails zu prüfen, ob mir wichtige Informationen vom RB oder RV zugegangen sind. Auch dann ist übrigends eine Willenserklärung zugegangen, wenn derartige Informationen mich üblicherweise per Mail (auch das ist mein Machtbereich) erreichen.
Kleiner Auszug aus der Mail eines Online-RB an mich:
Ihr xxx Service Team wird Ihren Auftrag umgehend bearbeiten und sich innerhalb der
unten genannten Service Zeiten mit Ihnen in Verbindung setzen um Ihnen Ihre Buchung zu
bestätigen. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail!
Bitte beachten Sie, dass wir wichtige Informationen zu Ihrer Buchung (z.B Änderungen von
Flugzeiten) per Email an Sie weiterleiten! Wir empfehlen Ihnen deshalb regelmäßig Ihr E-Mail Postfach zu überprüfen!Und das ist alles so rechtlich korrekt, man muss es nur wissen. Es ist also nicht nur der RV gut beraten, wenn er sich an gewisse Dinge hält und gewisse rechtliche Grundlagen kennt, sondern auch Jeder, der Verträge schließt von uns. In diesem Sinne einen schönen Abend.
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Was zahlt ihr für euren Urlaub?@edlive
da kann man euch ja nur noch einen phantastischen Urlaub bei milden Temperaturen wünschen. Also guten Flug und viel Spaß!
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Stornierung durch ReiseveranstalterRichtig Chepri, nur der RV kann die Reise kündigen, da wir ja auch nur mit ihm einen Vertrag geschlossen haben über die zu erbringenden Leistungen. Der RV erhält ja auch von uns das Geld. Das Reisebüro ist ja lediglich Vermittler einer Reise und darf gegebenfalls das Geld für den RV einziehen. Das Reisebüro kann bei Bedarf die Kündigung an den Kunden überbringen, aber kündigen selbst kann nur der RV.
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Reise wird jetzt günstiger angeboten@AntoniaW, ich bin schon auf deinen Beitrag eingegangen. Du konntest nur das allgemein vormulierte Vertragsrecht nicht auf deine Frage projezieren. Aber ich versuchs nochmal nur für dich: Eine Buchungsanfrage ist immer unverbindlich. Was eine Anfrage ausmacht, ist in meinem letzten Beitrag hinlänglich erklärt worden. Die Frage ist doch eher, ob der Vorgang, den du beschreibst, wenn du Leistungen des Veranstalters, die nicht mehr am Lager sind, nachfragst, rein rechtlich als unverbindliche Anfrage oder eher schon als verbindlicher Antrag zu werten ist. Du fragst ja wahrscheinlich keine Leistungen beim Veranstalter an, die du nicht schon mal irgendwo im Katalog, also der Anpreisung gesehen hast. Somit ist ja dann deine Frage nach zusätzlichen Kontingenten unter Umständen schon ein Antrag, der vom Reiseveranstalter angenommen werden kann, wenn er zu den vereinbarten Konditionen liefern kann. Du hattest es dann folgendermaßen formuliert: Ja=Festbuchung.
Was bedeutet nun: Jein= Nachverhandlung über den Preis? Übersetzt ins Vertragsrecht bedeutet das dann wohl: Der Veranstalter kann uns die Reise also nicht zu dem nachgefragten Preis anbieten. Er macht uns ein neues Angebot, dass wir aber erst annehmen müssen, damit der Vertrag zustande kommt.Wenn wir das Angebot nicht annehmen, dann hast du es folgendermaßen erklärt: Nein = die Konkurrenz macht das Geschäft. Vertragsrechtlich bedeutet es, dass der Vertrag nicht zustande gekommen ist. All das, was ich jetzt hier nochmal erläutert habe, kam in meinen letzten Beiträgen alles schon hoffentlich sachlich erklärt vor. Ich hatte es halt nur an deinem Beitrag allgemein vormuliert für alle umgesetzt. Schade, dass du es nicht für dich umsetzen konntest, aber vielleicht kannst du bei einem Vergleich des jetzigen Beitrags zu meinen letzten Beiträgen doch einen Zusammenhang erkennen.
Und eine Anfragebuchung gibt es rein rechtlich nicht, entweder wir haben eine unverbindliche Anfrage oder eine verbindliche Buchung. Dazu hatte ich im letzten Beitrag ausführlich den Unterschied und seine Konsequenzen zwischen dem Ausfüllen eines Anfrageformulars und eines Buchungsformulars erläutert. Wenn du selbst mal das Wort "Anfragebuchung" im Internet eingibts, wirst du erkennen, was ich meine. Vielleicht schaust du dir einfach mal ein paar Seiten dazu an. -
MS Suntimes...gibt es dieses Schiff???...gebucht aber nicht gesehen!...und andere InfosNaja, mein Beitrag kommt wahrscheinlich etwas spät, aber vielleicht interessiert es noch jemanden: Natürlich gibt es die MS Suntimes. Ein wunderschönes sehr modernes Schiff mit tollen Rattanmöbeln an Deck! Sie ist mir das erste Mal Ostern 2007 aufgefallen, als sie neben uns in der Schleuse von Esna lag, als wir selbst auf Nilkreuzfahrt waren. Als ich am 21.12.2010 mal wieder auf einen Abstecher von Hurghada in Luxor war auf eine kleine Bootstour, lag sie in Luxor wunderschön wie eh und je. Im ETI-Katalog ist ja auch immer das Baujahr der Schiffe angegeben, vielleicht hat man wirklich schon an eine Überholung des Schiffes gedacht. Wer weiß. Ich weiß natürlich, wie man sich fühlt, wenn man ein bestimmtes Schiff gebucht hat und plötzlich ist alles anders. Ging uns 2007 ja genauso. Ich kann mich an den Namen unseres gebuchten Schiffes gar nicht mehr erinnern, aber es sollte nagelneu überholt sein, die Suiten sollten doppelt so groß sein wie gewöhnlich nach der Generalüberholung, weil man wohl aus 2 Zimmern eins gemacht hatte. Demzufolge sollte das Schiff auch nur noch ca. 60 Suiten haben. Ein Traum!
Kurz vor der Reise bekamen wir Bescheid, dass sich das Schiff geändert hatte. Es sollte die Nile Crown III sein. Da waren wir ja baff. Auf dem Schiff angekommen, mußten wir feststellen, dass es die besten Jahre schon hinter sich hatte. Na toll. Aber im Endeffekt haben wir uns arrangiert mit dem Dampfer auch dank des wahnsinnig tollen Personals und eines tollen Reiseleiters und sind seit dieser Reise einfach mal besessen von Ägypten. Der Hammer kam dann noch, als wir unterwegs auf dem Nil an einem auf Halde geschobenen Schiff vorbeikamen, dass doch tatsächlich eigentlich unser Gebuchtes sein sollte. Es war nie renoviert worden. Es sah ziehmlich oll aus. Fazit: Was waren wir doch froh und dankbar, dass wir auf der Nile Crown III "untergekommen" sind und eine so tolle Reise erleben durften. -
Flughafen LuxorHatte erst letztens eine ähnliche Situation, allerdings von Berlin nach Hurghada mit Zwischenlandung in Leipzig mit Condor und das Ganze ne Woche später wieder retour. Nun werden einige sagen, ey du bist raus, es geht ja hier schließlich um Luxor und Tuifly und nicht um Berlin-Hurghada und Condor, aber im Endeffekt stellt sich die Frage nach dem Aussteigen oder eben nicht auf allen Direktflügen. Bei uns war es so, dass wir auf der Hintour in Leipzig alle aussteigen mußten, unser Gepäck aber im Flieger blieb bis auf das Handgepäck, welches wir mit rausnehmen sollten. Wir durften dann aber zum Weiterflug wieder als erstes in den Flieger steigen. Auf der Rücktour wussten wir bis zum Schluss nicht, ob wir im Flieger bleiben können, wenn "die Leipziger" aussteigen, weil die Maschine noch betankt werden musste. Der Pilot hat uns dann in Leipzig nach der Landung mitgeteilt, dass wir im Flieger bleiben können, aber es gab nochmal spezielle Sicherheitshinweise und wir mussten mit der Betankung warten, bis die Feuerwehr da war, um auf Nummer sicher zu gehen. Wie gesagt, im Endeffekt wurde diese Entscheidung sehr kurzfristig durch den Piloten und das Flughafenpersonal entschieden. Hat uns natürlich gefreut und wir haben uns aufgrund der Sicherheitsvorkehrungen auch sehr wohl gefühlt im Flieger. Es muss also mit Allem gerechnet werden, wenn der RV im Vorfeld dazu keine Auskunft geben kann. Und wie VT340 schon so schön sagte, es geht ja schließlich in die Sonne. Vielleicht macht es Sinn, sich auf den "Ernstfall" vorzubereiten (falls ihr nicht noch vorher von irgendwoher eine verbindliche Aussage zum Organisatorischen in Luxor bekommt) und sich mit seinem Baby entsprechend darauf einzustellen, dann ist es umso schöner, wenn man nicht aussteigen muss. Ich wünsch euch jedenfalls einen tollen Urlaub! Macht euch nicht verrückt. So schlimm wirds nicht.
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Was zahlt ihr für euren Urlaub?2 Erwachsene, Ende Mai, 1 Woche pauschal mit Air Berlin von Berlin, 3 Sterne HP, Hotel Casablanca in Santa Ponsa, zusammen 700 € für beide, Leihwagen für 4 Nächte ohne SB: 86 €
2 Erwachsene in den Sommerferien, 9 Tage, individuell Flug, Transfer, 4 Sterne-Hotel, HP, Hotel Cala Esmeralda in Cala D´or direkt an einer schönen Bucht, zusammen für Flug, Transfer und Hotel 1150 € für beide
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Reise wird jetzt günstiger angebotenAch ja, weil Vertragsrecht ja so viel Spaß macht, möchte ich nun gern auch nochmal auf die Aussage von AntoniaW zurückkommen und beantworten. Grundsätzlich ist im Vertragsrecht zu unterscheiden zwischen einer Anpreisung, einer Anfrage und einem Angebot.
Anpreisung = an die Allgemeinheit gerichtet meist in Form von Katalogen, Wurfzetteln oder Internetauftritten. Hier werden die Konditionen, wie Preis, angebotene Hotels und Verpflegungsleistungen dargestellt. Wir schauen uns den Katalog an, suchen uns eine Reise aus zu den beschriebenen Konditionen und stellen einen Antrag auf Vertragsabschluss. Der RV bestätigt die Buchung, der Vertrag ist dann zustande gekommen. Kann der Veranstalter aus verschiedenen Gründen nicht zu den in der Anpreisung dargestellten Konditionen „liefern“, wird er uns ein Angebot unterbreiten zu einem anderen Preis oder Ähnlichem, was wir bestätigen müssen, damit der Vertrag zustande kommt. Bestätigen wir das Angebot nicht durch Stillschweigen zum Beispiel, ist der Vertrag nicht zustande gekommen. (Dies kann man in den AGBs der RV nachlesen, die sich meist 10 Tage an ihr Angebot gebunden fühlt.)
Angebot = verbindlich, an eine bestimmte Person gerichtet, folgt meist auf eine Anfrage. Ein Angebot muss so ausführlich formuliert sein, (alle für den Vertrag wichtigen Konditionen wie Preis, Zeit, Hotel, Verpflegung usw.) dass der Andere nur noch dieses Angebot bestätigen muss, damit der Vertrag zustande kommt.
Anfrage = völlig unverbindlich, da sie lediglich dazu dient, sich auf dem „Reisemarkt“ Informationen einzuholen über verschiedene Anbieter und ihre Konditionen, um sich dann für ein darauf folgendes verbindliches Angebot entscheiden zu können oder aber auch nicht. Ich kann am Tag tausende Anfragen an verschiedene Anbieter stellen, ohne dass ich mich rechtlich binde.
Wie schon oben erwähnt, im Pauschalreisebereich haben wir meist die Variante: Anpreisung, Antrag durch uns, Antragsannahme mittels Buchungsbestätigung durch RV.
Bei direkten Hotelbuchungen, Ferienwohnungen oder individuellen Bausteinreisen findet man im Internet meistens ein Anfrageformular, in dem wir den Reisezeitraum, die Zimmerkategorie usw. eingeben können. Der Veranstalter schickt uns daraufhin ein für ihn verbindliches Angebot, dass wir dann durch unsere Bestätigung annehmen können. Hier ist die rechtliche Konstellation dann folgende: Unverbindliche Anfrage durch uns, Antrag mittels Angebot durch den Veranstalter, Antragsannahme durch uns.
Zusätzlich findet man im Internet oftmals neben dem Anfrageformular auch gleich ein Buchungsformular. Wenn man also die unverbindliche Anfrage umgeht und gleich zum Buchungsformular geht, stellen wir in dem Moment schon wieder einen Antrag, den der Veranstalter nur noch durch Buchungsbestätigung annehmen muss.
P.S.: Hab im Netz ein schwarzes Schaf erwischt, das ein Anfrageformular mit den Worten umrahmte: „Bitte stellen Sie hier Ihre Anfrage, wir bestätigen Ihnen die Buchung umgehend.“ Vielleicht weiß ja jemand, was hier schief läuft?
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Reise wird jetzt günstiger angeboten@Cliffideo,
haste wirklich toll erklärt, so dass auch der Laie das sicherlich gut verstehen kann.
Ich würde nur gern der Form halber noch ein paar klitzekleine Sachen hinzufügen:
Wenn der Mitarbeiter im Reisebüro auf "B" klickt, ist der Vertrag an der Stelle noch nicht zustande gekommen, wir brauchen noch die Buchungsbestätigung des RV. Bis zu dem Zeitpunkt liegt nur unsere verbindliche Willenserklärung vor, die noch bestätigt werden muss. (Alles nachzulesen in den AGBs des Veranstalters). Einige werden jetzt sagen, warum muss man das so genau nehmen? Das kann ich euch erklären, denn es spielt spätestens dann eine Rolle, wenn wir freudestrahlend mit gepackten Koffern am Flughafen stehen und kein Flieger uns mitnimmt, weil es gar keinen Vertrag gibt. (Denn um einen Vertrag zu schließen, braucht man, wie schon mal erwähnt, mindestens 2 übereinstimmende Willenserklärungen = unsere Buchung + Buchungsbestätigung des RV.)Auch bei einer Optionsbuchung ist es rechtlich ein klein wenig anders. Hier wird quasi unsere Willenserklärung "auf Eis" gelegt, bis sie verbindlich wird. Auch dann brauchen wir wieder die Buchungsbestätigung des RV. Der RV hat an der Stelle gar kein Angebot abgegeben, was wir annehmen können, sondern es handelt sich in den meisten Fällen lediglich um Anpreisungen des RV, die dazu gedacht sind, dass wir einen Antrag auf Vertragsabschluss abgeben, den der Reiseveranstalter annehmen kann oder nicht. Ich möchte noch ergänzen, dass diese "Variante" des Zustandekommen von Verträgen vor Allem bei Pauschalreiseanbietern gebräuchlich ist:
also RV bringt Katalog raus = Anpreisung, Reiselustiger bucht im Reisebüro oder online seine Traumreise = 1. Willenserklärung, nämlich Antrag, RV schickt Buchungsbestätigung = Antrag angenommen und der Vertrag ist zustande gekommen, Juchhu!! Wir können reisen! -
World insight Erlebnisreisen@walkabout,
kannst du uns vielleicht noch verraten, wo du mit world insight unterwegs warst? Das interessiert bestimmt den Einen oder Anderen hier und mich auch. Vielen Dank! -
gebuchte rundreise wirde teurerIch glaube, es ging Martina nicht darum, ob wir nun alle subjektiver Weise beurteilen, ob diese Privatreise für 90 € mehr ein Schnäppchen wäre, sondern ob schon mal jemand mit einer solchen "Vorgehensweise" Erfahrungen gemacht hat. Jeder muß ja für sich selbst entscheiden, ob ihm eine private Rundreise im Verhältnis zu einer Gruppentour einen Aufpreis wert wäre. Aber liebe Martina, lieber Ralph - es handelt sich hier nicht um eine "Vorgehensweise" oder "Masche", sondern um ganz normales deutsches Vertragsrecht, welches besagt, dass bei einer Gruppenreise, bei der eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen ist, diese auch in der Leistungsbeschreibung der Reise eindeutig und für jedermann ersichtlich dargestellt sein muß, sowie auch in der Buchungsbestätigung nochmals schriftlich benannt werden muß. Da ihr uns bis jetzt noch nicht mitgeteilt habt, ob dies bei euch der Fall war, macht es wenig Sinn, weitere Ratschläge zu geben. Aber ihr schreibt ja, dass es sich bei eurem RV um einen bekannten RV handelt. Also gehe ich mal davon aus, dass schon alles seine Ordnung hatte und ihr den Hinweis auf eine Mindestteilnehmerzahl einfach übersehen habt, zumal die Rundreise ja laut eurer Aussage auch nochmal in einer zusätzlichen Leistungsbeschreibung als Privattour zu einem höheren Preis gekennzeichnet war. Sollte aber wider Erwarten nicht alles seine Ordnung haben und es war keine Mindestteilnehmerzahl benannt in den Leistungsbeschreibungen des Veranstalters, dann, aber nur dann hättet ihr das Recht auf Durchführung eurer Rundreise zum vereinbarten Preis, wenn nicht andere erlaubte Preiserhöhungen, die man in den AGBs nachlesen kann und die teilweise zum Rücktritt berechtigen, noch zum Tragen kommen. Aber das ist eine gänzlich andere Geschichte und steht ja mit den wenigen Infos, die wir bis jetzt haben, wohl nicht zur Diskussion.
sunshine997 hat jedenfalls völlig Recht, der RV hat nicht wirklich viel davon, wenn er die Reise als Privatreise anbietet. Mit einer Gruppenreise, die nur 90 € weniger kostet, hätte er wohl rein rechnerisch mehr verdient. Vielleicht beruhigt es Martina und Ralph ein wenig, dass es sich hier also nicht um eine Masche handelt, sondern um, wie auch finde, ein gutes Angebot für eine Privattour. (Jetzt musste ich doch noch meine private Meinung zu dem Schnäppchen abgegeben, verdammt - aber es ist wirklich ein Schnäppchen für eine Privatrundreise im Verhältnis zur Gruppenreise!
) Also ärgert euch nicht weiter, sondern genießt eure Rundreise ganz privat! -
Reise wird jetzt günstiger angebotenEinen wunderschönen Abend da draußen,
nachdem ich mich nun mit viel Schmunzeln, aber auch mit einigem Stirnrunzeln über einige rechtliche Fehltritte durch diesen Beitrag geforstet habe, würde ich gern rein sachlich die ganze Sache nochmal zusammenfassen wollen und vielleicht noch ein bisschen zum Weltfrieden beitragen,damit wir nicht noch alle von Buchungsanfragen und Reiseveranstaltern träumen.
Die Frage, die uns ja alle immer wieder bewegt hat indiesem Beitrag ist wohl die Frage nach dem Zustandekommen des Vertrages. Ein Vertrag kommt immer durch mindestens 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande, Antrag und Annahme genannt. Man ist sich also speziell bei einem Reisevertrag und in dem Fall einer Pauschalreise einig über sämtliche Leistungsbeschreibungen aus dem Katalog des Veranstalters, der natürlich auch über andere Medien, wie Internet, Hauswurfsendungen usw. verbreitet werden kann und regelt sich nochmal über das allgemein gültige Vertragsrecht hinaus in den § 651a ff, BGB. Diese Leistungsbeschreibungen stellen noch kein Angebot und damit einen Antrag dar, sondern sie sind eine sogenannte Anpreisung. Anpreisungen sind rechtlich völlig unverbindlich und an die Allgemeinheit gerichtet. Sie stellen vielmehr eineAufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Antrages durch uns dar.
Wenn wir uns nun entschließen, zu diesen Konditionen des Reiseveranstalters in der Anpreisung verreisen zu wollen, geben wir ein verbindliches Angebot ab (Antrag auf Abschluss eines Vertrages). Der Vertrag kommt durch die Zustimmung (Antragsannahme) des Veranstalters zustande. Das Zustandekommen des Vertrages signalisiert uns der Veranstalter durch Buchungsbestätigung, Zusenden der Rechnung oder eben auch durch Abbuchung des fälligen Betrages. Informationen darüber, wie jeder RV diesbezüglich verfährt, findet man in denAGBs des RV, die man ruhig mal gelesen haben sollte, bevor man einen Vertrag unterschreibt.
Wenn nun der RV die Annahme unseres Antrages in irgendeiner Form erklärt hat, dann sag ich mal Herzlichen Glückwunsch!, wir können uns auf eine tolle Reise freuen, wenn da das „blöde Internet“ nicht wäre, dass uns 3 Tage später innerhalb von Sekunden wissen lässt, dass es die Reise nun auch preiswerter gibt. Das ist natürlich ärgerlich und wir suchen nach einemWiderrufsrecht. War da nicht mal was mit Haustürgeschäften und Fernabsatzgesetz? Nun ja, ein Haustürgeschäft scheidet aus, wir haben denVertrag weder an der Haustür noch auf der Straße geschlossen. Aber vielleicht klappt es ja noch mit dem Fernabsatzgesetz… Leider haben wir auch da Pech nach dem § 312 BGB, Absatz 3, Nr. 6.
Es bleibt uns also nur der § 651i des BGB, der uns das Recht zum Rücktritt von der Reise vor Reisebeginn einräumt, aber eben auch dem RV das Recht gibt, uns bestimmte Kosten in Rechnung zu stellen über die in den AGBs dargestellten Rücktrittsgebühren.
(Eine Ausnahme von dem ganzen Prozedere bilden übrigens solche Kataloge, meist Vorabkataloge, in denen uns der Veranstalter von vornherein darauf hinweist, dass die Differenz zum geschlossenen Vertrag erstattet wird, falls der Reisepreis im darauffolgenden Katalog geringer ausfällt. Dies greift aber eben auch nur, wenn in dem Katalog genau darauf verwiesen wird. )
Anmerkung an der Stelle: Der Begriff „Buchungsanfrage“ kam nun noch gar nicht vor und als eigenständiger rechtlicher Begriff der „Anfrage“im eigentlichen Sinne hat er sicher zum Leidwesen einiger auch hier noch nichts zu suchen. Bei einer angenommenen vorangegangenen „Buchungsanfrage“ haben wir eine gänzlich andere rechtliche Situation. Aber die Geschichte erzähle ich euch ein anderes Mal… Kleiner Tipp aber schon mal: Eine Buchungsanfrage ist immer rechtlich unverbindlich!
Nun ist da abschließend noch die Frage zu klären, wie lange eine abgegebene Willenserklärung widerrufen werden kann.
Carsten 79 sagt dazu:
„Eine Buchungsanfrage ist das, was man gemeinhin als Buchung bezeichnet. Diese wird aber erst nach Bestätigung durch den RV gültig. Somit ist sie auch nicht unverbindlich. Diese Anfrage kann genau solange storniert werden, bis die Bestätigung des RV da ist.“ Dazu kann ich nur sagen: Autsch!
Eine Buchungsanfrage ist rechtlich keine Buchung, wie schon erwähnt, aber sie ist unverbindlich!
Eine Anfrage muss gar nicht storniert werden, weil sie ja unverbindlich ist. Immer noch!
Wenn wir mal davon ausgehen, dass carsten 79 mit dem Begriff „Anfrage“ eigentlich eine abgegebene Willenserklärung meint, die auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet ist und davon ist wohl auszugehen, dann kann die leider nicht solange widerrufen werden, bis der RV uns eine Buchungsbestätigung zukommen lässt.
Der § 130 BGB sagt dazu:
Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.
Das heißt auf Deutsch: Eine abgegebene Willenserklärung kann nur vor oder spätestens mit dem Zeitpunkt widerrufen werden, in dem dieWillenserklärung in den sogenannten Machtbereich des Empfängers gelangt. Dies kann der Briefkasten, das E-Mail-Fach, der Faxausdruck oder Ähnliches sein, wo unsere Willenserklärung eingeht. Idealerweise wird eine Willenserklärung, die wir per Post schicken, durch ein Fax widerrufen, da der Postweg länger dauert als die Übertragung eines Faxes. Na oder, man wirft sich mit einem geübten Hechtsprung dem Postmann vor die Füße, bevor er unser Schreiben mit unserer Willenserklärung in den Briefkasten des RV wirft. Macht aber wahrscheinlich auch wenig Sinn, weil doch wohl die meisten Reisebuchungen über eine Software abgewickelt werden und da fällt mir grad so gar kein Mittel ein, diesen Lauf zu stoppen bzw. meine Willenserklärung schneller zu widerrufen, als sie via Software beim RV ankommt.
Also chsule, so Leid wie es mir tut, ich hab heute keine besseren Nachrichten für dich. Ich wünsch dir trotzdem einen tollen Urlaub und beim nächsten Mal läuft es besser. Dann bist du vielleicht der, der im Urlaub an der Poolbar mit einem richtigen Schnäppchenpreis glänzen kann, während alle anderen erstmal nen zusätzlichen Cocktail bei dem Gedanken an den selbst zu hohen gezahlten Preis brauchen. Das ist eben Marktwirtschaft.
In diesem Sinne eine geruhsame Nacht an alle!
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NeckermannIch muß jetzt mal Karambola zu Hilfe eilen. Ich finde es ein wenig merkwürdig, wie hier auf einem Einzelnen rumgehackt wird und ihm das Recht abgesprochen wird, mit einem Reiseveranstalter schlechte Erfahrungen gemacht zu haben. Fakt ist doch, dass viele Urlauber tolle Erfahrungen, aber auch etliche Urlauber schlechte Erfahrungen mit Neckermann, aber auch z.B. mit ITS, ETI und GTI Travel gemacht haben. Das sind z.B. alle Urlauber, die im November das Arabia Azur Beach Resort in Hurghada gebucht haben und wegen einer massiven Überbuchung des Hotels stattdessen auf einer Baustelle außerhalb Hurghadas namens AMC Azur gelandet sind. (Alles nachzulesen in den jeweiligen Bewertungen zu den Hotels) Nun könnte man ja behaupten, dass ja Neckermann nix für die Überbuchung kann, war halt das Problem des Hotels. Aber das Problem der Überbuchung war seit Wochen bekannt und der Vertrag wurde ja nicht mit der Azurkette geschlossen, sondern mit dem jeweiligen Reiseveranstalter, eben auch Neckermann und der wäre verpflichtet gewesen, den Urlaubern ein gleich- oder höherwertiges Hotel anzubieten auch außerhalb der Azurkette. Dies ist leider nicht geschehen. Vielmehr hat man doch tatsächlich die Urlauber einfach bei Ankunft in Hurghada ohne vorherige Information in den Bus gesetzt und ins AMC Azur "verfrachtet". Ein schöneres Wort fällt mir für ein derartiges Verhalten grad nicht ein. Auch Familien mit Kleinkindern und jahrelange Stammgäste des Arabia Azur waren davon betroffen. Viele von denen reisten auch mit Neckermann, wahrscheinlich sogar zum letzten Mal.
Mein Fazit: Schön für alle, die noch gern mit Neckermann reisen und das sicherlich zu Recht, weil sie tolle Erfahrungen mit dem Veranstalter gemacht haben. Auch ich habe gute Erfahrungen mit Neckermann gemacht, vergesse aber nicht die Sorgen, die ich wochenlang hatte, nachdem ich im Juni für Dezember das Arabia Azur Beach Resort gebucht hatte und ich Wochen vor unserem Urlaub in den Hotelbewertungen mit ansehen mußte, wie viele Urlauber von Neckermann und anderen Veranstaltern nach der Ankunft in Ägypten ohne Vorwarnung in das wohl noch lange nicht fertige AMC Azur umquartiert wurden und der lange geplante und angesparte Urlaub zur Tortour wurde. Erst kurz vor unserer Ankunft in Hurghada im Dezember lichtete sich wohl das Problem mit der Überbuchungswelle im Arabia Azur und wir hatten dann einen sehr schönen Urlaub. Viele andere Neckermann-Reisende vor uns hatten nicht soviel Glück wie wir.
Lassen wir doch also jedem seine Erfahrung, auch wenn sie sich für eingefleischte Neckermann-Fans schmerzlich anhört.
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Mietwagenrundreise ab HurgadaNanü curiosus, braucht man nun rein rechtlich keine Genehmigung für die Strecke nach Luxor oder hat man sie bei dir einfach nur noch nie verlangt? Das sind ja 2 verschiedene Paar Schuhe. Wir jedenfalls mußten sowohl auf der Hintour als auch auf der Rücktour an 2 Checkpoints sogar rechts ranfahren und es gab ne heftigere Diskussion zwischen unsrerem Fahrer und den Polizisten, wobei unser Fahrer jedesmal ein Formular vorzeigen mußte und ein wenig gestresst wirkte. Aber vielleicht war das ja nur sein Einkaufszettel, mein arabisch ist für das Erkennen eines solchen nicht ausreichend. Meinen Pass hingegen wollte noch nie jemand sehn. Aber so unterschiedlich ist dann wohl das Leben. Jedem das Seine.
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Mietwagenrundreise ab HurgadaAh ja Sabine, du weißt tatsächlich schon mehr. Ich wußte ja nicht, dass Lars für die 2 Wochen schon ein Hotel in Hurghada gebucht hat. Dann lag ich ja doch nicht so falsch, denn dann ist die Genehmigung natürlich kein Problem, das war es ja bei uns auch nicht. Was ich jetzt nicht ganz verstanden habe ist, warum man zwischendurch immer mal wieder das "Mutterschiff" ansteuern muß in Hurghada. Da fehlt mir das nötige Hintergrundwissen. Hat das doch etwas mit den Genehmigungen zu tun oder warum muß man das machen? Es wäre schön, wenn du das nochmal kurz erläutern könntest, auch für den Fall, dass ich mich selbst mal per Mietwagen auf den Weg mache in Ägypten. Wobei ich dann wohl eher zu der Variante von curiosus tendieren würde und von Kairo aus mit Bus, Bahn und eventuell Flug das Land erkunden würde. Da bekommt man einen authentischen Eindruck von Land und Leuten. Ich muß aber auch sagen, dass ich mich diese individuelle Tour erst traue, nachdem ich nun mehrmals in Ägypten war, mir viele Ecken mit einem ägyptischen Fahrer und dazugehöriger Limousine angeschaut habe und eine Woche auf dem Nil geschippert bin, um die Menthalität der Ägypter und dieses wunderschöne Land in mich aufzunehmen und auch zu verstehen. Aber das ist nur meine Meinung. Ich würde Lars genau wie Sabine erstmal empfehlen, Kairo und Luxor anzusteuern, wenn er noch nie in Ägypten war, wobei meine Liebe zu diesem Land vor einigen Jahren mit einer Nilkreuzfahrt begann....
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Mietwagenrundreise ab HurgadaHallo Lars,
wie auch schon Sabine sagte, eigentlich eine schöne Tour. Kann man davon ausgehen, dass du schon mal in Ägypten warst und dir die Gepflogenheiten der "ägyptischen Fahrkultur" schon ein wenig vertraut sind?
Die Tankstellen werden das kleinere Problem sein und ein Reservekanister wirkt im Notfall natürlich Wunder. Das größere Problem aus meiner Sicht sind die Genehmigungen, die du brauchst, um an den Checkpoints auf der Strecke nicht in Schwierigkeiten zu geraten. Wir haben bis jetzt 2 Touren in Ägypten unternommen, einmal von Hurghada nach Kairo und einmal von Hurghada nach Luxor. Beide Touren haben wir in Hurghada über den ortsansässigen Anbieter ×Werbung× gemacht, jeweils mit einem privaten PKW und ägyptischem Fahrer, und selbst diese Touren waren trotz ägyptischem Veranstalter vor Ort schwer zu organisieren, weil wir nicht als Pauschaltouri in einem Hotel gewohnt haben bei der 1. Tour (dann wären die Genehmigungen ohne Probleme erteilt worden), sondern privat ein Appartement hatten. Das Tourismusministerium wollte für die Genehmigung unseren Mietvertrag sehen, den wir aber nicht hatten, da wir ja in Hurghada keine Wohnung für einen längeren Zeitraum angemietet hatten sondern lediglich für 2 Wochen eine Ferienwohnung, für die wir nur per Mail eine Buchungsbestätigung erhalten hatten. Diese reichte dem Ministerium nicht aus. Wir sollten beweisen, dass wir in Hurghada wohnen. Mit viel Überredungskunst durch ×Werbung× bekamen wir dann die Genehmigung für Kairo, nachdem wir zusätzlich noch unseren Appartementschlüssel kopiert haben. Ich will dir damit nur sagen, dass du ohne die Genehmigungen kaum eine Chance hast (eigentlich gar keine), an den Checkpoints vorbeizukommen. Hinzu kommen die Sprachschwierigkeiten an den Checkpoints, falls irgendetwas mit der Genehmigung nicht stimmen sollte (und das geht schnell). Auf unserer 2. Tour nach Luxor war die Genehmigung für die Tour kein Problem, weil wir diesmal in einem Hotel wohnten. Trotzdem wurden wir sowohl auf der Hin- als auch auf der Rücktour von und nach Luxor am Checkpoint rausgezogen, weil irgendetwas mit der Genehmigung nicht stimmte. Erst nach einigen Diskussionen zwischen der Polizei und unserem ägyptischen Fahrer (und das kann sich auf arabisch schon mal beängstigend anhören), konnte es weitergehen.
Fakt ist, du brauchst dringend jemanden, der dir die Genehmigungen besorgt oder dir zumindest sagt, wie du an diese rankommst. Das kann ich dir so aber auch nicht sagen. Kuck doch mal bei den Reisetipps für Hurghada unter "Ausflüge mit ×Werbung×", dort findest du sicher seine E-Mail und Telefonnummern. Frag ihn einfach mal, er ist sehr nett und spricht sehr gut deutsch und hilft einem auch mal weiter, wenn man mal eine organisatorische Frage in eigener Sache hat. Vielleicht bist du dann schon schlauer.
Ansonsten bleibt mir nur noch, dir richtig viel toi toi toi zu wünschen, dass alles so klappt, wie du es dir vorstellst!
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NeckermannWow, eigentlich ging es doch ursprünglich in diesem Beitrag um seine Erfahrungen mit Neckermann. Aber 2 Sätze später sind wir schon bei einer Grundsatzdiskussion über die Daseinsberechtigung und den Sinn von Pauschalreisen. Nicht schlecht! Sollte nicht jeder das Recht haben, seinen Urlaub so zu gestalten, wie es seine Zeit, sein Geldbeutel und seine familiären Gegebenheiten erlauben, ohne gleich als "Pauschalmüllverwerter" geächtet zu werden?
Also ich oute mich an dieser Stelle mal, ja ich habe mich oft, als meine Tochter noch kleiner war und mit in den Urlaub kam, diesen "Pauschalmüllanbietern" an den Hals geworfen und wer hätts gedacht - wunderschöne Urlaube ohne Stress verlebt, weil ich mir dann in den jeweiligen Ländern zusätzlich noch regionale Anbieter gesucht habe, mit denen man je nach Gusto das Land erkunden konnte. Und auch heute noch packt es mich manchmal zwischen stundenlangen Recherchen zu Individualreisen in etwas entferntere Länder, und ich buche spontan eine kleine Pauschalreise, weil ich mich dann um nichts kümmern muß, wie es sunrise 123 schon so schön beschrieben hat.
Womit ich dann auch zum eigentlichen Thema zurückkommen möchte. Ich bin nämlich gerade erst von so einer Neckermann-Reise aus Ägypten zurück. Was soll ich sagen, der Preis stimmte, die komplette Organisation stimmte, Visum war mit im Preis, Flug war mit Condor, fast perfekt. Einziger Wermutstropfen war, dass unser Flug ursprünglich bei Buchung ein Nonstopflug um 4:45 Uhr war mit Rückflug um ca. 22 Uhr. Da hätt ich natürlich um 10 Uhr schon am Strand gelegen und den letzten Tag noch ordentlich auskosten können. In den Reiseunterlagen war es dann ein Flug um 8:10 Uhr mit Zwischenlandung in Leipzig und Ankunft in Hurghada um ca. 16 Uhr. Bis wir dann im Hotel waren, war es dunkel. Rückflug ging dann auch schon um 14:45 Uhr wieder mit Zwischenlandung in Leipzig. Aber wie wir ja alle wissen, gehören An- und Abreisetag nicht zu den Urlaubstagen im eigentlichen Sinne und die gebuchten Flugzeiten sind unverbindlich. Also half Aufregen gar nix und im Endeffekt war es ein toller Urlaub mit Neckermann.
Für dich Karambola tut es mir natürlich leid und deine Mißstimmung ist absolut verständlich. Ich hatte dafür mit anderen Veranstaltern wie Royal Holidays weniger Glück. Fakt ist doch aber auch, dass es wahrscheinlich keinen Veranstalter gibt, der sich nur auf Rosen betten kann, aber im Großen und Ganzen einen guten Job macht.
Ach ja, und als Individualtourist weiß ich übrigends auch nie, ob mein Urlaubstraum nicht schon am Flughafen Risse bekommt, weil mein ach so gut recherchierter Flug zum Schnäppchenpreis plötzlich hoffnungslos überbucht ist. Jedem das Seine!
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Verreisen im Winter, wohin mit warmer Jacke etc.?Sind am Wochenende erst aus Ägypten wiedergekommen. Aber die Frage nach dem WOHIN der Wintersachen stellt sich für uns gar nicht. Man steigt doch einfach in den Flieger, legt seine Winterjacke ins Gepäckfach, ansonsten trägt man, wie schon andere hier erwähnt haben, so n bisschen Zwiebellook, so dass man sich bei der Landung noch ein bisschen was ausziehen kann. Dann sitzt man ja auch schon fast im Bus zum Hotel, auch da muss man die Jacke nicht großartig tragen und im Hotel hängt man sie dann in den Schrank, bis der Urlaub vorbei ist. Nach Urlaubsende geht die ganze Geschichte dann wieder andersrum. Ich wünsche einen schönen Urlaub!
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Grüsse der SaisonAuch von mir alle herzlichsten Weihnachtsgrüße, wo auch immer ihr die Feiertage verbringt auf dieser Welt, und die besten Wünsche fürs Neue Jahr! Bleibt alle reisefreudig und neugierig auf andere Menschen, andere Kulturen, einzigartige Landschaften...
Ich danke an dieser Stelle allen, die durch ihre konstruktiven Beiträge und Ideen meine eigenen Urlaubsträume bereichert haben! Sind gestern erst aus Ägypten zurückgekommen und haben wieder viele Tipps von anderen Usern beherzigen können und dadurch wie immer einen tollen Urlaub gehabt. LG Katja