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KatykatyK

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  • Was passiert wenn das Hotel überbucht ist aber man erst Nachts ankommt ?
    KatykatyK Katykaty

    Hallo,

    wenn Du bedenken hinsichtlich einer kalten OVB hast, frag doch bei dem Veranstalter nach und lass Dir vor Reiseantritt versichern, dass Du die gebuchte Leistung erhältst.

    Sollten Deine Befürchtungen tatsächlich dennoch wahr werden, auf keinen Fall einfach zurückfliegen und erst recht nicht ohne eine angemessene Frist ( formelle Kündigungsvoraussetzung) mit Abhilfeverlangen gegenüber der Reiseleitung zu setzen mit der Ankündigung, dass im Falle der fruchtlosen Verstreichung der Frist Du die Heimreise antrittst und die Reiseleitung für entsprechende Flüge sorgen möchte, da Du sonst eigene Flüge buchst und den entsprechenden Schaden ersetzt verlangst. Vorsicht aber, wenn die ersatzweise zur Verfügung gestellte Anlage in der Nähe zur gebuchten Hotelanlage liegt, über die gleiche Strandentfernung & Kategorie verfügt sowie die gleichen Prospektleistungen beinhaltet. Dann könnte das ein oder andere Gericht die Auffassung vertreten, dass die (materiellen) Kündigungsvoraussetzungen nicht vorliegen und Du bleibst auf den Kosten hängen.

    Entscheidest Du dich in der ersatzweisen Unterkunft zu bleiben und es gefällt gefällt Dir überhaupt nicht, kannst Du sämtliche Abweichungen gegenüber der gebuchten Hotelanlage unverzüglich gegenüber der Reiseleitung reklamieren und nach der Urlaubsreise Ansprüche gegenüber dem Veranstalter anmelden. Eine kalte OVB fängt so bei 10% des Reisepreises an. Kommen weitere Abweichungen hinzu, vermehrt sich der Minderungsbetrag. Hat der Reiseveranstalter vor Antritt der Reise die korrekt Unterbringung zugesichert, gibt es einen Strafzuschlag, da ein Verstoß gegen die BGB-Info Verordnung vorliegt.

    Solltest Du jedoch ein "upgrade" erhalten und der Urlaub verspricht schön zu werden, solltest Du Dich meiner Meinung nach lieber im Urlaub die Zeit genießen (und nicht die Zeit mit Mängelsuche vertreiben) und Dich nach dem Urlaub an die schöne Zeit erinnern und Dich nicht mit rechtlichen Kram rumärgern und unnötig Gerichte belasten, auch wenn eine Rechtschutz dahinter steckt.

    In diesem Sinne...

    einen schönen Urlaub!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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